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Der Young-Plan

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Der Young-Plan Empty Der Young-Plan

Beitrag  checker So Feb 05, 2017 10:29 am

Der Young-Plan war der letzte der Reparationspläne, die die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs auf Grundlage des Versailler Vertrags regelten. Er wurde von einem Gremium internationaler Finanzexperten vom Februar bis Juni 1929 in Paris ausgehandelt, die endgültige Ausformulierung erfolgte auf zwei Regierungskonferenzen im August 1929 und im Januar 1930 in Den Haag. Er trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und setzte eine durchschnittliche Annuität von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die zum überwiegenden Teil in Devisen zu zahlen waren. Er sollte bis 1988 gelten, wurde aber bereits im Juni 1931 durch das Hoover-Moratorium ausgesetzt und im Juli 1932 von der Konferenz von Lausanne aufgehoben.

Entstehung
Probleme des Dawes-Plans

1924 war der Dawes-Plan in Kraft getreten, der erste Reparationsplan, der tatsächlich zu Zahlungen an Frankreich führte. Mit der gleichzeitig aufgelegten Dawes-Anleihe war nämlich der amerikanische Kapitalmarkt für Deutschland wieder geöffnet worden, und langfristige Anleihen sowie kurzfristige Kredite flossen in Milliardenhöhe ungefähr hälftig an die deutsche Privatwirtschaft und die öffentliche Hand im Reich. Dadurch wuchs die Wirtschaft der Weimarer Republik in diesen goldenen zwanziger Jahren deutlich, und trotz passiver Handelsbilanz waren auch genug Devisen vorhanden, um die Annuitäten des Planes zu begleichen.[1]

Dennoch wuchs ab 1927 auf allen Seiten das Unbehagen. Die Banken der Wall Street und das US-Schatzamt machten sich zunehmend Sorgen, dass Deutschland bald überschuldet sein könnte: Seit 1924 waren ausländische Kredite im Wert von über zehn Milliarden Reichsmark nach Deutschland geflossen, von denen ein großer Teil nicht für investive Zwecke ausgegeben wurde: Die deutschen Kommunen finanzierten damit z. B. ihre Parkanlagen und den Wohnungsbau. Auch stellte sich die Frage, welche Schuldenart bei einer etwaigen Zahlungskrise denn Priorität haben sollte, die privaten Kredite oder die staatlichen Reparationen. Ein solches Gegeneinanderausspielen beider Schuldenarten lag nämlich durchaus in der deutschen Strategie. Der Reparationsexperte Hans Simon hatte bereits 1927 formuliert: „Je größer unsere private Verschuldung, umso kleiner unsere Reparationen“.[2]

Auch die französische Regierung machte sich zunehmend Sorgen. Bereits seit 1919 forderten die Vereinigten Staaten die Rückzahlung der auf Frankreich entfallenden interalliierten Kriegsschulden, die in den Jahren 1917 und 1918 gewährt worden waren. In der französischen Öffentlichkeit wurde dieses Ansinnen empört zurückgewiesen, der ehemalige Bündnispartner USA als „Uncle Shylock“ bezeichnet. Da Frankreich aber dringend Kredite brauchte, um nach der Inflation der Jahre 1924 und 1925 den Franc zu stabilisieren, der amerikanische Kapitalmarkt ihm aber verschlossen blieb, solange die Rückzahlung der Kriegsschulden nicht geregelt war, hatten der französische Botschafter in Washington, Henri Bérenger, und der amerikanische Finanzminister Andrew Mellon im April 1926 ein Abkommen formuliert: Darin wurde die Rückzahlung der Kriegsschulden innerhalb von 62 Jahren bei einem Zinsfuß von 1,6 Prozent Zinsen geregelt und auch ein 1919 auf zehn Jahre gewährter Kredit in Höhe von 407 Millionen US-Dollar, mit dem Frankreich den Amerikanern das nach dem Weltkrieg im Lande zurückgelassene militärische Material bezahlt hatte, war darin einbezogen.[3]

Ein ähnliches Abkommen, das Finanzminister Joseph Caillaux im Juni 1926 mit seinem britischen Amtskollegen Winston Churchill abschloss, war für Frankreich sogar noch günstiger. Dennoch weigerte sich die Abgeordnetenkammer, diese Abkommen zu ratifizieren, bevor die deutschen Reparationen endgültig geregelt wären: Die sollten nämlich unter anderem für die französischen Zahlungen an die USA verwendet werden. Damit drohte die Regierung von Ministerpräsident Raymond Poincaré unter Zeitdruck zu geraten. Der Materialkredit von 407 Millionen US-Dollar wäre fällig geworden, falls das Mellon-Bérenger-Abkommen nicht bis Juli 1929 ratifiziert worden wäre. Unter diesen Bedingungen wuchs die französische Bereitschaft, einem neuen Reparationsplan zuzustimmen und sich dabei auch mit weniger als den 132 Milliarden Goldmark zufriedenzugeben, die im Londoner Zahlungsplan 1921 von Deutschland gefordert worden waren.

