Päpstliche Bulle oder kurz Bulle
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Päpstliche Bulle oder kurz Bulle
Päpstliche Bulle oder kurz Bulle ist die Bezeichnung für Urkunden, die wichtige Rechtsakte des Papstes verkünden. Sie wurden in der päpstlichen Kanzlei in feierlicher Form ausgefertigt und besiegelt. Kennzeichnend ist der Ersatz der Salutatio durch die Formel ad perpetuam rei memoriam („zum immerwährenden Gedächtnis der Sache“).
Bulle Julius’ II. von 1505
Der offizielle lateinische Name ist litteræ apostolicæ oder litteræ apostolicæ sub plumbo, was vereinfacht übersetzt „apostolische Briefe“ bzw „apostolische Briefe unter Blei“ bedeutet, wenn man sie von den Privilegien, Breven oder den normalen litterae abgrenzen will. Die Bulle trägt ihren Namen vom lat. bulla ('Blase').[1] Die Papsturkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit waren regelmäßig mit Blei besiegelt.
Diese Mischung aus den älteren Privilegien und den litterae ist seit der Mitte des 13. Jahrhunderts und besonders seit dem 15. Jahrhundert in Gebrauch. Ab dem 20. Jahrhundert wurden nur noch sehr selten päpstliche Bullen erlassen, so etwa zur Inkraftsetzung des Kodex des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici) 1917 und zur Einberufung eines Heiligen Jahres. Für lehrhafte Akte des Papstes wird seit 1740 häufiger die Form der Enzyklika gewählt (Rundschreiben an die Bischöfe), für Rechtsakte die Apostolische Konstitution (etwa Universi Dominici Gregis von Johannes Paul II.) oder das Motu proprio.
Die Bezeichnung der Bullen richtet sich nach den Anfangsworten der Arenga. Jede Bulle beginnt mit: episcopus, servus servorum Dei …
Quelle
Bulle Julius’ II. von 1505
Der offizielle lateinische Name ist litteræ apostolicæ oder litteræ apostolicæ sub plumbo, was vereinfacht übersetzt „apostolische Briefe“ bzw „apostolische Briefe unter Blei“ bedeutet, wenn man sie von den Privilegien, Breven oder den normalen litterae abgrenzen will. Die Bulle trägt ihren Namen vom lat. bulla ('Blase').[1] Die Papsturkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit waren regelmäßig mit Blei besiegelt.
Diese Mischung aus den älteren Privilegien und den litterae ist seit der Mitte des 13. Jahrhunderts und besonders seit dem 15. Jahrhundert in Gebrauch. Ab dem 20. Jahrhundert wurden nur noch sehr selten päpstliche Bullen erlassen, so etwa zur Inkraftsetzung des Kodex des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici) 1917 und zur Einberufung eines Heiligen Jahres. Für lehrhafte Akte des Papstes wird seit 1740 häufiger die Form der Enzyklika gewählt (Rundschreiben an die Bischöfe), für Rechtsakte die Apostolische Konstitution (etwa Universi Dominici Gregis von Johannes Paul II.) oder das Motu proprio.
Die Bezeichnung der Bullen richtet sich nach den Anfangsworten der Arenga. Jede Bulle beginnt mit:
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