Die Wallhecke
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Die Wallhecke
Wallhecke (auch Knick, Knicke, Knicks, Öwer oder Över) ist eine Bezeichnung für von Gehölzen bewachsene, häufig künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle in Mitteleuropa. Sie sind als Grenzmarkierung und Einfriedung weit verbreitete landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls beträgt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei Erdwällen etwa zwei Meter.
Wallhecken mit Überhältern
Auf den Stock gesetzter Knick, nur noch Wall und Überhälter
Knicklandschaft in Ostfriesland
Begriffsbestimmung
Wallhecken und die dazugehörenden Landschaftstypen werden regional verschieden bezeichnet. In Frankreich bezeichnet man eine durch Wallhecken geprägte Landschaft als Bocage. Die in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gebräuchliche Bezeichnung „Knick“ (Mehrzahl: Knicke oder Knicks) bezeichnet dort wallartige Baum- und Strauchhecken, die bereits im Hoch- und Spätmittelalter als Landwehren zur Befestigung von Territorien, später auch im Rahmen der Verkoppelung (Gemeinheitsteilung) als „lebende Zäune“ angelegt wurden. Ein typischer Knick bildet eine relativ dichte grüne „Wand“ aus Sträuchern und Bäumen. Der Begriff leitet sich von der Pflegetätigkeit ab, nämlich dem Knicken bzw. Beugen von Zweigen, dünnen Ästen oder sehr jungen Bäumen. Als Knick definiert das Land Schleswig-Holstein einen an gegenwärtigen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen oder zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten Erdwall, der mit vorwiegend heimischen Gehölzen, Gras- oder Krautfluren bewachsen ist. Der Randstreifen, also die Fläche beidseitig des Erdwalles, zählt dabei zum Knick. Auch ein unbepflanzter Erdwall fällt unter die Bezeichnung als Knick, ebenso ein- oder mehrreihige Gehölzstreifen zu ebener Erde.[1]
Wird eine Straße beiderseitig von Wallhecken begrenzt, so ist dafür der Begriff Redder verbreitet. Die Wallhecken entlang des Weges schützten früher die angrenzenden Felder gegen Verbiss oder Vertritt durch Vieh oder begrenzten Viehtriebswege. In ländlichen oder auch vormals ländlichen Gegenden Norddeutschlands tragen vielerorts Straßen diesen Namen. Trittstufen zum Überqueren eines Grabens oder einer Wallhecke heißen Stegel oder niederdeutsch Steggelsch. [2]
Funktion und Bedeutung
Wallhecken dienten als Schutzwehren gegen größere Wildtiere, als Landwehr gegen feindliche Angreifer, als Feldbegrenzung und nebenbei als Brennholzlieferant. Eine weitere wichtige Funktion ist der Windschutz und damit verbunden auch die Veränderung des Kleinklimas ähnlich derjenigen an einem Waldrand. In der Geest entstanden sie zu einem sehr geringen Teil aus von den Äckern abgesammelten Lesesteinen, diese werden dann unterschieden in Erdsteinwälle oder Feldmauern. Häufig werden Wallhecken aus Haselnusssträuchern, Faulbaum, Weißdorn, Schlehe, Brombeere, Hainbuchen gebildet, seltener finden sich Eschen oder Erlen, vereinzelt eingestreut aber auch größere Buchen und Eichen. Als Schutz gegen Verbiss wurden vielfach auch Dornensträucher wie Heckenrosen, Brombeeren, Weißdorn und Schlehdorn gepflanzt. Diese wurden alle paar Jahre kreuzweise übereinander gefällt, so dass aus Totholz und Aufwuchs eine für das Vieh nur schwer zu durchdringende Barriere entstand. Wallhecken gelten als artenreicher Lebensraum, wirken durch ihre große biologische Vielfalt weit in die Landschaft hinein und stehen deswegen teilweise unter Naturschutz. Schließlich haben sich Wallhecken-Grünlandkomplexe im Laufe der Jahrhunderte zu einem eigenen Lebensraum für Flora und Fauna der Tiefebene entwickelt und prägen das landschaftliche Erscheinungsbild mancher Gegenden.
In der Intensivlandwirtschaft werden Wallhecken teilweise als „lästig“ empfunden. Wallheckenlandschaften sind in den betroffenen Regionen immer wieder Streitobjekt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen. In Flurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, größere und effizienter zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen zu schaffen, war nicht selten auch die Einebnung alter Wallhecken vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern prägen Wallhecken nicht mehr das Landschaftsbild, da für die LPG-Betriebe ohne Rücksichtnahme riesige Ackerflächen angelegt wurden.
In Schleswig-Holstein werden die Knicks heute durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 21 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz[3] geschützt. Ziel ist es, eine Knickdichte von 60 laufenden Metern je Hektar in landwirtschaftlich geprägten Gegenden zu erhalten.
Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 19. Februar 2010[4] enthält im § 22 Abs. 3 Bestimmungen zu Wallhecken: Mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten, auch wenn sie zur Wiederherstellung oder naturräumlich-standörtlich sinnvollen Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegt worden sind, (Wallhecken) sind geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Wallhecken dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten. In Sonderfällen werden auch gehölzfreie Wälle mit Grenzfunktion als Wallhecken eingestuft.
