Werner Teske, der hingerichtete Hauptmann
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Werner Teske, der hingerichtete Hauptmann
Werner Siegfried Teske (* 24. April 1942 in Berlin; † 26. Juni 1981 in Leipzig) war ein Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der 1981 rechtswidrig wegen angeblich vollendeter Spionage und versuchter Fahnenflucht zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Dies war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR bzw. in Deutschland,[1][2] ausgeführt durch den Abteilungsleiter der Strafvollzugseinrichtung Leipzig, Hermann Lorenz.
Grabplatte für Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig
Studium und Beruf
Werner Teske studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Volkswirtschaft und wurde 1969 promoviert. Bereits während des Studiums wurde er vom MfS angeworben und arbeitete dann hauptamtlich für deren Hauptverwaltung Aufklärung in der Wissenschaftsspionage im westlichen Ausland.
Strafverfahren und Hinrichtung
Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte Teske erhebliche Zweifel am politischen System der DDR und seiner Aufgabe darin. Er spielte mit dem Gedanken, sich in die Bundesrepublik abzusetzen, und brachte als mögliche Mitgift für den Frontwechsel über Jahre geheime Unterlagen nach Hause. Aufgrund des Überlaufens des MfS-Offiziers Werner Stiller in die Bundesrepublik 1979 wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Auch Teske wurde überprüft. Neben einem völlig chaotischen Inhalt seines Panzerschrankes, der eine Inventur der als geheim eingestuften Dokumente praktisch unmöglich machte, kamen auch Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von MfS-Geldern an Informanten zu Tage. Erst später stellte sich die nicht unerhebliche Summe der veruntreuten Operativgelder (20.244,50 DM und 21.478,- DDR-Mark) heraus.[3] Unter einem Vorwand wurde Teske am Abend des 4. September 1980 in ein konspiratives Objekt des MfS verbracht. Man führte dort jedoch zunächst nur eine interne Ermittlung bis zum 11. September durch. Als Teskes Wohnung durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten in den von ihm preisgegebenen Verstecken in einem unerwarteten Umfang. Er gestand am 11. September gegen 2:00 Uhr morgens, im Jahre 1978 über eine Flucht in die Bundesrepublik nachgedacht zu haben.
Kerblochkarteikarte Teskes
In einem auch innerhalb des MfS geheimgehaltenen Prozess vor einem Berliner Militärgericht wurde Teske – selbst nach DDR-Recht rechtswidrig – wegen vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnenflucht und „ungesetzlichen Grenzübertritts“ angeklagt und, obwohl die ihm zur Last gelegten Taten eindeutig nicht vollendet waren und das DDR-Strafrecht die Todesstrafe nur für vollendete Delikte vorsah, am 12. Juni 1981 zur Höchststrafe verurteilt. Grund für die Härte dieses Urteils war nicht zuletzt die erfolgreiche Flucht Stillers. Nach Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde Teske in die Vollzugsanstalt Leipzig (Alfred-Kästner-Straße) überführt. In deren zur Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR umgebauten Hausmeisterwohnung wurde das Urteil vom letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels einer Pistole mit aufgesetztem Schalldämpfer durch Kopfschuss vollstreckt. Der Todesschuss erfolgte, wie in der DDR nach Abschaffung der Guillotine 1968 üblich, von hinten und ohne Vorwarnung unmittelbar nach Betreten des Vollstreckungsraumes („unerwarteter Nahschuss“). Dort habe der Staatsanwalt Teske zuvor lediglich mitgeteilt: „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“.[4][5] Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert.
Die Hinrichtung Teskes wurde auch innerhalb des MfS streng geheim gehalten. Auch gegenüber den engsten Familienangehörigen gab man keinerlei Informationen preis. Einem Verwandten, der nach Teske suchte, erklärte das MfS, Teske sei bei einem Unfall ums Leben gekommen, und verbot weitere Nachforschungen. Teskes Witwe Sabine und ihre Tochter mussten aus Berlin wegziehen; beide erhielten eine neue Identität und wurden verpflichtet, über die Umstände des Todes von Werner Teske sowie über ihre Vergangenheit zu schweigen.[6]
Rehabilitierung
Das Urteil gegen Teske wurde 1993 annulliert, da es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar war. In diesem Zusammenhang verurteilte 1998 das Berliner Landgericht einen DDR-Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe zu vier Jahren Haft.[7] Begründet wurde dies jeweils damit, dass die ursprüngliche Entscheidung selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen sei, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium hinausgekommen waren. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger vergebens versucht, das Todesurteil zu verhindern.
