Der Freiherr oder Baron
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Der Freiherr oder Baron
Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsformel „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. In Deutschland wird „Freiherr“ und „Freifrau“ seitdem als Bestandteil des Namens gebraucht. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherrn.
Unterscheidung der Freiherren
Das Wort Freiherr geht auf den spätmittelhochdeutschen Ausdruck vrīherre zurück und bedeutet freier Edelmann. Die Zugehörigkeit zum Adel ging fast immer mit Landbesitz und -herrschaft einher. Ritter waren zum Beispiel zunächst nicht zwangsläufig Adelige, konnten aber durch Lehen dazu aufsteigen. Bis zum 13. Jahrhundert bestand innerhalb des Adels noch keine Standesschranke zwischen dem hohen Adel und dem niederen Adel. So waren die Grafen als Territorialherren den Reichsfürsten nahezu gleichgestellt. Der Adelstitel hing vom beherrschten Territorium ab.
Im Fall der Freiherren ist zwischen Reichsfreiherren und dem später verliehenen Titel Freiherr zu unterscheiden. Reichsfreiherren waren reichsunmittelbar, hatten nur den Kaiser über sich und wurden dem hohen Adel zugerechnet. Viele Reichsfreiherren benutzten ab dem 15. Jahrhundert einen Grafentitel. Später verliehen die Landesfürsten den Freiherrentitel als Anerkennung für geleistete Dienste. Die so Ausgezeichneten gehörten damit dem niederen Adel an, waren jedoch keine Freiherren im ursprünglichen Wortsinn.
Reichsfreiherr
Reichsfreiherr ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Inhaber reichsunmittelbarer Territorien bezeichnet, andererseits auch solche Personen, die den Titel Freiherr als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen bekommen hatten.
Inhaber eines reichsunmittelbaren Territoriums
Reichsfreiherren dieser Gruppe waren alle diejenigen, die mit Reichsgut direkt vom Kaiser belehnt waren (Reichsunmittelbarkeit) sowie deren Nachfahren. Sie waren reichsunmittelbare Freiherren, ohne dass es einer förmlichen Bezeichnungsverleihung bedurfte, und sie konnten innerhalb ihrer Herrschaftsgebiete die ihnen zukommenden Machtbefugnisse frei ausüben. In sogenannten Lehenbüchern wurden solche Belehnungen oft festgehalten. Diese sind häufig überliefert. Gemäß Geburtsrecht wurden auch diejenigen als Reichsfreiherren bezeichnet, deren Vorfahren zwar mit einem solchen Lehen belehnt waren, bei denen selbst eine Belehnung jedoch nicht (mehr) gegeben war.
Briefadel
Als Reichsfreiherren wurden auch solche Adelige bezeichnet, die ihren Freiherrentitel durch eine Urkunde des römisch-deutschen Kaisers oder eines Reichsvikars verliehen bekommen hatten (Briefadel). Eine durch den Kaiser ausgesprochene Standeserhöhung war, soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, im ganzen Reich anerkannt und bedurfte keiner weiteren Naturalisierung durch die reichsunmittelbaren Fürsten. Demgegenüber galten Standeserhöhungen, die nicht durch den Kaiser vorgenommen wurden, grundsätzlich nur auf den Ländereien des nobilitierenden Landesherrn. Ein Kurfürst von Brandenburg etwa konnte nur einen Titel mit Gültigkeit innerhalb seiner Herrschaftsgebiete verleihen, ein römisch-deutscher Kaiser aus dem Haus Habsburg hingegen konnte entweder (in seiner Eigenschaft als Regent der Erblande) einen erbländisch-österreichischen Titel, oder aber (in seiner Eigenschaft als Kaiser) auch einen Titel des Heiligen Römischen Reiches verleihen. Mit Reichsunmittelbarkeit oder einer Belehnung mit Reichsgut hatte der Titel in diesem Fall nichts zu tun, sondern war lediglich ein Hinweis darauf, dass er vor 1806 durch den Kaiser oder Reichsvikar verliehen worden war.
Freiherrenkrone
Alte Freiherrenkrone
Die Freiherrenkrone ist eine Rangkrone und gewöhnlich als ein Reif ausgebildet, aus dessen oberen Rand sieben perlenbesetzte hohe Zacken hervorragen (Adelskrone: fünf Zacken, Grafenkrone: neun Zacken). Bei einer flacheren Form liegen die Perlen direkt auf dem Reif auf, unter Wegfall der Zacken.
Von dieser deutschen Freiherrenkrone sind die französische, schwedische, spanische, portugiesische, belgische und englische Freiherrenkrone zu unterscheiden.