Auch in Deutschland war man mit dem Dawes-Plan nicht völlig zufrieden. 1928 wurde nämlich erstmals die Normalannuität von 2,5 Milliarden Reichsmark fällig. Das entsprach 12,4 Prozent der gesamten deutschen Staatsausgaben und immerhin 3,3 Prozent des Volkseinkommens.[4] Hätte sich die Konjunktur nun noch weiter positiv entwickelt, wäre auf Grund des Wohlstandsindexes des Planes sogar eine noch höhere Summe fällig geworden, was die deutsche Zahlungsfähigkeit zu übersteigen drohte. Hinzu kam noch ein innenpolitisches Problem. Die viel beschworenen „Rückwirkungen“ der Konzessionen, die Außenminister Gustav Stresemann beim Vertrag von Locarno gemacht hatte, waren weitgehend ausgeblieben, weitere Revisionen des Versailler Vertrags standen nicht vor der Tür. Dies schwächte die innenpolitische Stellung Stresemanns vor allem bei den Parteien der Rechten.
Der Beschluss zur Revision des Dawes-Plans

Der Young-Plan 150px-Bundesarchiv_Bild_102-07184%2C_Deutsche_Reaktionen_auf_Reparations-Jahresbericht
Reparationsagent Parker Gilbert mit pessimistischen Meldungen zur Lage der deutschen Wirtschaft – nationalistische Montage vom Januar 1929

In dieser Situation reiste der Reparationsagent Seymour Parker Gilbert im Januar 1928 nach Paris und überzeugte die dortige Regierung von seinem Plan einer Gesamtlösung: Die deutschen Reparationen sollten endgültig und auf einem realistischen Niveau festgelegt werden. Das werde es erlauben, die gesamte deutsche Reparationsschuld bei Frankreich als Mobilisierungsanleihe auf den Markt zu bringen: Banken und Privatkunden würden die Anteile kaufen und vom Deutschen Reich jährlich Zinsen und Tilgung dafür erhalten, während Frankreich sein Geld auf einen Schlag erhalte und dadurch auch die interalliierten Kriegsschulden auf einmal und zu einem günstigen Disagio zurückzahlen könne. Die deutsche Regierung werde sich auf einen solchen Plan aber nicht gerne einlassen, da der Schuldendienst an den Reparationsschuldscheinen, wenn sie erst einmal in den Händen von Banken und Privatleuten waren, nicht verweigert werden könnte, ohne die Kreditwürdigkeit der deutschen Wirtschaft empfindlich zu schaden. Um Deutschland dennoch zur Einwilligung zu bewegen, sollte Frankreich seine Soldaten früher aus dem Rheinland abziehen, als im Versailler Vertrag vorgesehen. Gilbert gelang es, die französische Regierung von seinem Plan zu überzeugen. Seit Frühjahr 1928 sprachen sich sowohl Poincaré als auch sein immer verständigungsbereiter Außenminister Aristide Briand in öffentlichen Reden für eine Verkoppelung der Reparationsrevision mit der Rheinlandfrage aus.

In Deutschland war man ursprünglich gegen einen solchen „schauderhaften Kuhhandel“, wie Carl von Schubert, der Staatssekretär im Auswärtigen Amt die amerikanisch-französische Idee anfangs bezeichnete.[5]

Nachdem aber im Sommer 1928 mit Hermann Müller ein sozialdemokratischer Kanzler die Amtsgeschäfte übernommen hatte, wuchs der innenpolitische Druck, Erfolge für die von der SPD stets mitgetragene Verständigungspolitik Stresemanns vorzuweisen. Daher beschloss die neue Regierung bald, eine Initiative zur Räumung des Rheinlands zu ergreifen, wohl wissend, dass damit die Gegenforderung nach Neuregelung der Reparationen verbunden wäre. Dies geschah nach ausführlichen diplomatischen Sondierungen während der Herbsttagung des Völkerbunds in Genf: Reichskanzler Müller verlangte den Abzug aller ausländischer Truppen, Briand antwortete mit der Forderung nach Neuregelung der Reparationen, woraufhin sich die interessierten sechs Mächte – außer Deutschland und Frankreich auch Großbritannien, Belgien, Italien und Japan – am 16. September 1928 darauf einigten, dass ein unabhängiges Expertengremium einen endgültigen Reparationsplan entwerfen und gleichzeitig Verhandlungen über die Räumung und die Militärkontrolle des Rheinlands aufgenommen werden sollten.

Die Regierung unter Reichskanzler Müller (SPD) versuchte nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages gegen eine Schlusszahlung bestimmte Freiheiten für Deutschland wiederzuerlangen. Dazu gehörten eine Räumung des Rheinlandes, ein Ende der Souveränitätsbeschränkungen durch ein Ende der internationalen Kontrolle über Reichsbank und Reichsbahn und ein Ende der Reparationen. Bei der Völkerbundtagung im September 1928 wurde dann schließlich die Einsetzung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage unter dem amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen Young beschlossen.

Weiteres zu diesen Thema im Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Young-Plan
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