Das Immaterielles Kulturerbe
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Das Immaterielles Kulturerbe
Als immaterielles Kulturerbe (IKE; englisch intangible cultural heritage, ICH) bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden, daher im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht anfassbar (engl. intangible) sind.
UNESCO-Logo des Immateriellen Kulturerbes
Zum Begriff des immateriellen Kulturerbes
Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“[1] Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:[2]
mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste
Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
Der Begriff des ‚Kulturerbes‘ hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und erweitert. Kulturerbe endet nicht bei Baudenkmälern oder Kulturgutsammlungen. Es umfasst auch Traditionen und lebendige kulturelle Ausdrucksformen, wie z. B. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Das Verständnis, dass lebendige und gelebte Kulturformen ebenfalls Kulturerbe sind, kommt ursprünglich aus den Ländern Asiens und aus der Indigenenbewegung und sollte eine Gegenbewegung zum stark auf Denkmäler ausgerichteten, eurozentrischen Schutzkonzept der UNESCO darstellen. Dass auch in Europa noch ein reicher Schatz an regionalen, nicht dinglich festgelegten Kulturformen vorhanden ist, ist ein Bewusstsein jüngeren Datums.
Als Risiken einer Auszeichnung immateriellen Kulturguts werden Kommerzialisierung und Folklorisierung gesehen. Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als lebendiges Kulturerbe bezeichnet (im englischen Sprachraum existieren dafür Begriffe wie Living heritage, Living national treasure, Living human treasure), und meint regional autochthone, „gelebte“ Kulturtradition aller Art, die nicht nurmehr im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen Präsentation von Bräuche gepflegt wird, sondern vitales, im Lebensalltag verankertes kulturelles Selbstverständnis darstellt.[3] Damit steht der Begriff des immateriellen Kulturerbes auch in Abgrenzung zum modernen Denkmalwesen. Während das Denkmalwesen auf die (materielle) Originalität einer Kulturleistung fokussiert, werden materielle Ergebnisse beim immateriellen Kulturgut als ephemere Nebenerscheinung gesehen, da der Schwerpunkt des Interesses auf den Prozessen liegt. Auch vom Begriff des Museal-Bewahrenden[4] setzt sich das Konzept ab, die Wandlungen der Kulturäußerung in ihrer Weitergabe (‚Tradition‘ i.e.S.) wird als zentraler Aspekt gesehen.[5] Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in Denkansätze von Nachhaltigkeit und ‚alternativen‘ Wirtschaftskonzepten eingebunden.[6]
Aktivitäten zum faktischen und rechtlichen Schutz
UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Auf internationaler Ebene ist insbesondere die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz des immateriellen Kulturerbes tätig geworden. Sie hat in drei Proklamationen in den Jahren 2001, 2003 und 2005 90 besonders erhaltenswerte immaterielle Kulturgüter aus allen Weltregionen zu „Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ ernannt. Die Kulturformen auf dieser Liste wurden am 5. November 2008 offiziell in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit überführt.
2003 verabschiedete die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes[7][8] (englisch: Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage[9]). Die Konvention trat im April 2006 in Kraft, nachdem 30 Staaten sie ratifiziert hatten.[10] Inzwischen sind dem Übereinkommen 171 Staaten beigetreten. Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 10. Juli 2013.
Es gibt zwei Listen und ein Register, in die eine kulturelle Ausdrucksform bzw. ein modellhaftes Projekt zur Erhaltung von Ausdrucksformen aufgenommen werden kann:
Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes
Register guter Praxisbeispiele
Dazu kommen die von den nationalen UNESCO-Kommissionen geführten Listen für das jeweilige Land.
