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Geschichte und Geschichten: Kuriose Steuerkreationen

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Beitrag  checker So Mai 07, 2017 4:22 am

4
inte
r
esse
schnittlich 200 Drachmen, beim Verkauf ihrer
„Ware“ eine Verkaufssteuer von ein bis 2 Prozent
und bei der Ausfuhr einen Exportzoll von min
-
destens 2 Prozent entrichten mussten.
Als Besteuerungsmaßstab diente schon seit
dem Altertum der so genannte „Zehnte“. Die Zahl
10 gehört zu den prähistorischen Zählzeichen,
die für Vorderasien schon um 8.000 vor Christus
Ansätze für ein Buchführungssystem vermuten
lassen. Dabei ist mit dem Namen „Zehnt“ nicht
unbedingt ein Steuersatz von 10 Prozent ver
-
bunden. So berichtet Thukydi-
des aus Griechenland, dass der
Zehnt auch als „Zwanzigster“ er
-
hoben wurde, um die Menge
nicht zu verärgern. Zur Zeit der Karolinger gab
es dann die so genannten „Zehntspender“, die
den Zehnt zu Gunsten der Kirche lieferten. Hand
-
werker und Händler, die dem „Personalzehnt“
unterlagen, mussten den zehnten Teil ihrer Pro
-
duktion abliefern. Die Hauptlast lag aber bei der
Landbevölkerung, die den „Realzehnt“ zu tragen
hatte. Dies waren einerseits Früchte aus Acker-
und Gartenbau wie aber auch der „Blutzehnt“
von Groß- und Kleinvieh und tierischen Erzeug
-
nissen wie Milch, Wolle und Honig.
Abgesehen von den Zwangsabgaben gab es
aber auch Zeiten, in denen freiwillig von be
-
stimmten Personen Lasten als „Dienste für das
Volk“ übernommen wurden. So trugen bei Grie
-
chen und Römern begüterte Vollbürger die öf
-
fentlichen Kosten für das Theater- und Musik
-
wesen, für die Wettkampfspiele, für Festge
-
sandtschaften und für die Bewirtung bei staatli
-
chen Speisungen als regelmäßig wiederkehrende
Leistungen.
Bald jedoch beanspruchten die Erbringer die
-
ser „Ehrenleistungen“ dafür entsprechende Ent
-
„Du kannst einen Fürsten lieben, Du kannst einen
König lieben, aber der Mann, den Du fürchten
musst, ist der Steuereinnehmer.“ Das stand schon
in einer Keilschrift aus dem dritten Jahrtausend
vor Christus. Lässt man „Steuerleistungen“ in
Form von Menschentributen, von denen der Alt
-
meister der Geschichtsschreibung, Herodot, um
die Mitte des fünften Jahrhunderts vor Christus
berichtet, einmal beiseite, so waren die Urform
der Steuern Frondienste. Sie gelangten bei den
alten Kulturen zur höchsten Blüte. Wiederum be
-
richtet Herodot über den Bau der Pyramiden und
Riesensphinxen der ägyptischen Pharaonen: „Es
arbeiteten immer je 100.000 Menschen je drei
Monate lang. So war das Volk
lange Zeit schwer geknechtet;
zehn Jahre lang arbeiteten sie
allein an der Straße, auf der sie die Steine zogen.
An der Pyramide selbst aber baute man 20 Jahre.“
Während Fronpflichtige aber wie Steuerzahler
persönlich frei und lediglich der staatlichen Fi
-
nanzgewalt unterworfen waren, wurden die
Sklaven von den Römern selbst zur „unfreien
Sache“ herabgewürdigt. Es kam häufig auch vor,
dass Freie ihre Steuern nicht entrichten konnten
und dann von Steuerzahlern zu Steuersklaven
degradiert wurden. Die Staatssklaven wurden
von den Römern an private Sklavenhändler ver
-
kauft, die pro Kopf einen Kaufpreis von durch
-
Die ersten Steuern wurden vor mindestens 5.000 Jahren er
-
hoben. Seit dem haben sich Steuern und Steuererhebung
immer weiter entwickelt. Der Fantasie der „Steuereinneh
-
mer“ schien keine Grenzen gesetzt – daran hat sich bis heute
nichts geändert.
Kurzfassung des Beitrags „Kuriose Steuerkreationen – eine
unendliche Geschichte“ von Prof. Dr. Günter Papperitz, Uni
-
versität Mannheim, in der Fachzeitschrift: Die Bank 1/2003.
Geschichte und Geschichten:
Kuriose Steuerkreationen
Die Urform der Steuern waren
Frondienste.
