Familie sollte 75.000 für Wasser zahlen
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Familie sollte 75.000 für Wasser zahlen
BS Energy schickte nach Abrechnungspanne sogar Mahnung
Für das Geld könnte der Braunschweiger Hubert Boxler täglich ein Sportbecken mit sechs 25-Meter-Bahnen frisch mit Wasser befüllen. 74.524 Euro monatlichen Abschlag hat BS Energy von Boxler mit der letzten Wasserabrechnung verlangt. Normalerweise zahlt er rund 280 Euro – für Wasser, Gas und Strom.
Boxler wollte seinen Augen nicht trauen, als er den Umschlag des Energieversorgers mit der neuen Forderung geöffnet hatte. Fein aufgelistet stand dort die Forderung: 31.320 Euro für Frischwasser, 43.204 Euro für Abwasser.
„Das kam mir für einen Vier-Personen-Haushalt doch etwas hoch vor“, meinte Boxler und rief tags darauf sogleich bei BS Energy an. Die Kundenberaterin am anderen Ende der Leitung, so schildert es der Veltenhöfer, habe auch zugesagt, dass die Sache behoben werde und er sich keine Sorgen zu machen brauche.
Kein Geld mehr am Automaten erhalten
Auf den zugesicherten neuen Gebührenbescheid warteten die Boxlers vergeblich. Und als sie drei Wochen später an einem Freitag nichtsahnend am Geldautomaten standen, klappte die erwünschte Barauszahlung nicht. Die Erklärung lieferte der Kontoauszug: Die Familie war mit fast 70.000 Euro in den Miesen. Der Wasserlieferant hatte gegen alle Zusagen doch abgebucht.
„Das Dispolimit war überzogen und am Freitagnachmittag war nichts mehr zu machen. Also am Wochenende mittellos“, schildert der Veltenhöfer.
Montag buchte BS Energy den Betrag zurück und entschuldigte sich tags darauf bei Ehefrau Heike Boxler, die die Angelegenheit im Kundenzentrum am Bohlweg zu Ende bringen wollte. Dort erhielt sie auch den neuen Abschlagsbescheid in Kopie – wie erwartet über 280 Euro.
BS Energy schickte bis heute keine schriftliche Entschuldigung
Erledigt war die Sache damit jedoch noch nicht. Zwei Tage später – wieder Post von BS-Energy im Briefkasten der Boxlers, diesmal zwei Umschläge. Einer mit der längst ausgehändigten neuen Abschlagsforderung. Im zweiten steckte eine Mahnung über 74.744,90 Euro, Bearbeitungskosten und aufgelaufene Bankgebühren inklusive.
Der Familienvater griff wieder zum Hörer. „Gesagt wurde mir, es sei ein Versehen gewesen und ich sollte die Mahnung vernichten; das ganze aber in einem nicht gerade freundlichen Ton. Bis heute kam von BS Energy keine schriftliche Mitteilung des Bedauerns, Entschuldigung oder Erklärung“, sagt er und wundert sich, dass die Computerprogramme für die Abrechnung offenkundig nicht die Plausibilität der Beträge und Verbrauchswerte prüfen und Alarm schlagen, wenn solch aberwitzige Daten auftauchten.
„Es kann ja mal vorkommen, dass man bei der Dateneingabe einen Zahlendreher hat oder ein Komma vergisst. Spätestens aber bei der Absendung der Mahnung hätte der Fehler von einem mitdenkenden Mitarbeiter gesehen werden müssen.“
Ein Tippfehler mit fatalen Folgen
Rüdiger Müller von BS Energy hat sich auf Ursachensuche begeben und ist im Mai fündig geworden. Die Familie Boxler hatte seinerzeit auf der Selbstablesekarte den Stand ihres Wasserzählers abgegeben – 1.836 Kubikmeter. Eine Woche später kamen die Wasserwerker zum turnusgemäßen Austausch des Zählers – und dabei kam es zu einem folgenschweren Tippfehler.
In das Abrechnungssystem wurden nämlich 1.835 Kubikmeter eingegeben, schildert der Unternehmenssprecher. „Da unsere Wasserzähler eine fünfstellige Verbrauchsanzeige haben, ergab sich damit ein Überlauf von 99.999 Kubikmetern“, so Müller. Die gängige Plausibilitätsprüfung sei wegen der Umstellung des Abrechnungssystems unterblieben. Man habe sich aber mittlerweile bei der Familie entschuldigt.