Auf der Repräsentativen Liste stehen ausgewählte kulturelle Ausdrucksformen, die die Vielfältigkeit der Weltregionen sichtbar machen. Die Liste umfasst aktuell 366 Einträge.[11] Kulturelle Ausdrucksformen, die besonders gefährdet sind, stehen auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes. Derzeit sind 47 dringend erhaltungsbedürftige kulturelle Ausdrucksformen gelistet.[12] Für das Register guter Praxisbeispiele werden Modellprojekte aufgenommen, bei denen die Ziele des Übereinkommens vorbildlich umgesetzt werden. In dem Register befinden sich 17 Projekte.[13]
Ergänzend zum bestehenden UNESCO-Welterbe-Emblem für Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellem Wert haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens ein eigenes Emblem für das immaterielle Kulturerbe beschlossen.[14]
Deutscher Sprachraum
Schweiz
Die Schweiz hat das Ratifizierungsverfahren bereits vollständig durchgeführt, ist daher mit Wirkung zum 16. Juli 2008 vollwertiger Vertragsstaat (99. Beitrittsstaat).[15] Im September 2012 hat das Bundesamt für Kultur eine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz veröffentlicht, die das vom Übereinkommen vorgeschriebene Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz darstellt.
Österreich
Die Republik Österreich hat zum 1. Januar 2006 eine Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission gegründet und ist seit dem 9. April 2009 der 112. Mitgliedstaat des Übereinkommens. Die Liste Immaterielles Kulturerbe in Österreich umfasst 96 Einträge, und drei Einträge in der repräsentative Welt-Liste.
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2011 die Einleitung des Ratifizierungsverfahren des Übereinkommens beschlossen.[16] Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett den Beitritt zum Übereinkommen beschlossen,[17] alle Bundesländer haben dem im Nachgang einzeln zugestimmt. Im April 2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten. Die offizielle Urkunde wurde von Botschafter Michael Worbs am 10. April 2013 in Paris an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokowa überreicht. Das Übereinkommen trat in Deutschland am 9. Juli 2013 in Kraft.[18]
Vom 3. Mai 2013 bis zum 30. November 2013 waren Gruppen und Netzwerke mit gemeinsamen Interessen bei der ersten Bewerbungsphase eingeladen, sich mit ihrer lebendigen Alltagskultur, ihrem Wissen und Können für das neue Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl trafen, prüfte die Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelte sie an das 23-köpfige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe. Das Gremium entschied im Sommer 2014 über die ersten Eintragungen in das Verzeichnis.[19] Für die erste Vorschlagsliste gingen 128 Vorschläge ein, von denen es 83 in die engere Auswahl schafften. Diese Vorschläge deckten alle möglichen Bereiche des Übereinkommens ab. Es handelte sich um 29 Vorschläge aus dem Bereich der Bräuche, Rituale und Feste, 19 aus dem Bereich der darstellenden Künste, 19 aus dem Bereich der Handwerkstraditionen, 13 aus dem Bereich Formen des Wissens im Umgang mit der Natur und dem Universum und 3 aus dem Bereich der mündlichen Erzähltraditionen.[20] In die im Dezember 2014 veröffentlichte erste Ausgabe des bundesweiten Verzeichnisses wurden schließlich 27 Kulturformen aufgenommen, darunter auch einige regionale Bräuche. Außerdem wurde beschlossen, im März 2015 als ersten Vorschlag Deutschlands für die internationale Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit die Genossenschafts-Idee zu nominieren. Die Aufnahme der "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften" fiel im November/Dezember 2016 auf der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses in Addis Abeba, Äthiopien. Deutschland war darüber hinaus in Kooperation mit 17 weiteren Staaten an dem Antrag auf Erweiterung des immateriellen Kulturerbes der Falknerei beteiligt.[21] Im März 2016 hat Deutschland die Nominierung "Orgelbau und –musik" für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bei der UNESCO eingereicht. Ende 2017 wird der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe über diese zweite deutsche Nominierung entscheiden.[22]
Im Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 68 Einträge. Es soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme im Sinne von Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat, welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht. Im Dezember 2015 wurden darüber hinaus die ersten beiden Programme auf Empfehlung des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in das Register guter Praxisbeispiele immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen. Im Dezember 2016 wurden zwei weitere Programme aufgenommen.
In Deutschland befassen sich neben der UNESCO-Kommission einige Lehrstühle und Institute, u. a. die Professur für Materielles und Immaterielles Kulturerbe UNESCO an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn, wissenschaftlich mit der Thematik.[23] An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg kann im Rahmen eines zweijährigen interdisziplinären Masterstudiums das internationale Programm World Heritage Studies absolviert werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Liechtenstein
Das Fürstentum ist der Konvention bisher nicht beigetreten.