Als Besteuerungsmaßstab dien
-
te seit dem Altertum der so
genannte „Zehnte“.
5
schädigungen in Form von Pachtverträgen mit
dem Recht auf gewerbsmäßige Steuererhebung.
Durch diese Einrichtung der Steuerpacht hatte
der Steuerherr einen dreifachen Vorteil, nämlich
sofortige Kasseneinnahmen, keine Personalko
-
sten und kein Risiko bei Währungsverfall oder
anderen Verlustgründen. Der Vorteil beim Päch
-
ter lag in der Gewinnspanne, die in guten Jah
-
ren die Pachtsumme erheblich übersteigen
konnte. Jene Pächter waren also eine Art „Staats
-
bank“ für öffentliche Geldanleihen. Die Geldbe
-
schaffungspraxis kam unter den Nachfolgern
Alexanders des Großen auch nach Palästina, wo
dann schon vor Christi Geburt jüdische Steuer
-
pächter auftauchten. Die deutschen Bibelüber
-
setzungen sprechen in diesem Zusammenhang
ungenau von „Zöllnern“, bei denen es sich nach
dem Urtext um „Telones“, Pächter, handelte.
Auch unsere germanischen Vorfahren waren
nicht untätig in der Beschaffung von Geldern. So
wissen wir von den römischen Schriftstellern,
dass Kelten und Germanen bereits um die Zei
-
tenwende Zölle erhoben und römisches Abga
-
benbrauchtum übernommen hatten. Es gab bei
-
spielsweise Straßen-, Markt- und Hafenabgaben
und verschiedene Naturalabgaben. Eine beson
-
dere germanische Erfindung war auch eine „Hei
-
ratssteuer“ zu Gunsten des Kö
-
nigshauses.
Besonders erfinderisch in der
Schaffung neuer Einnahmen
war auch Zar Ivan IV., „der Schreckliche“, in Russ
-
land. Neben den alten „Tatarensteuern“, die aus
einer Kopf- und Grundabgabe, aus Fuhrgeldern
für die Beförderung von Beamten und für die Be
-
freiung von Kriegsgefangenen bestand, waren
damals neue Steuern hinzugekommen, wie zum
Beispiel „Flintengelder“, „Salpetergelder“, „Fest
-
ungsgelder“ und eine „Schützensteuer“ zur Aus
-
rüstung und Besoldung der Berufssoldaten. Auch
Peter der Große hinterließ kuriose Luxussteuern
auf Bärte, Mützen und Stiefel, Bäder und Ei
-
chensärge; neue Verbrauchssteuern wurden ge
-
schaffen, die er etwa auf Gurken, Nüsse oder Bie
-
nen einführte. Selbst die Minnezeit des hohen
Mittelalters war gut für steuerliche Attraktionen.
Kaiser Otto IV. kam auf die Idee, den blühenden
Minnedienst mit einer Art Min
-
nesteuer zu belegen. Säumige
Steuerzahler wurden damals
teilweise brutal behandelt. Nach der Bamberger
Peinlichen Steuerordnung von 1442 zum Beispiel
wurden Säumige, selbst wenn sie inzwischen ge
-
zahlt hatten, 14 Tage „ohne alle Gnaden“ in den
Turm geworfen. Dort aber befand sich bekannt
-
lich auch die Folterkammer.
Unter dem Eindruck solch drakonischer Stra
-
fen fühlten sich insbesondere die Scholastiker
des späten Mittelalters zur Durchleuchtung des
Steuerrechtes aufgerufen. Besonders hervor tat
sich hier Thomas von Aquin. Nach ihm „sind den
Herren Güter zugewiesen, dass sie daraus ihren
Unterhalt bestreiten und sich enthalten, ihre Un
-
tertanen zu berauben“. Er band daher die Steuer
an zwei Kriterien: an die „utilitas communis“ –
das Gemeinwohl – und die „collegatio a singulis“
– das Eintreiben der Abgaben von Einzelperso
-
nen. Dies waren Vorstellungen, die auch zu un
-
serem heutigen Begriff der Steuer gehören.
Unter den meist prunksüchtigen Landesfür
-
sten des Absolutismus wurde an der Steuer
-
schraube weiter gedreht. Ein besonderes Kapitel
in dieser Zeit war das, was man damals als „Lu
-
xussteuern“ bezeichnete. So gab es Fenster-,
Türen- und Kaminsteuern, Perücken-, Haarpu
-
der-, Strumpf-, Stiefel- und Hutsteuern. Der Sol
-
inte
r
esse
2
· 2003
Bundesverband deutscher Banken
Auch unsere germanischen Vor
-
fahren waren nicht untätig in
der Beschaffung von Geldern.
