Gustav von Hugo
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Gustav von Hugo
Gustav von Hugo (* 23. November 1764 in Lörrach; † 15. September 1844 in Göttingen) war ein deutscher Jurist.
Leben
Gustav Conrad Hugo war der Sohn des badischen Landschreibers Johann Michael Hugo (1718–1799) und Sophia Elisabeth H., geb. Morstadt (1725–1784). Im Alter von 14 Jahren ging er für zwei Jahre auf das Gymnasium Mömpelgard. 1779 wechselte er bis 1782 auf das Gymnasium in Karlsruhe. Vom Gymnasium in Karlsruhe ging er 1782 zur Universität Göttingen, wo er drei Jahre Rechtswissenschaften studierte. Nachdem er zum Lehrer Leopolds von Anhalt-Dessau ernannt worden war, promovierte er 1788 an der Universität Halle. Im gleichen Jahr wurde er als außerordentlicher Professor nach Göttingen zurückgerufen, wo er 1792 dann ordentlicher Professor wurde. Rufe nach Heidelberg und Halle lehnte er ab. 1802 Ernennung zum Hofrat. Gustav Hugo war seit 1797 verheiratet mit Julie H., geb. Mylius (1774–1821). Die gemeinsame Tochter Pauline Hugo war verheiratet mit Karl Otfried Müller.
Im Vorwort zu seinem Beiträge zur civilistischen Bucherkenntniss der letzten vierzig Jahre (1828–1829) skizziert er die Bedingungen, unter denen zu der Zeit in Göttingen Zivilrecht gelehrt werden konnte. Gustav Hugo pflegte eine ausgesprochen persönliche und vertrauensvolle Korrespondenz sowie eine freundschaftliche Beziehung zu den Brüdern Grimm.
Da in den existierenden Gesetzen das Römische Recht und germanische Elemente ohne Kritik und Unterscheidung miteinander verwoben waren, für den praktischen Nutzen in ein angeblich Ganzes eingeschweißt, konnte man nicht mehr sagen, ob die historische Wahrheit oder die praktischen Beweggründe stärker präjudiziert wurden. Da dies zudem von Person zu Person weitergegeben wurde, schlichen sich neue Fehler ein, und sogar die besten Lehrer konnten nicht mehr den falschen Methoden entfliehen, die mittlerweile Tradition geworden waren.
Mit diesem Übel hatte Gustav von Hugo zu kämpfen, als er der Begründer der historischen Schule der Jurisprudenz wurde, die dann von Friedrich Carl von Savigny weitergeführt und ausgebaut wurde. Sein Hauptwerk ist das Lehrbuch eines civilistischen Cursus (7 Bände, 1792–1821), in dem seine Methode gründlich ausgearbeitet wurde, und das Zivilistische Magazin (6 Bände, 1790–1837).
Quelle
Leben
Gustav Conrad Hugo war der Sohn des badischen Landschreibers Johann Michael Hugo (1718–1799) und Sophia Elisabeth H., geb. Morstadt (1725–1784). Im Alter von 14 Jahren ging er für zwei Jahre auf das Gymnasium Mömpelgard. 1779 wechselte er bis 1782 auf das Gymnasium in Karlsruhe. Vom Gymnasium in Karlsruhe ging er 1782 zur Universität Göttingen, wo er drei Jahre Rechtswissenschaften studierte. Nachdem er zum Lehrer Leopolds von Anhalt-Dessau ernannt worden war, promovierte er 1788 an der Universität Halle. Im gleichen Jahr wurde er als außerordentlicher Professor nach Göttingen zurückgerufen, wo er 1792 dann ordentlicher Professor wurde. Rufe nach Heidelberg und Halle lehnte er ab. 1802 Ernennung zum Hofrat. Gustav Hugo war seit 1797 verheiratet mit Julie H., geb. Mylius (1774–1821). Die gemeinsame Tochter Pauline Hugo war verheiratet mit Karl Otfried Müller.
Im Vorwort zu seinem Beiträge zur civilistischen Bucherkenntniss der letzten vierzig Jahre (1828–1829) skizziert er die Bedingungen, unter denen zu der Zeit in Göttingen Zivilrecht gelehrt werden konnte. Gustav Hugo pflegte eine ausgesprochen persönliche und vertrauensvolle Korrespondenz sowie eine freundschaftliche Beziehung zu den Brüdern Grimm.
Da in den existierenden Gesetzen das Römische Recht und germanische Elemente ohne Kritik und Unterscheidung miteinander verwoben waren, für den praktischen Nutzen in ein angeblich Ganzes eingeschweißt, konnte man nicht mehr sagen, ob die historische Wahrheit oder die praktischen Beweggründe stärker präjudiziert wurden. Da dies zudem von Person zu Person weitergegeben wurde, schlichen sich neue Fehler ein, und sogar die besten Lehrer konnten nicht mehr den falschen Methoden entfliehen, die mittlerweile Tradition geworden waren.
Mit diesem Übel hatte Gustav von Hugo zu kämpfen, als er der Begründer der historischen Schule der Jurisprudenz wurde, die dann von Friedrich Carl von Savigny weitergeführt und ausgebaut wurde. Sein Hauptwerk ist das Lehrbuch eines civilistischen Cursus (7 Bände, 1792–1821), in dem seine Methode gründlich ausgearbeitet wurde, und das Zivilistische Magazin (6 Bände, 1790–1837).
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