Quelle
UNESCO-Logo des Immateriellen Kulturerbes
Zum Begriff des immateriellen Kulturerbes
Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“[1] Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:[2]
mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste
Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
Der Begriff des ‚Kulturerbes‘ hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und erweitert. Kulturerbe endet nicht bei Baudenkmälern oder Kulturgutsammlungen. Es umfasst auch Traditionen und lebendige kulturelle Ausdrucksformen, wie z. B. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Das Verständnis, dass lebendige und gelebte Kulturformen ebenfalls Kulturerbe sind, kommt ursprünglich aus den Ländern Asiens und aus der Indigenenbewegung und sollte eine Gegenbewegung zum stark auf Denkmäler ausgerichteten, eurozentrischen Schutzkonzept der UNESCO darstellen. Dass auch in Europa noch ein reicher Schatz an regionalen, nicht dinglich festgelegten Kulturformen vorhanden ist, ist ein Bewusstsein jüngeren Datums.
Als Risiken einer Auszeichnung immateriellen Kulturguts werden Kommerzialisierung und Folklorisierung gesehen. Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als lebendiges Kulturerbe bezeichnet (im englischen Sprachraum existieren dafür Begriffe wie Living heritage, Living national treasure, Living human treasure), und meint regional autochthone, „gelebte“ Kulturtradition aller Art, die nicht nurmehr im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen Präsentation von Bräuche gepflegt wird, sondern vitales, im Lebensalltag verankertes kulturelles Selbstverständnis darstellt.[3] Damit steht der Begriff des immateriellen Kulturerbes auch in Abgrenzung zum modernen Denkmalwesen. Während das Denkmalwesen auf die (materielle) Originalität einer Kulturleistung fokussiert, werden materielle Ergebnisse beim immateriellen Kulturgut als ephemere Nebenerscheinung gesehen, da der Schwerpunkt des Interesses auf den Prozessen liegt. Auch vom Begriff des Museal-Bewahrenden[4] setzt sich das Konzept ab, die Wandlungen der Kulturäußerung in ihrer Weitergabe (‚Tradition‘ i.e.S.) wird als zentraler Aspekt gesehen.[5] Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in Denkansätze von Nachhaltigkeit und ‚alternativen‘ Wirtschaftskonzepten eingebunden.[6]
Aktivitäten zum faktischen und rechtlichen Schutz
UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Auf internationaler Ebene ist insbesondere die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz des immateriellen Kulturerbes tätig geworden. Sie hat in drei Proklamationen in den Jahren 2001, 2003 und 2005 90 besonders erhaltenswerte immaterielle Kulturgüter aus allen Weltregionen zu „Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ ernannt. Die Kulturformen auf dieser Liste wurden am 5. November 2008 offiziell in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit überführt.
2003 verabschiedete die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes[7][8] (englisch: Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage[9]). Die Konvention trat im April 2006 in Kraft, nachdem 30 Staaten sie ratifiziert hatten.[10] Inzwischen sind dem Übereinkommen 171 Staaten beigetreten. Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 10. Juli 2013.
Es gibt zwei Listen und ein Register, in die eine kulturelle Ausdrucksform bzw. ein modellhaftes Projekt zur Erhaltung von Ausdrucksformen aufgenommen werden kann:
Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes
Register guter Praxisbeispiele
Dazu kommen die von den nationalen UNESCO-Kommissionen geführten Listen für das jeweilige Land.
