Internationaler Gerichtshof Den Haag: Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Staat oder nicht ?
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Internationaler Gerichtshof Den Haag: Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Staat oder nicht ?
Der Internationale Gerichtshof Den Haag (IGH) verhandelt in wenigen Tagen über eine Klage der Bundesrepublik Deutschland, die gegen Entschädigungsansprüche griechischer und italienischer NS-Opfer gerichtet ist. Die große Bedeutung des Verfahrens, in dem vom 12. bis 16. September mündlich verhandelt wird, liegt letztendlich in dem Vorhandensein oder dem Nichtvorhandensein der Bundesrepublik Deutschland als Staat.
Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern militärischer Massaker während der Besetzung europäischer Staaten durch Nazideutschland eine entsprechende Entschädigung. Und das obwohl in den jeweiligen Ländern die höchsten nationalen Gerichte über diese Ausgleichszahlungen rechtskräftig entschieden haben. So traf der Oberste Gerichtshof Griechenlands – Aeropag – bereits im Jahr 2000 in einem rechtskräftigen Urteil die Entscheidung, den Überlebenden einer Vernichtungsaktion deutscher SS-Gruppen im griechischen Ort Distomo eine Entschädigung in Höhe von 28 Millionen Euro plus Zinsen zukommen zu lassen. Die Bundesregierung hintrieb die Durchsetzung des Urteils und veranlasste die griechische Regierung, die bereits begonnene Zwangsversteigerung deutscher Immobilien in Griechenland zu blockieren.
Ähnliches vollzog sich gegenüber Opfern in Italien, die ihre Entschädigungsansprüche beim höchsten italienischen Gericht – dem römischen Kassationshof – erfolgreich im Jahre 2008 eingeklagt hatten. Dort war zugunsten der Anspruchsteller die Beschlagnahme deutschen Vermögens eingeleitet worden. Dazu gehörte die Villa Vigoni, eine bebaute Liegenschaft am Comer See in Oberitalien.
Die von der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Gegenargumente lassen sich darauf reduzieren, dass sie ihre staatliche Immunität verletzt und damit den Frieden gefährdet sieht. Infolge dessen wird der Internationale Gerichtshof Den Haag umfassend zu klären haben, ob die Bundesrepublik Deutschland letztendlich im Sinne des Völkerrechts überhaupt ein Staat ist oder nicht.
Nach Einschätzung des in Hamburg anmsässigen Arbeitskreises Distomo würde ein Urteil zugunsten der Bundesrepublik Deutschland einen Rückfall hinter die in Nürnberg beim internationalen Kriegsverbrecherprozess beschlossenen Grundsätze Ende der 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bedeuten. Das hätte erhebliche Wirkungen auf die gesamte internationale Rechts-Architektur. Kriegsverbrecher hätten dann auch in der Gegenwart keine Strafe zu befürchten.
Eigenbeitrag von Matthias Günkel vom 31.08.2011; Informationsquellen: Eigenrecherchen; Arbeitskreis Distomo
Quelle
Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern militärischer Massaker während der Besetzung europäischer Staaten durch Nazideutschland eine entsprechende Entschädigung. Und das obwohl in den jeweiligen Ländern die höchsten nationalen Gerichte über diese Ausgleichszahlungen rechtskräftig entschieden haben. So traf der Oberste Gerichtshof Griechenlands – Aeropag – bereits im Jahr 2000 in einem rechtskräftigen Urteil die Entscheidung, den Überlebenden einer Vernichtungsaktion deutscher SS-Gruppen im griechischen Ort Distomo eine Entschädigung in Höhe von 28 Millionen Euro plus Zinsen zukommen zu lassen. Die Bundesregierung hintrieb die Durchsetzung des Urteils und veranlasste die griechische Regierung, die bereits begonnene Zwangsversteigerung deutscher Immobilien in Griechenland zu blockieren.
Ähnliches vollzog sich gegenüber Opfern in Italien, die ihre Entschädigungsansprüche beim höchsten italienischen Gericht – dem römischen Kassationshof – erfolgreich im Jahre 2008 eingeklagt hatten. Dort war zugunsten der Anspruchsteller die Beschlagnahme deutschen Vermögens eingeleitet worden. Dazu gehörte die Villa Vigoni, eine bebaute Liegenschaft am Comer See in Oberitalien.
Die von der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Gegenargumente lassen sich darauf reduzieren, dass sie ihre staatliche Immunität verletzt und damit den Frieden gefährdet sieht. Infolge dessen wird der Internationale Gerichtshof Den Haag umfassend zu klären haben, ob die Bundesrepublik Deutschland letztendlich im Sinne des Völkerrechts überhaupt ein Staat ist oder nicht.
Nach Einschätzung des in Hamburg anmsässigen Arbeitskreises Distomo würde ein Urteil zugunsten der Bundesrepublik Deutschland einen Rückfall hinter die in Nürnberg beim internationalen Kriegsverbrecherprozess beschlossenen Grundsätze Ende der 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bedeuten. Das hätte erhebliche Wirkungen auf die gesamte internationale Rechts-Architektur. Kriegsverbrecher hätten dann auch in der Gegenwart keine Strafe zu befürchten.
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