Quelle
Für das Geld könnte der Braunschweiger Hubert Boxler täglich ein Sportbecken mit sechs 25-Meter-Bahnen frisch mit Wasser befüllen. 74.524 Euro monatlichen Abschlag hat BS Energy von Boxler mit der letzten Wasserabrechnung verlangt. Normalerweise zahlt er rund 280 Euro – für Wasser, Gas und Strom.
Boxler wollte seinen Augen nicht trauen, als er den Umschlag des Energieversorgers mit der neuen Forderung geöffnet hatte. Fein aufgelistet stand dort die Forderung: 31.320 Euro für Frischwasser, 43.204 Euro für Abwasser.
„Das kam mir für einen Vier-Personen-Haushalt doch etwas hoch vor“, meinte Boxler und rief tags darauf sogleich bei BS Energy an. Die Kundenberaterin am anderen Ende der Leitung, so schildert es der Veltenhöfer, habe auch zugesagt, dass die Sache behoben werde und er sich keine Sorgen zu machen brauche.
Kein Geld mehr am Automaten erhalten
Auf den zugesicherten neuen Gebührenbescheid warteten die Boxlers vergeblich. Und als sie drei Wochen später an einem Freitag nichtsahnend am Geldautomaten standen, klappte die erwünschte Barauszahlung nicht. Die Erklärung lieferte der Kontoauszug: Die Familie war mit fast 70.000 Euro in den Miesen. Der Wasserlieferant hatte gegen alle Zusagen doch abgebucht.
„Das Dispolimit war überzogen und am Freitagnachmittag war nichts mehr zu machen. Also am Wochenende mittellos“, schildert der Veltenhöfer.
Montag buchte BS Energy den Betrag zurück und entschuldigte sich tags darauf bei Ehefrau Heike Boxler, die die Angelegenheit im Kundenzentrum am Bohlweg zu Ende bringen wollte. Dort erhielt sie auch den neuen Abschlagsbescheid in Kopie – wie erwartet über 280 Euro.
BS Energy schickte bis heute keine schriftliche Entschuldigung
Erledigt war die Sache damit jedoch noch nicht. Zwei Tage später – wieder Post von BS-Energy im Briefkasten der Boxlers, diesmal zwei Umschläge. Einer mit der längst ausgehändigten neuen Abschlagsforderung. Im zweiten steckte eine Mahnung über 74.744,90 Euro, Bearbeitungskosten und aufgelaufene Bankgebühren inklusive.
Der Familienvater griff wieder zum Hörer. „Gesagt wurde mir, es sei ein Versehen gewesen und ich sollte die Mahnung vernichten; das ganze aber in einem nicht gerade freundlichen Ton. Bis heute kam von BS Energy keine schriftliche Mitteilung des Bedauerns, Entschuldigung oder Erklärung“, sagt er und wundert sich, dass die Computerprogramme für die Abrechnung offenkundig nicht die Plausibilität der Beträge und Verbrauchswerte prüfen und Alarm schlagen, wenn solch aberwitzige Daten auftauchten.
„Es kann ja mal vorkommen, dass man bei der Dateneingabe einen Zahlendreher hat oder ein Komma vergisst. Spätestens aber bei der Absendung der Mahnung hätte der Fehler von einem mitdenkenden Mitarbeiter gesehen werden müssen.“
Ein Tippfehler mit fatalen Folgen
Rüdiger Müller von BS Energy hat sich auf Ursachensuche begeben und ist im Mai fündig geworden. Die Familie Boxler hatte seinerzeit auf der Selbstablesekarte den Stand ihres Wasserzählers abgegeben – 1.836 Kubikmeter. Eine Woche später kamen die Wasserwerker zum turnusgemäßen Austausch des Zählers – und dabei kam es zu einem folgenschweren Tippfehler.
In das Abrechnungssystem wurden nämlich 1.835 Kubikmeter eingegeben, schildert der Unternehmenssprecher. „Da unsere Wasserzähler eine fünfstellige Verbrauchsanzeige haben, ergab sich damit ein Überlauf von 99.999 Kubikmetern“, so Müller. Die gängige Plausibilitätsprüfung sei wegen der Umstellung des Abrechnungssystems unterblieben. Man habe sich aber mittlerweile bei der Familie entschuldigt.
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