Der Hitler-Prozess bzw. Hitler-Ludendorff-Prozess
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Der Hitler-Prozess bzw. Hitler-Ludendorff-Prozess
Der Hitler-Prozess bzw. Hitler-Ludendorff-Prozess war ein Hochverrats-Prozess im Jahr 1924 in München gegen Adolf Hitler und weitere Angeklagte nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.
Die Angeklagten, von links nach rechts: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner (1. April 1924)
Hitlers Festnahme
Nach dem gescheiterten Putsch vom 9. November 1923 flüchtete Hitler. Er wurde von Helene Hanfstaengl, deren Ehemann Ernst Hanfstaengl ebenfalls am Putsch beteiligt war, als Gast in Uffing am Staffelsee aufgenommen. Am nächsten Tag besuchte ihn Walter Schultze, um zusammen mit einem Assistenten Hitlers Arm einzurenken, der bei dem Putschversuch in München ausgerenkt worden war.
Am Sonntag, den 11. November erhielt der Standortkommandeur der Landespolizei Weilheim in Oberbayern, Oberleutnant Rudolf Belleville, um 16.20 Uhr telefonisch den Befehl, Hitler in der Villa Hanfstaengl festzunehmen. In Uffing durchsuchte er mit zehn Landespolizeibeamten und einem Gendarmen zunächst eineinhalb Stunden die Villa von Hanfstaengls Mutter Katharina. Erst nach einem direkten Telefongespräch mit Helene Hanfstaengl wandte er sich zu deren Villa. Laut Hanfstaengls Memoiren entwand Helene dabei Hitler die bereits zur Selbsttötung an die Schläfe gehaltene Pistole. Kurz vor dem Eintreffen des Polizeikommandos diktierte Hitler noch sein politisches Testament.
Hitler ließ sich schließlich widerstandslos von Belleville, mit dem er übrigens persönlich bekannt war, verhaften. Das Kommando fuhr mit Hitler nach Weilheim zurück, und um 10.45 Uhr des nächsten Tages wurde Hitler von 39 Wachmännern in das Festungsgefängnis Landsberg eingeliefert.
Vorbereitung des Prozesses
Hitler bezog die Zelle Nr. 7, in der zuvor bereits Anton Graf von Arco auf Valley inhaftiert worden war. Dort wurde er am nächsten Tag von dem Hilfsstaatsanwalt Hans Ehard verhört und war erst zum Sprechen bereit, nachdem der Protokollführer den Raum verlassen hatte. Hitler leugnete, Hochverrat begangen zu haben, da das „Verbrechen“ der Novemberrevolution noch ungesühnt sei. Gustav von Kahr, Otto von Lossow und Hans von Seißer hätten über Monate hinweg mit ihm den Umsturz vorbereitet. Ehards Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis heraus wurden Grundlage der Anklage gegen Hitler.
Zuständig für den Hochverratsprozess wäre eigentlich das Reichsgericht in Leipzig gewesen, Bayern weigerte sich jedoch, der nach dem Putsch eingegangenen Anordnung auf Verhaftung Hitlers, Hermann Görings und Erich Ludendorffs im Hinblick auf die Eröffnung vorläufiger Ermittlungen gegen sie Folge zu leisten. So fand das Verfahren vor dem Volksgericht beim Landgericht München I statt, was eine eindeutige Rechtsbeugung war, da zudem die Sondergerichte zu diesem Zeitpunkt hätten aufgelöst sein müssen.[1]
Es wurden vier Gerichtsverfahren eingeleitet: 1.) gegen Hitler und die anderen Spitzen des Putsches, 2.) gegen den Stoßtrupp, 3.) gegen Karl Beggel und Hans Knauth wegen des Diebstahls von Banknoten aus den Druckereien und 4.) gegen die Schuldigen des Überfalls auf das St.-Anna-Kloster.
