Der Bürgervorsteher
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Der Bürgervorsteher
Bitte nicht mit dem Bürger,Frauenversteher und Gutmenschen verwechseln.
Dazu folgendes:
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern. In den kreisfreien Städten und Städten über 20.000 Einwohnern ist auch die Bezeichnung Stadtpräsident möglich. In den Hansestädten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald heißt das entsprechende Amt Präsident der Bürgerschaft.
In Hannover gab es zudem das Bürgervorsteherkollegium.[1]
Amt und Aufgaben des Bürgervorstehers
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung und wird aus ihrer Mitte gewählt. Er ist wie die anderen Gemeindevertreter ehrenamtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehören:
Vorsitz der Gemeindevertretung, Einladung zu Sitzungen und Leitung der Versammlung
Sprecher der Gemeindevertretung
Er vertritt die Belange der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister und in gerichtlichen Verfahren
Er ist Ansprechpartner für die Bürger für Anfragen an die Gemeindevertretung
Er vertritt bei öffentlichen Anlässen gemeinsam mit dem Bürgermeister die Stadt oder die Gemeinde
Einberufung und Leitung von Einwohnerversammlungen
Rechtsgrundlage
Auszug aus der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003:
§33 (4):
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt in Gemeinden mit hauptamtlicher Bürgermeisterin oder hauptamtlichem Bürgermeister die Bezeichnung Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher, in kreisfreien Städten Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident. In kreisangehörigen Städten über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Hauptsatzung abweichend von Satz 1 bestimmen, dass die oder der Vorsitzende der Stadtvertretung die Bezeichnung Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident führt.
Quelle
Dazu folgendes:
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern. In den kreisfreien Städten und Städten über 20.000 Einwohnern ist auch die Bezeichnung Stadtpräsident möglich. In den Hansestädten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald heißt das entsprechende Amt Präsident der Bürgerschaft.
In Hannover gab es zudem das Bürgervorsteherkollegium.[1]
Amt und Aufgaben des Bürgervorstehers
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung und wird aus ihrer Mitte gewählt. Er ist wie die anderen Gemeindevertreter ehrenamtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehören:
Vorsitz der Gemeindevertretung, Einladung zu Sitzungen und Leitung der Versammlung
Sprecher der Gemeindevertretung
Er vertritt die Belange der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister und in gerichtlichen Verfahren
Er ist Ansprechpartner für die Bürger für Anfragen an die Gemeindevertretung
Er vertritt bei öffentlichen Anlässen gemeinsam mit dem Bürgermeister die Stadt oder die Gemeinde
Einberufung und Leitung von Einwohnerversammlungen
Rechtsgrundlage
Auszug aus der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003:
§33 (4):
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt in Gemeinden mit hauptamtlicher Bürgermeisterin oder hauptamtlichem Bürgermeister die Bezeichnung Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher, in kreisfreien Städten Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident. In kreisangehörigen Städten über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Hauptsatzung abweichend von Satz 1 bestimmen, dass die oder der Vorsitzende der Stadtvertretung die Bezeichnung Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident führt.
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