Allgemeine Baronskrone
Anrede
Angehörigen freiherrlicher Familien stand im 17. und 18. Jahrhundert die Anrede Wohlgeboren, später Hochwohlgeboren oder Hoch- und Wohlgeboren zu. In Deutschland war es üblich, den Adelstitel dem Vornamen voranzustellen. Seit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland namensrechtlich Bestandteile des Familiennamens. In Österreich war es bereits während der Monarchie üblich, den Adelstitel zwischen dem Vor- und dem Familiennamen einzufügen (z. B. Rudolf Freiherr von Slatin). Dies wurde nicht nur im amtlichen Schriftverkehr, sondern auch bei Hof so gehandhabt.
Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin) für die Frau eines Freiherrn bzw. „Freiin“ (Baronesse) für die ledige Tochter eines Freiherrn. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun; eine gegenteilige Meinung wollte auf der Schreibweise „Ilselore Freiherr von Braun“ bestehen). Seit umgangssprachlich „Fräulein“ für eine unverheiratete Frau außer Gebrauch gekommen ist, wird die Form „Freiin“ von einigen Trägerinnen als diskriminierend empfunden. Einer Namensänderung in „Freifrau“ steht von behördlicher Seite diesbezüglich in der Regel nichts entgegen. Die zuweilen verwendete Bezeichnung „Freiherrin“ statt „Freifrau“ bzw. „Freiin“ ist falsch, weil sie als Titel nie existiert hat.
In Österreich schaffte das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 den Adelsstand und sämtliche Adelstitel namensrechtlich vollständig ab.
Europäische Länder
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn entsprechende Titel „Baron“ geführt wurde, wird der Zusatz „Freiherr“ auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (schwedisch: friherre).
Vergleichbare Adelsprädikate:
Ungarn – báró, báróné
Ukraine – Baron, Baronesa
Kroatien – barun, barunica
Polen – Baron, Baronowa
Litauen – Baron, Baronesse
Lettland – Barons, Baronesse
Weißrussland – Baron, Baronessa
Russland – Baron, Baronessa
Italien – barone, baronessa
England – Baron, Baroness
Schweden – friherre, friherrinnan (fröken (Fräulein) für die Freiin)
Dänemark – Baron, Baronesse (ebenso für die Freiin)
Norwegen – friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
Finnland – vapaaherra
Niederlande – Baron, Barones
Portugal – Barão, Baronesa
Spanien – Barón, Baronesa
Tschechien – baron (svobodný pán), baronka (svobodná paní)
Frankreich – baron, baronne
Siehe auch
Liste deutscher Adelsgeschlechter
Vrijheer
Quelle
Unterscheidung der Freiherren
Das Wort Freiherr geht auf den spätmittelhochdeutschen Ausdruck vrīherre zurück und bedeutet freier Edelmann. Die Zugehörigkeit zum Adel ging fast immer mit Landbesitz und -herrschaft einher. Ritter waren zum Beispiel zunächst nicht zwangsläufig Adelige, konnten aber durch Lehen dazu aufsteigen. Bis zum 13. Jahrhundert bestand innerhalb des Adels noch keine Standesschranke zwischen dem hohen Adel und dem niederen Adel. So waren die Grafen als Territorialherren den Reichsfürsten nahezu gleichgestellt. Der Adelstitel hing vom beherrschten Territorium ab.
Im Fall der Freiherren ist zwischen Reichsfreiherren und dem später verliehenen Titel Freiherr zu unterscheiden. Reichsfreiherren waren reichsunmittelbar, hatten nur den Kaiser über sich und wurden dem hohen Adel zugerechnet. Viele Reichsfreiherren benutzten ab dem 15. Jahrhundert einen Grafentitel. Später verliehen die Landesfürsten den Freiherrentitel als Anerkennung für geleistete Dienste. Die so Ausgezeichneten gehörten damit dem niederen Adel an, waren jedoch keine Freiherren im ursprünglichen Wortsinn.
Reichsfreiherr
Reichsfreiherr ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Inhaber reichsunmittelbarer Territorien bezeichnet, andererseits auch solche Personen, die den Titel Freiherr als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen bekommen hatten.
Inhaber eines reichsunmittelbaren Territoriums
Reichsfreiherren dieser Gruppe waren alle diejenigen, die mit Reichsgut direkt vom Kaiser belehnt waren (Reichsunmittelbarkeit) sowie deren Nachfahren. Sie waren reichsunmittelbare Freiherren, ohne dass es einer förmlichen Bezeichnungsverleihung bedurfte, und sie konnten innerhalb ihrer Herrschaftsgebiete die ihnen zukommenden Machtbefugnisse frei ausüben. In sogenannten Lehenbüchern wurden solche Belehnungen oft festgehalten. Diese sind häufig überliefert. Gemäß Geburtsrecht wurden auch diejenigen als Reichsfreiherren bezeichnet, deren Vorfahren zwar mit einem solchen Lehen belehnt waren, bei denen selbst eine Belehnung jedoch nicht (mehr) gegeben war.