Peter der Große hinterließ viele
kuriose Luxussteuern.
6
datenkönig Friedrich Wilhelm I. war im Gegen
-
satz zu den absolutistischen Herrschern ein Feind
der Prunksucht und Korruption. Im Rahmen der
Vermehrung seiner Truppenstärke hatte er aber
auch eine originelle Idee: Er erklärte, dass das
Geld für Betten und Bettgerät ausgegangen sei
und deshalb seine Soldaten auf dem Fußboden
zu schlafen hätten. Dies erbarmte die Eltern die
-
ser rekrutierten Soldaten, und deshalb steuerte
man in Garnisonsstädten willfährig „Bettenfel
-
der“ bei. Diese Vorgehensweise wurde später in
eine regelmäßige „Bettensteuer“umgewandelt.
Auch der Begriff „Steuerreform“ geht durch
die Jahrtausende. Immer waren damit Sehnsucht
und Verdruss, aber auch Hoffnung und Enttäu
-
schung verbunden. Bekannt ist die Steuerreform
des Kaisers Augustus, der unter dem Begriff „Cen
-
sen“ mit Volkszählungen, Bodenvermessungen,
Eigentumserhebungen und Bewertungen für
Zwecke der Steuereinschätzung tätig wurde. Am
bekanntesten ist der Census in Judäa mit der
Steuereinschätzung zu Betlehem, der uns im
Neuen Testament so eindrucksvoll wiedergege
-
ben wird. Aus verschiedenen
Kassenfonds („Fisci“ = Körbe zur
Geldaufbewahrung) richtete er
ein kaiserliches Sondervermögen ein, das all
-
mählich die Gesamtbezeichnung „Fiscus“ erhielt.
Zwei direkte Hauptsteuern für alle Provinzen,
nämlich eine Bodenertragssteuer sowie eine
Kopfsteuer bildeten den Grundstock der Steuer
-
einnahmen. Daneben führte er eine Erbver
-
kehrssteuer mit einem Steuersatz von 5 Prozent
sowie eine Aktionssteuer von 1 Prozent ein, aus
der sich die römische Umsatzsteuer entwickelte.
Das Steuerrecht des ersten nachchristlichen
Jahrhunderts wurde vor allen Dingen durch Kai
-
ser Trajan verändert. Seine Vorgänger hatten es
zu den absurdesten Steuervorschriften gebracht.
So berichtet Sueton, der kaiserliche Biograph: „Es
gibt keine Art von Gegenständen oder Menschen,
die nicht durch irgendeine Steuer erfasst wor
-
den wären.“ Kaiser Trajan ließ alle Steuerbücher
öffentlich verbrennen, und diese Szene wurde
sogar in Stein gehauen und ihr Inszenator mit
dem Beinamen „Optimus“ – der Beste – geehrt.
Ein besonderer Stein des Anstoßes waren seit
Jahrhunderten die Steuerprivilegien des Adels.
Erst der Reichsfreiherr von Stein
begann, diese Privilegien in
einer Steuerreform in Preußen
zu streichen. Goethes Nachfol
-
ger als Finanzminister von Weimar, von Gerstorff,
schaffte dann 1821 sämtliche direkten Steuern ab
und ersetzte sie durch eine Einkommensteuer,
die auf der Grundlage der Allgemeinheit der
Steuerpflicht unter Berücksichtigung individu
-
eller Leistungsfähigkeit beruhte. Aber erst dem
berühmten Finanzminister von Miquel gelang
es 1891 bis 1893 in Preußen die Reste mittelalter
-
licher Standesunterschiede zu überwinden. Seine
bald überall nachgeahmte Einkommensteuer,
die die preußische Klassensteuer zu Grabe trug,
endete – man kann es kaum glauben – bei einem
Steuerspitzensatz von 4 von 100.
Ohnehin spielte zu allen Zeiten nicht nur der
Steuergegenstand, sondern vor allem auch die
Höhe der Steuern eine ganz entscheidende Rolle.
Dazu hat Montesquieu in seinem Hauptwerk „De
L’Esprit des Lois“ eine wegweisende Bemerkung
gemacht: „Nichts erfordert mehr Weisheit und
Klugheit, als die Bestimmung desjenigen Teils,
welchen man den Untertanen nimmt und des
Teils, welchen man ihnen lässt“. Diese bemerkenswerte Erkenntnis kann auch heute noch Gültigkeit beanspruchen.

Quelle
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