Der Prozess
Der Hochverratsprozess begann am Morgen des 26. Februars 1924 im Hauptlesesaal der Zentralen Infanterieschule mit 368 Zeugen, Korrespondenten aus aller Welt und Hunderten von Zuschauern mit reservierten Sitzen. Zwei Bataillone der Landespolizei riegelten mit Stacheldraht und Spanischen Reitern die Mars- und Blutenburgstraße ab.
Die zehn Angeklagten waren Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Heinz Pernet, Friedrich Weber, Hermann Kriebel, Ernst Röhm, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Andere Putschisten wie Göring und Rudolf Heß fehlten, weil sie ins Ausland geflüchtet oder untergetaucht waren.
Als Staatsanwalt fungierte Ludwig Stenglein, dem der Hilfsstaatsanwalt Hans Ehard zur Seite stand. Zweiter Staatsanwalt war Martin Dresse. Den Gerichtsvorsitz übernahm der rechtskonservative Georg Neithardt; ihm assistierten der Richter August Leyendecker, die Versicherungsagenten Philipp Herrmann und Christian Zimmermann sowie der Schreibwarenladenbesitzer Leonhard Beck.
Hitlers Verteidiger war der Rechtsanwalt Lorenz Roder. Die Anklageschrift bezeichnete Hitler als „die Seele des ganzen Unternehmens“. Neithardt ersetzte dementsprechend ein Protokoll von Ludendorffs Vernehmung durch ein anderes, das besagte, dass er von den Putschvorbereitungen nichts gewusst habe.[2] Ludendorff saß nicht in Haft und wurde zu den Verhandlungen gefahren.
Neithardt vereidigte nur die Zeugen für die Verteidigung, nicht aber die Zeugen der Anklage. Die Angeklagten erklärten sich für „nicht schuldig“. Obwohl die Anklage „gegen Ludendorff et al.“ lautete, übernahm Hitler, der mit seinem Eisernen Kreuz Erster Klasse am Revers auftrat, die alleinige Verantwortung für den Putsch und behauptete unter stürmischem Klatschen der Zuschauer, es gäbe keinen Hochverrat gegen die Landesverräter von 1918. Er lenkte den Vorwurf des Verrats zudem auf Kahr, Lossow und Seißer, die eigentlich seit Wochen dasselbe tun wollten und sich dann gegen ihn und das deutsche Volk gewandt hätten.
Die Zeugen Kahr und Lossow, die inzwischen ihre früheren hohen Posten verloren hatten, sowie Seißer wurden von Hitler hart angegriffen. Der Vorsitzende ließ es meist zu, dass Hitler sie wiederholt in der Art eines Anklägers verhörte und ihre Aussagen diskreditierte, so dass der Staatsanwalt sie in Schutz nehmen musste. Seißer bezichtigte Hitler der Alleinschuld an dem Unternehmen und bestätigte damit den von diesem selbst erhobenen Anspruch.[3] Der Angeklagte Pöhner nannte die Einrichtungen und Gesetze der Weimarer Republik als für ihn nicht verbindlich.[4] Lediglich Hans Ehard schien ernsthaft auf eine Verurteilung hinzuarbeiten, doch seine Einsprüche und Anträge wurden immer wieder abgelehnt.
25 Tage nahmen Zeugenaussagen und Diskussionen in Anspruch, von denen die Öffentlichkeit und die Presse großenteils „aus Gründen der Sicherheit“ ausgeschlossen waren. Am 27. März 1924 durften die Angeklagten abschließende Erklärungen geben. Hitler legte zuerst dar, dass er sich trotz seiner bescheidenen Herkunft berufen fühle, ein Volk zu regieren. Dann klagte er Ebert, Scheidemann und Genossen des Landes- und Hochverrats an und verkündete seine Überzeugung von einer künftigen Vereinigung mit denjenigen, „die auf uns geschossen haben“. Zuletzt sprach er dem Gericht das Recht ab, einen Schuldspruch zu fällen:
„Mögen Sie uns tausendmal schuldig sprechen, die Göttin des ewigen Gerichtes der Geschichte wird lächelnd den Antrag des Staatsanwaltes und das Urteil des Gerichtes zerreißen; denn sie spricht uns frei.[5]“
Staatsanwalt Stenglein verband seinen Strafantrag mit vielen lobenden Worten an die Adresse Hitlers.