Briefadel
Als Reichsfreiherren wurden auch solche Adelige bezeichnet, die ihren Freiherrentitel durch eine Urkunde des römisch-deutschen Kaisers oder eines Reichsvikars verliehen bekommen hatten (Briefadel). Eine durch den Kaiser ausgesprochene Standeserhöhung war, soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, im ganzen Reich anerkannt und bedurfte keiner weiteren Naturalisierung durch die reichsunmittelbaren Fürsten. Demgegenüber galten Standeserhöhungen, die nicht durch den Kaiser vorgenommen wurden, grundsätzlich nur auf den Ländereien des nobilitierenden Landesherrn. Ein Kurfürst von Brandenburg etwa konnte nur einen Titel mit Gültigkeit innerhalb seiner Herrschaftsgebiete verleihen, ein römisch-deutscher Kaiser aus dem Haus Habsburg hingegen konnte entweder (in seiner Eigenschaft als Regent der Erblande) einen erbländisch-österreichischen Titel, oder aber (in seiner Eigenschaft als Kaiser) auch einen Titel des Heiligen Römischen Reiches verleihen. Mit Reichsunmittelbarkeit oder einer Belehnung mit Reichsgut hatte der Titel in diesem Fall nichts zu tun, sondern war lediglich ein Hinweis darauf, dass er vor 1806 durch den Kaiser oder Reichsvikar verliehen worden war.
Freiherrenkrone
Alte Freiherrenkrone
Die Freiherrenkrone ist eine Rangkrone und gewöhnlich als ein Reif ausgebildet, aus dessen oberen Rand sieben perlenbesetzte hohe Zacken hervorragen (Adelskrone: fünf Zacken, Grafenkrone: neun Zacken). Bei einer flacheren Form liegen die Perlen direkt auf dem Reif auf, unter Wegfall der Zacken.
Von dieser deutschen Freiherrenkrone sind die französische, schwedische, spanische, portugiesische, belgische und englische Freiherrenkrone zu unterscheiden.
Allgemeine Baronskrone
Anrede
Angehörigen freiherrlicher Familien stand im 17. und 18. Jahrhundert die Anrede Wohlgeboren, später Hochwohlgeboren oder Hoch- und Wohlgeboren zu. In Deutschland war es üblich, den Adelstitel dem Vornamen voranzustellen. Seit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland namensrechtlich Bestandteile des Familiennamens. In Österreich war es bereits während der Monarchie üblich, den Adelstitel zwischen dem Vor- und dem Familiennamen einzufügen (z. B. Rudolf Freiherr von Slatin). Dies wurde nicht nur im amtlichen Schriftverkehr, sondern auch bei Hof so gehandhabt.
Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin) für die Frau eines Freiherrn bzw. „Freiin“ (Baronesse) für die ledige Tochter eines Freiherrn. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun; eine gegenteilige Meinung wollte auf der Schreibweise „Ilselore Freiherr von Braun“ bestehen). Seit umgangssprachlich „Fräulein“ für eine unverheiratete Frau außer Gebrauch gekommen ist, wird die Form „Freiin“ von einigen Trägerinnen als diskriminierend empfunden. Einer Namensänderung in „Freifrau“ steht von behördlicher Seite diesbezüglich in der Regel nichts entgegen. Die zuweilen verwendete Bezeichnung „Freiherrin“ statt „Freifrau“ bzw. „Freiin“ ist falsch, weil sie als Titel nie existiert hat.
In Österreich schaffte das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 den Adelsstand und sämtliche Adelstitel namensrechtlich vollständig ab.
Europäische Länder
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn entsprechende Titel „Baron“ geführt wurde, wird der Zusatz „Freiherr“ auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (schwedisch: friherre).
Vergleichbare Adelsprädikate:
Ungarn – báró, báróné
Ukraine – Baron, Baronesa
Kroatien – barun, barunica
Polen – Baron, Baronowa
Litauen – Baron, Baronesse
Lettland – Barons, Baronesse
Weißrussland – Baron, Baronessa
Russland – Baron, Baronessa
Italien – barone, baronessa
England – Baron, Baroness
Schweden – friherre, friherrinnan (fröken (Fräulein) für die Freiin)
Dänemark – Baron, Baronesse (ebenso für die Freiin)
Norwegen – friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
Finnland – vapaaherra
Niederlande – Baron, Barones
Portugal – Barão, Baronesa
Spanien – Barón, Baronesa
Tschechien – baron (svobodný pán), baronka (svobodná paní)
Frankreich – baron, baronne
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