Das Vernunftrecht
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Das Vernunftrecht
Vernunftrecht ist Recht, dessen Begründung aus der bloßen Vernunft hergeleitet wird. Es kann als säkularisierte Variante des Naturrechts verstanden werden.
Programm
Der vernunftbegabte Mensch kann die gesellschaftlichen Notwendigkeiten durch vernünftige Überlegungen einsehen und dieser Einsicht gemäß handeln. Das Recht kommt aus dieser Einsicht, also aus der Vernunft, mithin aus dem Menschen selbst, er trägt das Recht in sich. Der vernunftbegabte Mensch habe die Möglichkeit, durch Nachdenken, Überlegen und Werten das Recht zu erkennen. Dies führt zu der Unterscheidung von „richtigem“ Recht, das aus der Vernunft abgeleitet ist und geltendem (positivem) Recht, das dem Inhalt von Gesetzen entspricht.
Die Vorstellung eines Vernunftrechts wurde in der Aufklärung entwickelt und in Deutschland von Samuel Pufendorf, Christian Thomasius und Christian Wolff maßgeblich vertreten. Als Grundbuch des Vernunftrechts gilt die Schrift Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre von Immanuel Kant. Danach regelt Recht die äußere Beziehung von Personen, sofern es sich um Handlungen, nicht aber um Absichten und Wünsche handelt. Zu den Merkmalen des Rechts gehört Kant zufolge a priori die Befugnis zu zwingen. Das kantische Vernunftrecht basiert auf dem Prinzip, dass das Recht dazu dient, die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit in Einklang zu bringen (Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Akademie-Ausgabe, S. 230).
Moderne Vertreter des Vernunftrechts sind unter anderem Ronald Dworkin und Robert Alexy.
Die Lehre vom Vernunftrecht steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus, der das Recht als freie Rechtsetzung des Volkes und des Staates begreift. Danach braucht das Recht keine überpositive (ethische) Begründung.
Auch der Empirist David Hume hat der vernunftmäßigen Begründung von normativen Aussagen eine klare Absage erteilt.
Kodifikation des Rechts
Ein wesentlicher Aspekt des vernunftrechtlichen Denkens ist das Ziel, die Rechtsordnung in große Kodifikationen in einem möglichst geschlossenen und vollständigen System zusammenzufassen.
Die wichtigsten, von vernunftrechtlichen Gedanken geprägten Zivilrechtskodifikationen, die heute noch gelten, sind der französische Code civil (1804) und das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 (ABGB). § 16 ABGB fasst die Basis des Vernunftrechts prägnant zusammen:
„Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet."“
Weitere große vernunftrechtlich geprägte Kodifikationen waren in Bayern der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 sowie in Preußen das Allgemeines Landrecht von 1794.
Siehe auch
Rechtsphilosophie
Kodifikation
Quelle
Programm
Der vernunftbegabte Mensch kann die gesellschaftlichen Notwendigkeiten durch vernünftige Überlegungen einsehen und dieser Einsicht gemäß handeln. Das Recht kommt aus dieser Einsicht, also aus der Vernunft, mithin aus dem Menschen selbst, er trägt das Recht in sich. Der vernunftbegabte Mensch habe die Möglichkeit, durch Nachdenken, Überlegen und Werten das Recht zu erkennen. Dies führt zu der Unterscheidung von „richtigem“ Recht, das aus der Vernunft abgeleitet ist und geltendem (positivem) Recht, das dem Inhalt von Gesetzen entspricht.
Die Vorstellung eines Vernunftrechts wurde in der Aufklärung entwickelt und in Deutschland von Samuel Pufendorf, Christian Thomasius und Christian Wolff maßgeblich vertreten. Als Grundbuch des Vernunftrechts gilt die Schrift Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre von Immanuel Kant. Danach regelt Recht die äußere Beziehung von Personen, sofern es sich um Handlungen, nicht aber um Absichten und Wünsche handelt. Zu den Merkmalen des Rechts gehört Kant zufolge a priori die Befugnis zu zwingen. Das kantische Vernunftrecht basiert auf dem Prinzip, dass das Recht dazu dient, die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit in Einklang zu bringen (Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Akademie-Ausgabe, S. 230).
Moderne Vertreter des Vernunftrechts sind unter anderem Ronald Dworkin und Robert Alexy.
Die Lehre vom Vernunftrecht steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus, der das Recht als freie Rechtsetzung des Volkes und des Staates begreift. Danach braucht das Recht keine überpositive (ethische) Begründung.
Auch der Empirist David Hume hat der vernunftmäßigen Begründung von normativen Aussagen eine klare Absage erteilt.
Kodifikation des Rechts
Ein wesentlicher Aspekt des vernunftrechtlichen Denkens ist das Ziel, die Rechtsordnung in große Kodifikationen in einem möglichst geschlossenen und vollständigen System zusammenzufassen.
Die wichtigsten, von vernunftrechtlichen Gedanken geprägten Zivilrechtskodifikationen, die heute noch gelten, sind der französische Code civil (1804) und das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 (ABGB). § 16 ABGB fasst die Basis des Vernunftrechts prägnant zusammen:
„Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet."“
Weitere große vernunftrechtlich geprägte Kodifikationen waren in Bayern der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 sowie in Preußen das Allgemeines Landrecht von 1794.
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