Auf der Repräsentativen Liste stehen ausgewählte kulturelle Ausdrucksformen, die die Vielfältigkeit der Weltregionen sichtbar machen. Die Liste umfasst aktuell 366 Einträge.[11] Kulturelle Ausdrucksformen, die besonders gefährdet sind, stehen auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes. Derzeit sind 47 dringend erhaltungsbedürftige kulturelle Ausdrucksformen gelistet.[12] Für das Register guter Praxisbeispiele werden Modellprojekte aufgenommen, bei denen die Ziele des Übereinkommens vorbildlich umgesetzt werden. In dem Register befinden sich 17 Projekte.[13]
Ergänzend zum bestehenden UNESCO-Welterbe-Emblem für Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellem Wert haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens ein eigenes Emblem für das immaterielle Kulturerbe beschlossen.[14]
Deutscher Sprachraum
Schweiz
Die Schweiz hat das Ratifizierungsverfahren bereits vollständig durchgeführt, ist daher mit Wirkung zum 16. Juli 2008 vollwertiger Vertragsstaat (99. Beitrittsstaat).[15] Im September 2012 hat das Bundesamt für Kultur eine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz veröffentlicht, die das vom Übereinkommen vorgeschriebene Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz darstellt.
Österreich
Die Republik Österreich hat zum 1. Januar 2006 eine Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission gegründet und ist seit dem 9. April 2009 der 112. Mitgliedstaat des Übereinkommens. Die Liste Immaterielles Kulturerbe in Österreich umfasst 96 Einträge, und drei Einträge in der repräsentative Welt-Liste.
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2011 die Einleitung des Ratifizierungsverfahren des Übereinkommens beschlossen.[16] Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett den Beitritt zum Übereinkommen beschlossen,[17] alle Bundesländer haben dem im Nachgang einzeln zugestimmt. Im April 2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten. Die offizielle Urkunde wurde von Botschafter Michael Worbs am 10. April 2013 in Paris an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokowa überreicht. Das Übereinkommen trat in Deutschland am 9. Juli 2013 in Kraft.[18]
Vom 3. Mai 2013 bis zum 30. November 2013 waren Gruppen und Netzwerke mit gemeinsamen Interessen bei der ersten Bewerbungsphase eingeladen, sich mit ihrer lebendigen Alltagskultur, ihrem Wissen und Können für das neue Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl trafen, prüfte die Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelte sie an das 23-köpfige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe. Das Gremium entschied im Sommer 2014 über die ersten Eintragungen in das Verzeichnis.[19] Für die erste Vorschlagsliste gingen 128 Vorschläge ein, von denen es 83 in die engere Auswahl schafften. Diese Vorschläge deckten alle möglichen Bereiche des Übereinkommens ab. Es handelte sich um 29 Vorschläge aus dem Bereich der Bräuche, Rituale und Feste, 19 aus dem Bereich der darstellenden Künste, 19 aus dem Bereich der Handwerkstraditionen, 13 aus dem Bereich Formen des Wissens im Umgang mit der Natur und dem Universum und 3 aus dem Bereich der mündlichen Erzähltraditionen.[20] In die im Dezember 2014 veröffentlichte erste Ausgabe des bundesweiten Verzeichnisses wurden schließlich 27 Kulturformen aufgenommen, darunter auch einige regionale Bräuche. Außerdem wurde beschlossen, im März 2015 als ersten Vorschlag Deutschlands für die internationale Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit die Genossenschafts-Idee zu nominieren. Die Aufnahme der "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften" fiel im November/Dezember 2016 auf der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses in Addis Abeba, Äthiopien. Deutschland war darüber hinaus in Kooperation mit 17 weiteren Staaten an dem Antrag auf Erweiterung des immateriellen Kulturerbes der Falknerei beteiligt.[21] Im März 2016 hat Deutschland die Nominierung "Orgelbau und –musik" für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bei der UNESCO eingereicht. Ende 2017 wird der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe über diese zweite deutsche Nominierung entscheiden.[22]
Im Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 68 Einträge. Es soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme im Sinne von Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat, welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht. Im Dezember 2015 wurden darüber hinaus die ersten beiden Programme auf Empfehlung des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in das Register guter Praxisbeispiele immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen. Im Dezember 2016 wurden zwei weitere Programme aufgenommen.
In Deutschland befassen sich neben der UNESCO-Kommission einige Lehrstühle und Institute, u. a. die Professur für Materielles und Immaterielles Kulturerbe UNESCO an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn, wissenschaftlich mit der Thematik.[23] An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg kann im Rahmen eines zweijährigen interdisziplinären Masterstudiums das internationale Programm World Heritage Studies absolviert werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
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Das Fürstentum ist der Konvention bisher nicht beigetreten.
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