Gauleiter Fritz Sauckel
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Gauleiter Fritz Sauckel
Ernst Friedrich Christoph Sauckel (* 27. Oktober 1894 in Haßfurt; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war seit 1927 NSDAP-Gauleiter in Thüringen und von 1942 bis 1945 Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz unter Adolf Hitler.
Sauckel gehörte zu den 24 angeklagten Personen im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof und wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tod durch den Strang verurteilt und hingerichtet.
Leben
Sauckel kam 1894 in Haßfurt am Main als einziger Sohn eines Postbeamten und einer Näherin zur Welt. Mit 15 Jahren verließ er das Gymnasium ohne Abschluss und ging dann als Matrose zur Marine. Als solcher erlebte er den ersten Weltkrieg in einem französischen Internierungslager, wo er begann, sich politisch und insbesondere antisemitisch zu orientieren. Ähnlich wie Adolf Hitler lebte auch Sauckel zunächst sehr ärmlich als Hilfsarbeiter. Er übernahm die NS-Ideologie, wonach die Juden an seiner Lage schuld seien, und glaubte an die Notwendigkeit der Bekämpfung des „Weltjudentums“. In den frühen 1920er Jahren war Sauckel Kreisleiter von Unterfranken im Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund.[1] 1923 wurde er Mitglied der NSDAP, wenig später wurde er zum Ortsgruppenleiter in Ilmenau sowie zum Bezirksleiter der Partei in Thüringen gewählt. Nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 versuchte er die Parteigefolgschaft in Thüringen zusammenzuhalten. 1924 gründete er die völkische Kampfzeitung „Der Deutsche Aar“, 1925 wurde er Gaugeschäftsführer Thüringens und 1927, nach dem von ihm organisierten Sturz des bisherigen Amtsinhabers Artur Dinter, Gauleiter Thüringens. Der Gau Thüringen entwickelte sich in dieser Zeit zum „Trutzgau“ des Reiches.
Mit den Wahlerfolgen der NSDAP 1929 zog Sauckel in den Thüringischen Landtag ein und wurde Fraktionsvorsitzender unter der Baum-Frick-Regierung, in der die NSDAP zum ersten Mal an einer deutschen Landesregierung beteiligt war. Nach dem Wahlsieg im Juli 1932 stellte die NSDAP mit 42,5 % der Stimmen die Regierung, und der VI. Thüringer Landtag wählte Sauckel am 26. August 1932 zum Staatsminister des Inneren. Er übernahm auch den Vorsitz der Landesregierung. Nach der Reichstagswahl März 1933 wurde er am 5. Mai Reichsstatthalter von Thüringen, am 12. November 1933 Mitglied des Reichstages und wurde 1934 zum SS-Gruppenführer ehrenhalber ernannt.
Verheiratet war er seit 1924 mit seiner Jugendliebe Elisabeth Wetzel, mit der er zehn Kinder hatte.
Am 27. Mai 1936 gründete er die Wilhelm-Gustloff-Stiftung in Weimar und wurde durch Adolf Hitler zum Stiftungsführer dieses Rüstungskonzerns ernannt. Am 1. September 1939 wurde er Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis IX in Kassel. Am 21. März 1942 wurde Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (GBA). Als solcher war er für die Deportation und Organisation von etwa fünf Millionen ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland verantwortlich, die für die deutsche Industrie und Landwirtschaft Zwangsarbeit verrichten mussten.
Zur finanziellen Entschädigung der Opfer wurde am 2. August 2000 durch den Bundestag die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ errichtet.
Sauckel und der Nürnberger Prozess
Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess fiel Sauckel u. a. durch sein mangelhaftes Deutsch auf, so dass er oft sowohl von den Dolmetschern als auch von den Richtern aufgefordert wurde, verständlicher zu sprechen. Sauckels Verteidigung versuchte nachzuweisen, dass die zwangsweise Überführung von mehr als fünf Millionen Fremdarbeitern in das Reich unter häufig entsetzlichen Bedingungen weder illegal noch unmenschlich gewesen sei. Es wurde behauptet, Sauckel habe keine absolute Vollmacht bei der Abwicklung dieses Programms gehabt, er sei von Natur aus keineswegs grausam und habe „nur seine Pflicht getan“.
In der Vorberatung plädierten die Vertreter der Sowjetunion auf schuldig in allen vier Anklagepunkten. Bei zwei Gegenstimmen wurde er für schuldlos nach Punkt I und II befunden, einstimmig hingegen für schuldig nach III und IV (Verschleppung von Millionen Menschen) befunden und deshalb zum Tode durch den Strang verurteilt. Als Sauckel das Todesurteil vernahm, sagte er dazu nur, er selbst sei nie ein grausamer Mensch gewesen. Erst danach brach er in Tränen aus.
