Der Pflanzenschutz
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Der Pflanzenschutz
Der Pflanzenschutz umfasst die Gesamtheit der Bemühungen, Schäden und Leistungsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung aller einschlägigen wissenschaftlich Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch angemessenen Weise zu verhindern oder zu mildern.[1][2] Wichtige Werkzeuge sind Sortenwahl, Fruchtfolge sowie chemische und biologische Pflanzenschutzmittel. Über ihren Einsatz wird auf der Grundlage einer Bonitur von Böden und Pflanzen entschieden.
Der Begriff „Pflanzenschutz“ wurde um das Jahr 1890 zum ersten Mal verwendet, seit 1891 steht er im Titel der in Stuttgart herausgegebenen „Zeitschrift für Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschutz“. Im Lauf der 1950er Jahre kam die synonym verwendete Bezeichnung Phytomedizin auf.[3]
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland ist das Pflanzenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes. Es definiert Pflanzenschutz als:
den Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen,
den Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz), einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können.
Integrierter Pflanzenschutz: Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere:
der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch
vorbeugende Maßnahmen
Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen
Abwehr und Bekämpfung von Schadorganismen
der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können.
Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden.
Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes legen somit die Regeln fest, nach denen die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie im Vorratsschutz durchzuführen sind. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss dafür die erforderliche Zuverlässigkeit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn diese Mittel speziell dafür zugelassen sind.
Bedeutung
Durch eine Vielfalt von Schadorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Nematoden, Insekten, Wirbeltiere, Vögel) können erhebliche Schäden an den Nutzpflanzen und dadurch hohe Ertragseinbußen verursacht werden. Umfangreiche, weltweite Schätzungen und Erhebungen geben z. B. für Weizen die Ernteverluste in % der potentiellen Ernte mit 34 % an, für Reis sogar mit 51 %.[4] In Bezug auf die Sicherung der Welternährung kommt daher dem Pflanzenschutz besondere Bedeutung zu.
Aus ökonomischer Sicht ist die Verhinderung von Ertragsverlusten und Qualitätseinbußen besonders in Intensivkulturen, wie im Gemüse- Obst- und Weinbau von Bedeutung. Die Rentabilität eines Betreibers kann entscheidend davon abhängen.
Bei der Planung und Durchführung eines Pflanzenschutzes nach guter fachlicher Praxis kann der Landwirt oder Gartenbauer in vielfältiger Form Unterstützung erhalten. Das PS-Gesetz weist dazu den Bundesländern und deren Pflanzenschutzdienst u. a. folgende Aufgaben zu: Die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche.
Neben dem amtlichen Pflanzenschutzdienst können auch private Beratungsträger sowie die Berater der Pflanzenschutzindustrie in Anspruch genommen werden. Im Internet stehen Experten- und Prognosesysteme zur Verfügung, die dem Praktiker Informationen zum gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Kulturen anbieten.
Abwehr von „Schadvögeln“
Die Abwehr von „Schadvögeln“, meist Staren und Amseln, ist eine spezielle Abteilung des Pflanzenschutzes, bei der insbesondere mit optischen und akustischen Methoden gearbeitet wird: Vogelscheuchen, schwingende und surrende Drachen sowie Alufolien wirken für die Vögel abschreckend durch ihre Ähnlichkeit mit angsterzeugenden Objekten, durch Überraschungseffekte und irritierende schnelle Bewegungen. Als sicherste (und teuerste) Methode gilt das Einnetzen ganzer Weinberge. Das Einnetzen gibt auch Schutz gegen Hagel und teilweise gegen Wildfraßsschäden. Schussapparate und Vogelschreigeräte vertreiben die Vögel durch Knall, Todesschreie von Artgenossen oder Angriffsschreie von Feinden. In der Kosten-/Nutzenbetrachtung ist als effektive, zugleich aber auch verträgliche (Anwohner) und kostengünstige Art der Vogelabwehr die ereignisgesteuerte Wingertshut (Weinbau) anzusehen; d. h., Feldhüter beobachten die Landschaft und erzeugen durch Schreckschüsse aus Handfeuerwaffen oder funkferngesteuertes Auslösen von Schussapparaten und Vogelschreigeräten plötzliche, isolierte, akustische Effekte, die die Vögel vertreiben, wenn sie gerade anfliegen und/oder bevor sie sich auf einem Weinberg oder Obstgarten niederlassen.