Siehe auch
Liste von in der DDR hingerichteten Personen
Quelle
Grabplatte für Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig
Studium und Beruf
Werner Teske studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Volkswirtschaft und wurde 1969 promoviert. Bereits während des Studiums wurde er vom MfS angeworben und arbeitete dann hauptamtlich für deren Hauptverwaltung Aufklärung in der Wissenschaftsspionage im westlichen Ausland.
Strafverfahren und Hinrichtung
Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte Teske erhebliche Zweifel am politischen System der DDR und seiner Aufgabe darin. Er spielte mit dem Gedanken, sich in die Bundesrepublik abzusetzen, und brachte als mögliche Mitgift für den Frontwechsel über Jahre geheime Unterlagen nach Hause. Aufgrund des Überlaufens des MfS-Offiziers Werner Stiller in die Bundesrepublik 1979 wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Auch Teske wurde überprüft. Neben einem völlig chaotischen Inhalt seines Panzerschrankes, der eine Inventur der als geheim eingestuften Dokumente praktisch unmöglich machte, kamen auch Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von MfS-Geldern an Informanten zu Tage. Erst später stellte sich die nicht unerhebliche Summe der veruntreuten Operativgelder (20.244,50 DM und 21.478,- DDR-Mark) heraus.[3] Unter einem Vorwand wurde Teske am Abend des 4. September 1980 in ein konspiratives Objekt des MfS verbracht. Man führte dort jedoch zunächst nur eine interne Ermittlung bis zum 11. September durch. Als Teskes Wohnung durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten in den von ihm preisgegebenen Verstecken in einem unerwarteten Umfang. Er gestand am 11. September gegen 2:00 Uhr morgens, im Jahre 1978 über eine Flucht in die Bundesrepublik nachgedacht zu haben.
Kerblochkarteikarte Teskes
In einem auch innerhalb des MfS geheimgehaltenen Prozess vor einem Berliner Militärgericht wurde Teske – selbst nach DDR-Recht rechtswidrig – wegen vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnenflucht und „ungesetzlichen Grenzübertritts“ angeklagt und, obwohl die ihm zur Last gelegten Taten eindeutig nicht vollendet waren und das DDR-Strafrecht die Todesstrafe nur für vollendete Delikte vorsah, am 12. Juni 1981 zur Höchststrafe verurteilt. Grund für die Härte dieses Urteils war nicht zuletzt die erfolgreiche Flucht Stillers. Nach Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde Teske in die Vollzugsanstalt Leipzig (Alfred-Kästner-Straße) überführt. In deren zur Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR umgebauten Hausmeisterwohnung wurde das Urteil vom letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels einer Pistole mit aufgesetztem Schalldämpfer durch Kopfschuss vollstreckt. Der Todesschuss erfolgte, wie in der DDR nach Abschaffung der Guillotine 1968 üblich, von hinten und ohne Vorwarnung unmittelbar nach Betreten des Vollstreckungsraumes („unerwarteter Nahschuss“). Dort habe der Staatsanwalt Teske zuvor lediglich mitgeteilt: „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“.[4][5] Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert.
Die Hinrichtung Teskes wurde auch innerhalb des MfS streng geheim gehalten. Auch gegenüber den engsten Familienangehörigen gab man keinerlei Informationen preis. Einem Verwandten, der nach Teske suchte, erklärte das MfS, Teske sei bei einem Unfall ums Leben gekommen, und verbot weitere Nachforschungen. Teskes Witwe Sabine und ihre Tochter mussten aus Berlin wegziehen; beide erhielten eine neue Identität und wurden verpflichtet, über die Umstände des Todes von Werner Teske sowie über ihre Vergangenheit zu schweigen.[6]
Rehabilitierung
Das Urteil gegen Teske wurde 1993 annulliert, da es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar war. In diesem Zusammenhang verurteilte 1998 das Berliner Landgericht einen DDR-Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe zu vier Jahren Haft.[7] Begründet wurde dies jeweils damit, dass die ursprüngliche Entscheidung selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen sei, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium hinausgekommen waren. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger vergebens versucht, das Todesurteil zu verhindern.
Siehe auch
Liste von in der DDR hingerichteten Personen
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