Das Urteil
Verfahren gegen die Haupttäter
Am 1. April 1924 sollte das Urteil verkündet werden. Um zehn Uhr trafen die Angeklagten in der Infanterieschule ein und stellten sich zuerst den Fotografen. Die Offiziere trugen prunkvolle Uniformen, Ludendorff und Kriebel sogar Pickelhauben.
In dem überfüllten Saal verlas Neithardt das mit vier zu eins Stimmen gefällte Urteil. In der Begründung wurde auf den „rein vaterländischen Geist und edelsten Willen“ der Angeklagten verwiesen. Der Tod der vier bayerischen Polizisten beim Putsch wurde nicht erwähnt. Mit Ausnahme von Ludendorff wurden alle Angeklagten für schuldig befunden, Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick aber nur wegen Beihilfe zum Hochverrat.
Ludendorff protestierte gegen seinen Freispruch. Er erklärte:
„Ich empfinde diesen Freispruch als eine Schande für den Rock und für die Ehrenzeichen, die ich trage, gegenüber meinen Kameraden.[5]“Diese Erklärung löste stürmische Heilrufe aus. Die Untersuchungshaft wurde von der Strafzeit abgezogen, so dass Frick, Röhm, Wagner und Brückner auf Bewährung freikamen. Hitler, Weber, Kriebel und Pöhner wurden zur Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft nebst Geldbuße von 200 Goldmark verurteilt. Nach sechs Monaten könne die Strafe wegen guter Führung in Bewährungsfrist umgewandelt werden. Die obligatorische Ausweisung Hitlers nach § 9 Absatz 2 des Republikschutzgesetzes wurde unter Verweis darauf, dass Hitler sich als Deutscher betrachte und viereinhalb Jahre im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet und sich durch Tapferkeit ausgezeichnet habe, nicht angewandt.
Im Gerichtssaal erschollen „Bravo, Bravo!“- und „Heil! Heil!“-Rufe. Die Gefangenen empfingen Blumensträuße. Als sie sich am Fenster der Wachstube präsentierten, wo sie sich vor ihrem Abtransport nach Landsberg aufhielten, brach die Menge in der Blutenburgstraße in Jubel aus.[6]
Am 20. Dezember 1924 wurden Hitler und Kriebel auf Bewährung aus der Haft in Landsberg entlassen, Pöhner und Weber, die ihre Haft später angetreten hatten, im Frühjahr 1925.
Die nachgeordneten Verfahren
Im Verfahren gegen vierzig Angehörige des Stoßtrupps Hitler vor dem Volksgericht München I („Verfahren gegen Josef Berchtold und 39 Genossen“)[7] wegen der Beteiligung am Putschversuch vom 8./9. November 1923 erging das Urteil am 23. April 1924: Achtunddreißig der angeklagten Männer wurden wegen „Beihilfe zum Hochverrat“ zu geringfügigen Haftstrafen von im Schnitt fünfzehn Monaten mit Aussicht auf Bewährung nach Verbüßung einiger Monate Haft verurteilt. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen.
