Der Bioterrorismus
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Der Bioterrorismus
Bioterrorismus ist eine Form des Terrorismus, bei der biologische Waffen für Anschläge verwendet werden.
Fälle von Bioterrorismus
Zu größeren, flächendeckenden Anschlägen mit Hilfe von biologischen Waffen kam es bisher noch nicht, im Gegensatz beispielsweise zu Terroranschlägen mit chemischen Waffen.
Bhagwan-Shree-Rajneesh-Anschlag
Im September 1984 verübte in den USA eine Gruppe um Ma Anand Sheela, damalige Führerin der Kommune von Bhagwan Shree Rajneesh (Osho) einen Salmonellen-Anschlag, bei welchem in zehn Restaurants der Stadt The Dalles Salatbars verseucht wurden und sich 751 Einwohner vergifteten. Es gab keine Todesopfer, jedoch mussten 47 Personen stationär versorgt werden. Dies war der erste Bioterror-Anschlag des 20. Jahrhunderts.[1]
Anthrax-Anschläge 2001
Anthrax-verseuchter Brief an Senator Daschle
International aufsehenerregend waren die Anthrax-Anschläge im Jahre 2001 auf Politiker in den USA, dies war ein eindeutiger Fall von Bioterrorismus. Bei den Anschlägen kamen mehrere Postangestellte ums Leben, nachdem sie mit den kontaminierten Briefen in Kontakt kamen.
Verwendete biologische Waffen
Zu biologischen Waffen allgemein
Biologische Waffen sind die am wenigsten kontrollierbaren Waffen überhaupt. Angriffe seitens der Japaner auf China mit pestverseuchten Flöhen 1942 erwiesen sich nicht nur als unglaublich grausame und effektive Massenvernichtungswaffe, sondern auch als Missgriff, da die japanischen Truppen ebenfalls infiziert wurden. Aus diesen Erfahrungen heraus sind biologische Waffen für Militärs eher uninteressant, umso interessanter aber wiederum für Bioterroristen.
Biologische Waffen speziell im Bezug des Terrorismus
Im Gegensatz zu den beiden anderen Kategorien der ABC-Waffen (Massenvernichtungswaffen), Atomwaffen und chemischen Waffen, sind Biowaffen mit verhältnismäßig geringem Aufwand herzustellen, einmal durch Terroristen erworbene Erregerkulturen relativ unaufwendig anzulegen und zu vermehren. Die Gefahr läge unter ungünstigsten Umständen in der Selbstverbreitung der Krankheitserreger.
Bekämpfung des Bioterrorismus
Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch keine gesonderte Vorschrift gegen Bioterrorismus. Dieser Sachverhalt fällt unter § 314 StGB (Gemeingefährliche Vergiftung).[2]
Zu Aktivitäten zur Bekämpfung des Bioterrorismus siehe den Hauptartikel: Terrorismusbekämpfung.
Siehe auch
Anton Dilger
Synthetische Biologie
Quelle
Fälle von Bioterrorismus
Zu größeren, flächendeckenden Anschlägen mit Hilfe von biologischen Waffen kam es bisher noch nicht, im Gegensatz beispielsweise zu Terroranschlägen mit chemischen Waffen.
Bhagwan-Shree-Rajneesh-Anschlag
Im September 1984 verübte in den USA eine Gruppe um Ma Anand Sheela, damalige Führerin der Kommune von Bhagwan Shree Rajneesh (Osho) einen Salmonellen-Anschlag, bei welchem in zehn Restaurants der Stadt The Dalles Salatbars verseucht wurden und sich 751 Einwohner vergifteten. Es gab keine Todesopfer, jedoch mussten 47 Personen stationär versorgt werden. Dies war der erste Bioterror-Anschlag des 20. Jahrhunderts.[1]
Anthrax-Anschläge 2001
Anthrax-verseuchter Brief an Senator Daschle
International aufsehenerregend waren die Anthrax-Anschläge im Jahre 2001 auf Politiker in den USA, dies war ein eindeutiger Fall von Bioterrorismus. Bei den Anschlägen kamen mehrere Postangestellte ums Leben, nachdem sie mit den kontaminierten Briefen in Kontakt kamen.
Verwendete biologische Waffen
Zu biologischen Waffen allgemein
Biologische Waffen sind die am wenigsten kontrollierbaren Waffen überhaupt. Angriffe seitens der Japaner auf China mit pestverseuchten Flöhen 1942 erwiesen sich nicht nur als unglaublich grausame und effektive Massenvernichtungswaffe, sondern auch als Missgriff, da die japanischen Truppen ebenfalls infiziert wurden. Aus diesen Erfahrungen heraus sind biologische Waffen für Militärs eher uninteressant, umso interessanter aber wiederum für Bioterroristen.
Biologische Waffen speziell im Bezug des Terrorismus
Im Gegensatz zu den beiden anderen Kategorien der ABC-Waffen (Massenvernichtungswaffen), Atomwaffen und chemischen Waffen, sind Biowaffen mit verhältnismäßig geringem Aufwand herzustellen, einmal durch Terroristen erworbene Erregerkulturen relativ unaufwendig anzulegen und zu vermehren. Die Gefahr läge unter ungünstigsten Umständen in der Selbstverbreitung der Krankheitserreger.
Bekämpfung des Bioterrorismus
Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch keine gesonderte Vorschrift gegen Bioterrorismus. Dieser Sachverhalt fällt unter § 314 StGB (Gemeingefährliche Vergiftung).[2]
Zu Aktivitäten zur Bekämpfung des Bioterrorismus siehe den Hauptartikel: Terrorismusbekämpfung.
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