Sauckel konnte nicht fassen, dass der Mitangeklagte Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer, auf dessen Anforderung Sauckel immer neue Schübe von Zwangsarbeitern geliefert hatte, lediglich mit einer Gefängnisstrafe davonkam. Von Sauckel sind aus der Haftzeit zwei längere biografische Rechtfertigungsschreiben erhalten. In einem davon bestreitet Sauckel eine antisemitische Gesinnung, obwohl „zahlreiche Einsprengsel in seinen Ausführungen dies ad absurdum führen.“[2] In seiner Selbstdarstellung zeichnet er von sich ein Bild als nationaler Sozialist und vaterlandsliebender Idealist; die gute Idee sei von wenigen Fehlgeleiteten schlecht ausgeführt worden. Sein Glaube an seinen „Führer“ war ungebrochen: Ohne Goebbels, Himmler und Bormann wäre Hitler die „lichtvollste Gestalt der deutschen Geschichte“ geworden. [3]
Sauckel wurde am 16. Oktober 1946 hingerichtet, der Leichnam eingeäschert.[4]
Dokument
Der Erlass Hitlers vom 21. März 1942 über die Ernennung eines Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz[5] leitete die massenhafte und generell die teilweise bereits vorher praktizierte Zwangsdeportation von Millionen europäischer Arbeitskräfte zum Einsatz in der deutschen Rüstungswirtschaft ein:
„Die Sicherstellung der für die gesamte Kriegswirtschaft, besonders für die Rüstung erforderlichen Arbeitskräfte bedingt eine einheitlich ausgerichtete, den Erfordernissen der Kriegswirtschaft entsprechende Steuerung des Einsatzes sämtlicher verfügbaren Arbeitskräfte einschließlich der angeworbenen Ausländer und der Kriegsgefangenen sowie die Mobilisierung aller noch unausgenutzten Arbeitskräfte im Großdeutschen Reich einschließlich des Protektorats sowie im Generalgouvernement und in den besetzten Gebieten. Diese Aufgabe wird Reichsstatthalter und Gauleiter Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz im Rahmen des Vierjahresplanes durchführen. In dieser Eigenschaft untersteht er dem Beauftragten für den Vierjahresplan unmittelbar. Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die zuständigen Abteilungen III (Lohn) und V (Arbeitseinsatz) des Reichsarbeitsministeriums und dessen nachgeordnete Dienststellen zur Verfügung.“
Quelle-Weblinks-Literatur
Sauckel gehörte zu den 24 angeklagten Personen im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof und wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tod durch den Strang verurteilt und hingerichtet.
Leben
Sauckel kam 1894 in Haßfurt am Main als einziger Sohn eines Postbeamten und einer Näherin zur Welt. Mit 15 Jahren verließ er das Gymnasium ohne Abschluss und ging dann als Matrose zur Marine. Als solcher erlebte er den ersten Weltkrieg in einem französischen Internierungslager, wo er begann, sich politisch und insbesondere antisemitisch zu orientieren. Ähnlich wie Adolf Hitler lebte auch Sauckel zunächst sehr ärmlich als Hilfsarbeiter. Er übernahm die NS-Ideologie, wonach die Juden an seiner Lage schuld seien, und glaubte an die Notwendigkeit der Bekämpfung des „Weltjudentums“. In den frühen 1920er Jahren war Sauckel Kreisleiter von Unterfranken im Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund.[1] 1923 wurde er Mitglied der NSDAP, wenig später wurde er zum Ortsgruppenleiter in Ilmenau sowie zum Bezirksleiter der Partei in Thüringen gewählt. Nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 versuchte er die Parteigefolgschaft in Thüringen zusammenzuhalten. 1924 gründete er die völkische Kampfzeitung „Der Deutsche Aar“, 1925 wurde er Gaugeschäftsführer Thüringens und 1927, nach dem von ihm organisierten Sturz des bisherigen Amtsinhabers Artur Dinter, Gauleiter Thüringens. Der Gau Thüringen entwickelte sich in dieser Zeit zum „Trutzgau“ des Reiches.
Mit den Wahlerfolgen der NSDAP 1929 zog Sauckel in den Thüringischen Landtag ein und wurde Fraktionsvorsitzender unter der Baum-Frick-Regierung, in der die NSDAP zum ersten Mal an einer deutschen Landesregierung beteiligt war. Nach dem Wahlsieg im Juli 1932 stellte die NSDAP mit 42,5 % der Stimmen die Regierung, und der VI. Thüringer Landtag wählte Sauckel am 26. August 1932 zum Staatsminister des Inneren. Er übernahm auch den Vorsitz der Landesregierung. Nach der Reichstagswahl März 1933 wurde er am 5. Mai Reichsstatthalter von Thüringen, am 12. November 1933 Mitglied des Reichstages und wurde 1934 zum SS-Gruppenführer ehrenhalber ernannt.
