Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politik
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Hochgeladen von Andrea1411966 am 11.10.2008
Lasst das!
Juristischer Übereifer macht Verlagen das Leben schwer
Gerhard Schröder war "not amused" über eine Passage in Jürgen Roths Buch "Der Deutschland-Clan"
Ein juristisch zweifelhaftes Vorgehen scheint Methode zu werden: Ein "Agent Provocateur" bestellt in einer Buchhandlung Bücher, lässt diese abholen und umgehend bekommt der Buchhändler Post von der Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, keine weiteren Exemplare des Buchs mehr zu vertreiben. So geschehen in Deutschland mit Jürgen Roths "Der Deutschland-Clan". Eine Passage befasst sich mit Gerhard Schröders Tätigkeit bei Gazprom. Und das passte diesem gar nicht.
Die Kanzlei, die Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder vertritt, schickte sieben Buchhändlern Unterlassungserklärungen ins Haus, weil sie das inzwischen in der sechsten Auflage erschienene Buch an die Anwälte ausgeliefert hatten. Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, klagt an: Der Anwalt als "Agent Provocateur" sei eine Taktik, die zunehmend salonfähig würde. "Es geht darum", so Spang, "sich maximal lästig zu machen, und zwar aus Sicht des Anwaltes im Interesse des Mandanten, der erreichen möchte, dass irgendein Buchinhalt der ihm nicht passt möglichst schnell vom Verlag beseitigt wird."
Der Stein des Anstoßes ist nur ein Wort in einer Passage, die sich mit Schröders Tätigkeit für eine russische Gasprom-Tochtergesellschaft befasst. 2007 hatte Schröder bereits dagegen geklagt - und bekam Recht. Die entsprechende Passage wurde vom Verlag geändert. Gegen die aktuelle sechste Auflage wurde dem Verlag erneut mit einer Einstweiligen Verfügung gedroht, wenn die bereits geänderte Passage nicht nochmals geändert werde - und den Buchhändlern wurden Abmahnungen geschickt. "Die Abmahnungen an den Buchhandel haben uns veranlasst zu überlegen, was passiert wenn nicht sieben Buchhandlungen abgemahnt werden, sondern 70 oder 700", sagt Rainer Dresen von Random House. "Es gibt über 5000 Buchhandlungen. Wer weiß, wann der Anwalt von Herrn Schröder jetzt Halt gesagt hätte. Dieses Risiko war uns - ehrlich gesagt - etwas zu groß."
"Da wird Zensur ausgeübt"
Random House hat inzwischen einen nicht näher bezifferten Betrag an die Anwaltskanzlei von Gerhard Schröder gezahlt, um Kosten und Unruhen, die Buchhändlern und Verlagen entstanden sind, aufzufangen. Ein Vorgehen, dass in der Branche durchaus üblich ist. "Random House ist nicht zum ersten Mal Opfer solchen anwaltlichen Vorgehens", weiß Christian Sprang vom Börsenverein. "Man spricht dann miteinander und dann wird die Lästigkeitszahlung abgewogen." Doch haben damit Buchhandlungen und Verlage zukünftig wirklich Ruhe vor Anwälten, die als "Agent Provocateur" im Dienst der eigenen Sache handeln? Nein, sagt Christian Sprang und warnt: "Die Gefahr, die in dem Vorgehen liegt, ist gerade bei den kleinen Verlagen: Da wird Zensur ausgeübt. Da ist so ein enormes Gefährdungspotential in solch einem Vorgehen drin, dass jeder Verlag jetzt die Schere im Kopf hat, wenn es um kritische Buchinhalte geht und noch mehr überlegt: Kann ich es mir überhaupt leisten, so etwas in meinem Verlag zu publizieren?"
Es ist ein Angriff auf die publizistische Freiheit. Dagegen klagt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels jetzt in einen Musterprozess vor dem Berliner Landgericht. "Und deswegen meinen wir mit unserem Musterverfahren - was zwar nicht um den Schröder-Fall geht, aber um ein ganz parallel gelagerten Fall - nein", sagt Christian Sprang. "Wir setzen darauf, dass der Bundesgerichtshof dieser missbräuchlichen Praxis einen Riegel vorschieben wird." Dennoch: Random House wird noch zwei Sätze mehr streichen als bisher. Aber sicher kann sich der Verlag dann immer noch nicht sein.
passend zu meiner Buchvorstellung Deutschland Clan
http://www.andrea-weber.de/de/kultur-kunst/buecher/sachbuecher/deutschland/ro...