Methoden, die mit präventiver (auch wenn gar keine Vögel da sind), automatisierter Dauerbeschallung[5] arbeiten, haben kaum eine Verscheuchungswirkung und führen zugleich zu unangenehmen Auswirkungen auf Anwohner in weinbergsnahen Ortsrandlagen. Es treten vor allem Gewöhnungs- sowie unerwünschte Konditionierungseffekte (Anlockung wegen des Nahrungsangebots) bei den Vögeln ein, durch die letztlich doch wieder erhebliche Schäden auftreten – trotz flächendeckender Vogelabwehr. Solche Methoden verlieren daher an Bedeutung und stoßen auch mehr und mehr auf Widerstand in der Anwohnerschaft. Dort wo sie noch angewendet werden, geschieht dies um die Kosten für Feldhüter oder Einnetzung einzusparen. Allerdings ist im § 7 Abs. 3 des Landesimmissionsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2000 für Rheinland-Pfalz die Vogelabwehr folgendermaßen reglementiert:
„Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.“
Eine echte Schadensverminderung ist durch Vogelabwehr im Weinbau (außer durch komplette Einnetzung ganzer Anbaugebiete) letztlich nicht zu erreichen, bestenfalls eine Verlagerung bzw. großflächige Verteilung der Schadensereignisse. Die jeweilige Zahl der Vögel und ihr Nahrungsbedarf ist durch Vogelabwehr nicht beeinflussbar. Wo Trauben großflächig erzeugt werden, greifen die Vögel auch bevorzugt auf dieses schier unerschöpfliche Nahrungsreservoir zu. Außer bei der kompletten, regionalen Einnetzung ist Vogelabwehr daher im Rahmen der Konkurrenz zwischen den Winzern eine Maßnahme, die Schadenshäufungen an bestimmten Orten vermeidet und auf viele Winzer umverteilt. Die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit solcher Maßnahmen ist umstritten.[6] Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die solche Risiken für einzelne Betriebe auffangen könnten, gibt es derzeit (2006) noch nicht.
Quelle
Der Begriff „Pflanzenschutz“ wurde um das Jahr 1890 zum ersten Mal verwendet, seit 1891 steht er im Titel der in Stuttgart herausgegebenen „Zeitschrift für Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschutz“. Im Lauf der 1950er Jahre kam die synonym verwendete Bezeichnung Phytomedizin auf.[3]
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland ist das Pflanzenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes. Es definiert Pflanzenschutz als:
den Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen,
den Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz), einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können.
Integrierter Pflanzenschutz: Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere:
der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch
vorbeugende Maßnahmen
Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen
Abwehr und Bekämpfung von Schadorganismen
der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können.
Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden.
Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes legen somit die Regeln fest, nach denen die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie im Vorratsschutz durchzuführen sind. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss dafür die erforderliche Zuverlässigkeit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn diese Mittel speziell dafür zugelassen sind.
Bedeutung
Durch eine Vielfalt von Schadorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Nematoden, Insekten, Wirbeltiere, Vögel) können erhebliche Schäden an den Nutzpflanzen und dadurch hohe Ertragseinbußen verursacht werden. Umfangreiche, weltweite Schätzungen und Erhebungen geben z. B. für Weizen die Ernteverluste in % der potentiellen Ernte mit 34 % an, für Reis sogar mit 51 %.[4] In Bezug auf die Sicherung der Welternährung kommt daher dem Pflanzenschutz besondere Bedeutung zu.
Aus ökonomischer Sicht ist die Verhinderung von Ertragsverlusten und Qualitätseinbußen besonders in Intensivkulturen, wie im Gemüse- Obst- und Weinbau von Bedeutung. Die Rentabilität eines Betreibers kann entscheidend davon abhängen.