Verheiratet war er seit 1924 mit seiner Jugendliebe Elisabeth Wetzel, mit der er zehn Kinder hatte.
Am 27. Mai 1936 gründete er die Wilhelm-Gustloff-Stiftung in Weimar und wurde durch Adolf Hitler zum Stiftungsführer dieses Rüstungskonzerns ernannt. Am 1. September 1939 wurde er Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis IX in Kassel. Am 21. März 1942 wurde Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (GBA). Als solcher war er für die Deportation und Organisation von etwa fünf Millionen ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland verantwortlich, die für die deutsche Industrie und Landwirtschaft Zwangsarbeit verrichten mussten.
Zur finanziellen Entschädigung der Opfer wurde am 2. August 2000 durch den Bundestag die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ errichtet.
Sauckel und der Nürnberger Prozess
Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess fiel Sauckel u. a. durch sein mangelhaftes Deutsch auf, so dass er oft sowohl von den Dolmetschern als auch von den Richtern aufgefordert wurde, verständlicher zu sprechen. Sauckels Verteidigung versuchte nachzuweisen, dass die zwangsweise Überführung von mehr als fünf Millionen Fremdarbeitern in das Reich unter häufig entsetzlichen Bedingungen weder illegal noch unmenschlich gewesen sei. Es wurde behauptet, Sauckel habe keine absolute Vollmacht bei der Abwicklung dieses Programms gehabt, er sei von Natur aus keineswegs grausam und habe „nur seine Pflicht getan“.
In der Vorberatung plädierten die Vertreter der Sowjetunion auf schuldig in allen vier Anklagepunkten. Bei zwei Gegenstimmen wurde er für schuldlos nach Punkt I und II befunden, einstimmig hingegen für schuldig nach III und IV (Verschleppung von Millionen Menschen) befunden und deshalb zum Tode durch den Strang verurteilt. Als Sauckel das Todesurteil vernahm, sagte er dazu nur, er selbst sei nie ein grausamer Mensch gewesen. Erst danach brach er in Tränen aus.
Sauckel konnte nicht fassen, dass der Mitangeklagte Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer, auf dessen Anforderung Sauckel immer neue Schübe von Zwangsarbeitern geliefert hatte, lediglich mit einer Gefängnisstrafe davonkam. Von Sauckel sind aus der Haftzeit zwei längere biografische Rechtfertigungsschreiben erhalten. In einem davon bestreitet Sauckel eine antisemitische Gesinnung, obwohl „zahlreiche Einsprengsel in seinen Ausführungen dies ad absurdum führen.“[2] In seiner Selbstdarstellung zeichnet er von sich ein Bild als nationaler Sozialist und vaterlandsliebender Idealist; die gute Idee sei von wenigen Fehlgeleiteten schlecht ausgeführt worden. Sein Glaube an seinen „Führer“ war ungebrochen: Ohne Goebbels, Himmler und Bormann wäre Hitler die „lichtvollste Gestalt der deutschen Geschichte“ geworden. [3]
Sauckel wurde am 16. Oktober 1946 hingerichtet, der Leichnam eingeäschert.[4]
Dokument
Der Erlass Hitlers vom 21. März 1942 über die Ernennung eines Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz[5] leitete die massenhafte und generell die teilweise bereits vorher praktizierte Zwangsdeportation von Millionen europäischer Arbeitskräfte zum Einsatz in der deutschen Rüstungswirtschaft ein:
„Die Sicherstellung der für die gesamte Kriegswirtschaft, besonders für die Rüstung erforderlichen Arbeitskräfte bedingt eine einheitlich ausgerichtete, den Erfordernissen der Kriegswirtschaft entsprechende Steuerung des Einsatzes sämtlicher verfügbaren Arbeitskräfte einschließlich der angeworbenen Ausländer und der Kriegsgefangenen sowie die Mobilisierung aller noch unausgenutzten Arbeitskräfte im Großdeutschen Reich einschließlich des Protektorats sowie im Generalgouvernement und in den besetzten Gebieten. Diese Aufgabe wird Reichsstatthalter und Gauleiter Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz im Rahmen des Vierjahresplanes durchführen. In dieser Eigenschaft untersteht er dem Beauftragten für den Vierjahresplan unmittelbar. Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die zuständigen Abteilungen III (Lohn) und V (Arbeitseinsatz) des Reichsarbeitsministeriums und dessen nachgeordnete Dienststellen zur Verfügung.“
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