Pflege
Zur Erhaltung der Funktion müssen die meisten Pflanzen regelmäßig „geknickt“ oder auf den Stock zurückgesetzt werden. Dies ist nur während des Winterhalbjahres erlaubt.
Siehe auch
Benjeshecke
Gebück
Ha-Ha
Hag
Landwehr
Quelle
Wallhecken mit Überhältern
Auf den Stock gesetzter Knick, nur noch Wall und Überhälter
Knicklandschaft in Ostfriesland
Begriffsbestimmung
Wallhecken und die dazugehörenden Landschaftstypen werden regional verschieden bezeichnet. In Frankreich bezeichnet man eine durch Wallhecken geprägte Landschaft als Bocage. Die in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gebräuchliche Bezeichnung „Knick“ (Mehrzahl: Knicke oder Knicks) bezeichnet dort wallartige Baum- und Strauchhecken, die bereits im Hoch- und Spätmittelalter als Landwehren zur Befestigung von Territorien, später auch im Rahmen der Verkoppelung (Gemeinheitsteilung) als „lebende Zäune“ angelegt wurden. Ein typischer Knick bildet eine relativ dichte grüne „Wand“ aus Sträuchern und Bäumen. Der Begriff leitet sich von der Pflegetätigkeit ab, nämlich dem Knicken bzw. Beugen von Zweigen, dünnen Ästen oder sehr jungen Bäumen. Als Knick definiert das Land Schleswig-Holstein einen an gegenwärtigen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen oder zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten Erdwall, der mit vorwiegend heimischen Gehölzen, Gras- oder Krautfluren bewachsen ist. Der Randstreifen, also die Fläche beidseitig des Erdwalles, zählt dabei zum Knick. Auch ein unbepflanzter Erdwall fällt unter die Bezeichnung als Knick, ebenso ein- oder mehrreihige Gehölzstreifen zu ebener Erde.[1]
Wird eine Straße beiderseitig von Wallhecken begrenzt, so ist dafür der Begriff Redder verbreitet. Die Wallhecken entlang des Weges schützten früher die angrenzenden Felder gegen Verbiss oder Vertritt durch Vieh oder begrenzten Viehtriebswege. In ländlichen oder auch vormals ländlichen Gegenden Norddeutschlands tragen vielerorts Straßen diesen Namen. Trittstufen zum Überqueren eines Grabens oder einer Wallhecke heißen Stegel oder niederdeutsch Steggelsch. [2]
Funktion und Bedeutung
Wallhecken dienten als Schutzwehren gegen größere Wildtiere, als Landwehr gegen feindliche Angreifer, als Feldbegrenzung und nebenbei als Brennholzlieferant. Eine weitere wichtige Funktion ist der Windschutz und damit verbunden auch die Veränderung des Kleinklimas ähnlich derjenigen an einem Waldrand. In der Geest entstanden sie zu einem sehr geringen Teil aus von den Äckern abgesammelten Lesesteinen, diese werden dann unterschieden in Erdsteinwälle oder Feldmauern. Häufig werden Wallhecken aus Haselnusssträuchern, Faulbaum, Weißdorn, Schlehe, Brombeere, Hainbuchen gebildet, seltener finden sich Eschen oder Erlen, vereinzelt eingestreut aber auch größere Buchen und Eichen. Als Schutz gegen Verbiss wurden vielfach auch Dornensträucher wie Heckenrosen, Brombeeren, Weißdorn und Schlehdorn gepflanzt. Diese wurden alle paar Jahre kreuzweise übereinander gefällt, so dass aus Totholz und Aufwuchs eine für das Vieh nur schwer zu durchdringende Barriere entstand. Wallhecken gelten als artenreicher Lebensraum, wirken durch ihre große biologische Vielfalt weit in die Landschaft hinein und stehen deswegen teilweise unter Naturschutz. Schließlich haben sich Wallhecken-Grünlandkomplexe im Laufe der Jahrhunderte zu einem eigenen Lebensraum für Flora und Fauna der Tiefebene entwickelt und prägen das landschaftliche Erscheinungsbild mancher Gegenden.
In der Intensivlandwirtschaft werden Wallhecken teilweise als „lästig“ empfunden. Wallheckenlandschaften sind in den betroffenen Regionen immer wieder Streitobjekt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen. In Flurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, größere und effizienter zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen zu schaffen, war nicht selten auch die Einebnung alter Wallhecken vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern prägen Wallhecken nicht mehr das Landschaftsbild, da für die LPG-Betriebe ohne Rücksichtnahme riesige Ackerflächen angelegt wurden.
In Schleswig-Holstein werden die Knicks heute durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 21 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz[3] geschützt. Ziel ist es, eine Knickdichte von 60 laufenden Metern je Hektar in landwirtschaftlich geprägten Gegenden zu erhalten.
Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 19. Februar 2010[4] enthält im § 22 Abs. 3 Bestimmungen zu Wallhecken: Mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten, auch wenn sie zur Wiederherstellung oder naturräumlich-standörtlich sinnvollen Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegt worden sind, (Wallhecken) sind geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Wallhecken dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten. In Sonderfällen werden auch gehölzfreie Wälle mit Grenzfunktion als Wallhecken eingestuft.
Pflege
Zur Erhaltung der Funktion müssen die meisten Pflanzen regelmäßig „geknickt“ oder auf den Stock zurückgesetzt werden. Dies ist nur während des Winterhalbjahres erlaubt.
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