Bei der Planung und Durchführung eines Pflanzenschutzes nach guter fachlicher Praxis kann der Landwirt oder Gartenbauer in vielfältiger Form Unterstützung erhalten. Das PS-Gesetz weist dazu den Bundesländern und deren Pflanzenschutzdienst u. a. folgende Aufgaben zu: Die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche.
Neben dem amtlichen Pflanzenschutzdienst können auch private Beratungsträger sowie die Berater der Pflanzenschutzindustrie in Anspruch genommen werden. Im Internet stehen Experten- und Prognosesysteme zur Verfügung, die dem Praktiker Informationen zum gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Kulturen anbieten.
Abwehr von „Schadvögeln“
Die Abwehr von „Schadvögeln“, meist Staren und Amseln, ist eine spezielle Abteilung des Pflanzenschutzes, bei der insbesondere mit optischen und akustischen Methoden gearbeitet wird: Vogelscheuchen, schwingende und surrende Drachen sowie Alufolien wirken für die Vögel abschreckend durch ihre Ähnlichkeit mit angsterzeugenden Objekten, durch Überraschungseffekte und irritierende schnelle Bewegungen. Als sicherste (und teuerste) Methode gilt das Einnetzen ganzer Weinberge. Das Einnetzen gibt auch Schutz gegen Hagel und teilweise gegen Wildfraßsschäden. Schussapparate und Vogelschreigeräte vertreiben die Vögel durch Knall, Todesschreie von Artgenossen oder Angriffsschreie von Feinden. In der Kosten-/Nutzenbetrachtung ist als effektive, zugleich aber auch verträgliche (Anwohner) und kostengünstige Art der Vogelabwehr die ereignisgesteuerte Wingertshut (Weinbau) anzusehen; d. h., Feldhüter beobachten die Landschaft und erzeugen durch Schreckschüsse aus Handfeuerwaffen oder funkferngesteuertes Auslösen von Schussapparaten und Vogelschreigeräten plötzliche, isolierte, akustische Effekte, die die Vögel vertreiben, wenn sie gerade anfliegen und/oder bevor sie sich auf einem Weinberg oder Obstgarten niederlassen.
Methoden, die mit präventiver (auch wenn gar keine Vögel da sind), automatisierter Dauerbeschallung[5] arbeiten, haben kaum eine Verscheuchungswirkung und führen zugleich zu unangenehmen Auswirkungen auf Anwohner in weinbergsnahen Ortsrandlagen. Es treten vor allem Gewöhnungs- sowie unerwünschte Konditionierungseffekte (Anlockung wegen des Nahrungsangebots) bei den Vögeln ein, durch die letztlich doch wieder erhebliche Schäden auftreten – trotz flächendeckender Vogelabwehr. Solche Methoden verlieren daher an Bedeutung und stoßen auch mehr und mehr auf Widerstand in der Anwohnerschaft. Dort wo sie noch angewendet werden, geschieht dies um die Kosten für Feldhüter oder Einnetzung einzusparen. Allerdings ist im § 7 Abs. 3 des Landesimmissionsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2000 für Rheinland-Pfalz die Vogelabwehr folgendermaßen reglementiert:
„Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.“
Eine echte Schadensverminderung ist durch Vogelabwehr im Weinbau (außer durch komplette Einnetzung ganzer Anbaugebiete) letztlich nicht zu erreichen, bestenfalls eine Verlagerung bzw. großflächige Verteilung der Schadensereignisse. Die jeweilige Zahl der Vögel und ihr Nahrungsbedarf ist durch Vogelabwehr nicht beeinflussbar. Wo Trauben großflächig erzeugt werden, greifen die Vögel auch bevorzugt auf dieses schier unerschöpfliche Nahrungsreservoir zu. Außer bei der kompletten, regionalen Einnetzung ist Vogelabwehr daher im Rahmen der Konkurrenz zwischen den Winzern eine Maßnahme, die Schadenshäufungen an bestimmten Orten vermeidet und auf viele Winzer umverteilt. Die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit solcher Maßnahmen ist umstritten.[6] Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die solche Risiken für einzelne Betriebe auffangen könnten, gibt es derzeit (2006) noch nicht.
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