Hochgeladen von Andrea1411966 am 11.10.2008
Lasst das!
Juristischer Übereifer macht Verlagen das Leben schwer
Gerhard Schröder war "not amused" über eine Passage in Jürgen Roths Buch "Der Deutschland-Clan"
Ein juristisch zweifelhaftes Vorgehen scheint Methode zu werden: Ein "Agent Provocateur" bestellt in einer Buchhandlung Bücher, lässt diese abholen und umgehend bekommt der Buchhändler Post von der Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, keine weiteren Exemplare des Buchs mehr zu vertreiben. So geschehen in Deutschland mit Jürgen Roths "Der Deutschland-Clan". Eine Passage befasst sich mit Gerhard Schröders Tätigkeit bei Gazprom. Und das passte diesem gar nicht.
Die Kanzlei, die Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder vertritt, schickte sieben Buchhändlern Unterlassungserklärungen ins Haus, weil sie das inzwischen in der sechsten Auflage erschienene Buch an die Anwälte ausgeliefert hatten. Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, klagt an: Der Anwalt als "Agent Provocateur" sei eine Taktik, die zunehmend salonfähig würde. "Es geht darum", so Spang, "sich maximal lästig zu machen, und zwar aus Sicht des Anwaltes im Interesse des Mandanten, der erreichen möchte, dass irgendein Buchinhalt der ihm nicht passt möglichst schnell vom Verlag beseitigt wird."
Der Stein des Anstoßes ist nur ein Wort in einer Passage, die sich mit Schröders Tätigkeit für eine russische Gasprom-Tochtergesellschaft befasst. 2007 hatte Schröder bereits dagegen geklagt - und bekam Recht. Die entsprechende Passage wurde vom Verlag geändert. Gegen die aktuelle sechste Auflage wurde dem Verlag erneut mit einer Einstweiligen Verfügung gedroht, wenn die bereits geänderte Passage nicht nochmals geändert werde - und den Buchhändlern wurden Abmahnungen geschickt. "Die Abmahnungen an den Buchhandel haben uns veranlasst zu überlegen, was passiert wenn nicht sieben Buchhandlungen abgemahnt werden, sondern 70 oder 700", sagt Rainer Dresen von Random House. "Es gibt über 5000 Buchhandlungen. Wer weiß, wann der Anwalt von Herrn Schröder jetzt Halt gesagt hätte. Dieses Risiko war uns - ehrlich gesagt - etwas zu groß."
"Da wird Zensur ausgeübt"
Random House hat inzwischen einen nicht näher bezifferten Betrag an die Anwaltskanzlei von Gerhard Schröder gezahlt, um Kosten und Unruhen, die Buchhändlern und Verlagen entstanden sind, aufzufangen. Ein Vorgehen, dass in der Branche durchaus üblich ist. "Random House ist nicht zum ersten Mal Opfer solchen anwaltlichen Vorgehens", weiß Christian Sprang vom Börsenverein. "Man spricht dann miteinander und dann wird die Lästigkeitszahlung abgewogen." Doch haben damit Buchhandlungen und Verlage zukünftig wirklich Ruhe vor Anwälten, die als "Agent Provocateur" im Dienst der eigenen Sache handeln? Nein, sagt Christian Sprang und warnt: "Die Gefahr, die in dem Vorgehen liegt, ist gerade bei den kleinen Verlagen: Da wird Zensur ausgeübt. Da ist so ein enormes Gefährdungspotential in solch einem Vorgehen drin, dass jeder Verlag jetzt die Schere im Kopf hat, wenn es um kritische Buchinhalte geht und noch mehr überlegt: Kann ich es mir überhaupt leisten, so etwas in meinem Verlag zu publizieren?"
Es ist ein Angriff auf die publizistische Freiheit. Dagegen klagt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels jetzt in einen Musterprozess vor dem Berliner Landgericht. "Und deswegen meinen wir mit unserem Musterverfahren - was zwar nicht um den Schröder-Fall geht, aber um ein ganz parallel gelagerten Fall - nein", sagt Christian Sprang. "Wir setzen darauf, dass der Bundesgerichtshof dieser missbräuchlichen Praxis einen Riegel vorschieben wird." Dennoch: Random House wird noch zwei Sätze mehr streichen als bisher. Aber sicher kann sich der Verlag dann immer noch nicht sein.
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