Von den verurteilten Stoßtrupp-Angehörigen entzogen sich sechzehn der Strafe durch Flucht, die übrigen zweiundzwanzig wurden in die Festung Landsberg verbracht, wo sie mit den dort bereits einsitzenden Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Rudolf Heß eine Häftlingsgemeinschaft bildeten. Kurz nach der Freilassung Hitlers im Dezember 1924 kamen die Stoßtrupp-Männer im Laufe des Jahres 1925 alle frei, wobei viele von ihnen sich der neu gegründeten NSDAP anschlossen.[8]
Weiteres dazu im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hitler-Prozess
Die Angeklagten, von links nach rechts: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner (1. April 1924)
Hitlers Festnahme
Nach dem gescheiterten Putsch vom 9. November 1923 flüchtete Hitler. Er wurde von Helene Hanfstaengl, deren Ehemann Ernst Hanfstaengl ebenfalls am Putsch beteiligt war, als Gast in Uffing am Staffelsee aufgenommen. Am nächsten Tag besuchte ihn Walter Schultze, um zusammen mit einem Assistenten Hitlers Arm einzurenken, der bei dem Putschversuch in München ausgerenkt worden war.
Am Sonntag, den 11. November erhielt der Standortkommandeur der Landespolizei Weilheim in Oberbayern, Oberleutnant Rudolf Belleville, um 16.20 Uhr telefonisch den Befehl, Hitler in der Villa Hanfstaengl festzunehmen. In Uffing durchsuchte er mit zehn Landespolizeibeamten und einem Gendarmen zunächst eineinhalb Stunden die Villa von Hanfstaengls Mutter Katharina. Erst nach einem direkten Telefongespräch mit Helene Hanfstaengl wandte er sich zu deren Villa. Laut Hanfstaengls Memoiren entwand Helene dabei Hitler die bereits zur Selbsttötung an die Schläfe gehaltene Pistole. Kurz vor dem Eintreffen des Polizeikommandos diktierte Hitler noch sein politisches Testament.
Hitler ließ sich schließlich widerstandslos von Belleville, mit dem er übrigens persönlich bekannt war, verhaften. Das Kommando fuhr mit Hitler nach Weilheim zurück, und um 10.45 Uhr des nächsten Tages wurde Hitler von 39 Wachmännern in das Festungsgefängnis Landsberg eingeliefert.
Vorbereitung des Prozesses
Hitler bezog die Zelle Nr. 7, in der zuvor bereits Anton Graf von Arco auf Valley inhaftiert worden war. Dort wurde er am nächsten Tag von dem Hilfsstaatsanwalt Hans Ehard verhört und war erst zum Sprechen bereit, nachdem der Protokollführer den Raum verlassen hatte. Hitler leugnete, Hochverrat begangen zu haben, da das „Verbrechen“ der Novemberrevolution noch ungesühnt sei. Gustav von Kahr, Otto von Lossow und Hans von Seißer hätten über Monate hinweg mit ihm den Umsturz vorbereitet. Ehards Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis heraus wurden Grundlage der Anklage gegen Hitler.
Zuständig für den Hochverratsprozess wäre eigentlich das Reichsgericht in Leipzig gewesen, Bayern weigerte sich jedoch, der nach dem Putsch eingegangenen Anordnung auf Verhaftung Hitlers, Hermann Görings und Erich Ludendorffs im Hinblick auf die Eröffnung vorläufiger Ermittlungen gegen sie Folge zu leisten. So fand das Verfahren vor dem Volksgericht beim Landgericht München I statt, was eine eindeutige Rechtsbeugung war, da zudem die Sondergerichte zu diesem Zeitpunkt hätten aufgelöst sein müssen.[1]
Es wurden vier Gerichtsverfahren eingeleitet: 1.) gegen Hitler und die anderen Spitzen des Putsches, 2.) gegen den Stoßtrupp, 3.) gegen Karl Beggel und Hans Knauth wegen des Diebstahls von Banknoten aus den Druckereien und 4.) gegen die Schuldigen des Überfalls auf das St.-Anna-Kloster.
Der Prozess
Der Hochverratsprozess begann am Morgen des 26. Februars 1924 im Hauptlesesaal der Zentralen Infanterieschule mit 368 Zeugen, Korrespondenten aus aller Welt und Hunderten von Zuschauern mit reservierten Sitzen. Zwei Bataillone der Landespolizei riegelten mit Stacheldraht und Spanischen Reitern die Mars- und Blutenburgstraße ab.
Die zehn Angeklagten waren Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Heinz Pernet, Friedrich Weber, Hermann Kriebel, Ernst Röhm, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Andere Putschisten wie Göring und Rudolf Heß fehlten, weil sie ins Ausland geflüchtet oder untergetaucht waren.
Als Staatsanwalt fungierte Ludwig Stenglein, dem der Hilfsstaatsanwalt Hans Ehard zur Seite stand. Zweiter Staatsanwalt war Martin Dresse. Den Gerichtsvorsitz übernahm der rechtskonservative Georg Neithardt; ihm assistierten der Richter August Leyendecker, die Versicherungsagenten Philipp Herrmann und Christian Zimmermann sowie der Schreibwarenladenbesitzer Leonhard Beck.
Hitlers Verteidiger war der Rechtsanwalt Lorenz Roder. Die Anklageschrift bezeichnete Hitler als „die Seele des ganzen Unternehmens“. Neithardt ersetzte dementsprechend ein Protokoll von Ludendorffs Vernehmung durch ein anderes, das besagte, dass er von den Putschvorbereitungen nichts gewusst habe.[2] Ludendorff saß nicht in Haft und wurde zu den Verhandlungen gefahren.
Neithardt vereidigte nur die Zeugen für die Verteidigung, nicht aber die Zeugen der Anklage. Die Angeklagten erklärten sich für „nicht schuldig“. Obwohl die Anklage „gegen Ludendorff et al.“ lautete, übernahm Hitler, der mit seinem Eisernen Kreuz Erster Klasse am Revers auftrat, die alleinige Verantwortung für den Putsch und behauptete unter stürmischem Klatschen der Zuschauer, es gäbe keinen Hochverrat gegen die Landesverräter von 1918. Er lenkte den Vorwurf des Verrats zudem auf Kahr, Lossow und Seißer, die eigentlich seit Wochen dasselbe tun wollten und sich dann gegen ihn und das deutsche Volk gewandt hätten.
Die Zeugen Kahr und Lossow, die inzwischen ihre früheren hohen Posten verloren hatten, sowie Seißer wurden von Hitler hart angegriffen. Der Vorsitzende ließ es meist zu, dass Hitler sie wiederholt in der Art eines Anklägers verhörte und ihre Aussagen diskreditierte, so dass der Staatsanwalt sie in Schutz nehmen musste. Seißer bezichtigte Hitler der Alleinschuld an dem Unternehmen und bestätigte damit den von diesem selbst erhobenen Anspruch.[3] Der Angeklagte Pöhner nannte die Einrichtungen und Gesetze der Weimarer Republik als für ihn nicht verbindlich.[4] Lediglich Hans Ehard schien ernsthaft auf eine Verurteilung hinzuarbeiten, doch seine Einsprüche und Anträge wurden immer wieder abgelehnt.
25 Tage nahmen Zeugenaussagen und Diskussionen in Anspruch, von denen die Öffentlichkeit und die Presse großenteils „aus Gründen der Sicherheit“ ausgeschlossen waren. Am 27. März 1924 durften die Angeklagten abschließende Erklärungen geben. Hitler legte zuerst dar, dass er sich trotz seiner bescheidenen Herkunft berufen fühle, ein Volk zu regieren. Dann klagte er Ebert, Scheidemann und Genossen des Landes- und Hochverrats an und verkündete seine Überzeugung von einer künftigen Vereinigung mit denjenigen, „die auf uns geschossen haben“. Zuletzt sprach er dem Gericht das Recht ab, einen Schuldspruch zu fällen:
„Mögen Sie uns tausendmal schuldig sprechen, die Göttin des ewigen Gerichtes der Geschichte wird lächelnd den Antrag des Staatsanwaltes und das Urteil des Gerichtes zerreißen; denn sie spricht uns frei.[5]“
Staatsanwalt Stenglein verband seinen Strafantrag mit vielen lobenden Worten an die Adresse Hitlers.
Das Urteil
Verfahren gegen die Haupttäter
Am 1. April 1924 sollte das Urteil verkündet werden. Um zehn Uhr trafen die Angeklagten in der Infanterieschule ein und stellten sich zuerst den Fotografen. Die Offiziere trugen prunkvolle Uniformen, Ludendorff und Kriebel sogar Pickelhauben.
In dem überfüllten Saal verlas Neithardt das mit vier zu eins Stimmen gefällte Urteil. In der Begründung wurde auf den „rein vaterländischen Geist und edelsten Willen“ der Angeklagten verwiesen. Der Tod der vier bayerischen Polizisten beim Putsch wurde nicht erwähnt. Mit Ausnahme von Ludendorff wurden alle Angeklagten für schuldig befunden, Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick aber nur wegen Beihilfe zum Hochverrat.
Ludendorff protestierte gegen seinen Freispruch. Er erklärte:
„Ich empfinde diesen Freispruch als eine Schande für den Rock und für die Ehrenzeichen, die ich trage, gegenüber meinen Kameraden.[5]“Diese Erklärung löste stürmische Heilrufe aus. Die Untersuchungshaft wurde von der Strafzeit abgezogen, so dass Frick, Röhm, Wagner und Brückner auf Bewährung freikamen. Hitler, Weber, Kriebel und Pöhner wurden zur Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft nebst Geldbuße von 200 Goldmark verurteilt. Nach sechs Monaten könne die Strafe wegen guter Führung in Bewährungsfrist umgewandelt werden. Die obligatorische Ausweisung Hitlers nach § 9 Absatz 2 des Republikschutzgesetzes wurde unter Verweis darauf, dass Hitler sich als Deutscher betrachte und viereinhalb Jahre im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet und sich durch Tapferkeit ausgezeichnet habe, nicht angewandt.
Im Gerichtssaal erschollen „Bravo, Bravo!“- und „Heil! Heil!“-Rufe. Die Gefangenen empfingen Blumensträuße. Als sie sich am Fenster der Wachstube präsentierten, wo sie sich vor ihrem Abtransport nach Landsberg aufhielten, brach die Menge in der Blutenburgstraße in Jubel aus.[6]
Am 20. Dezember 1924 wurden Hitler und Kriebel auf Bewährung aus der Haft in Landsberg entlassen, Pöhner und Weber, die ihre Haft später angetreten hatten, im Frühjahr 1925.
Die nachgeordneten Verfahren
Im Verfahren gegen vierzig Angehörige des Stoßtrupps Hitler vor dem Volksgericht München I („Verfahren gegen Josef Berchtold und 39 Genossen“)[7] wegen der Beteiligung am Putschversuch vom 8./9. November 1923 erging das Urteil am 23. April 1924: Achtunddreißig der angeklagten Männer wurden wegen „Beihilfe zum Hochverrat“ zu geringfügigen Haftstrafen von im Schnitt fünfzehn Monaten mit Aussicht auf Bewährung nach Verbüßung einiger Monate Haft verurteilt. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen.
Von den verurteilten Stoßtrupp-Angehörigen entzogen sich sechzehn der Strafe durch Flucht, die übrigen zweiundzwanzig wurden in die Festung Landsberg verbracht, wo sie mit den dort bereits einsitzenden Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Rudolf Heß eine Häftlingsgemeinschaft bildeten. Kurz nach der Freilassung Hitlers im Dezember 1924 kamen die Stoßtrupp-Männer im Laufe des Jahres 1925 alle frei, wobei viele von ihnen sich der neu gegründeten NSDAP anschlossen.[8]
Weiteres dazu im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hitler-Prozess
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