Erklärung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft- Freistaat Danzig
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Erklärung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft- Freistaat Danzig
Erklärung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft
Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Seite 2614 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben.
Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. So wurde mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben.
Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich rechtlichen“ Regelungen.
Zur Erhaltung der Rechtsordnung hat sich die Verwaltung der Freien Stadt Danzig gebildet.
Die komplette Erklärung zur Gründung der Freien Stadt Danzig erhalten sie hier:
Erklärung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft
Am 27. Mai 2011 hat der offizielle Verhandlungsführer für das Deutsche Reich den ersten Friedensvertrag mit dem Senatspräsidenten des Freistaates Danzig, in Österreich unterzeichnet. Damit ist das Deutsche Reich teilhandlungsfähig, und kann weitere Friedensverträge mit anderen Ländern aushandeln und unterzeichnen. Dieser historische Akt wurde im Seehotel Europa in Velden am Wörthersee vollzogen. Der Präsident der Internationalen Ordensunion, ( weltweite Dachorganisation für eingetragene Ritter – und Adelsorden ) S.H. Friedrich von Perko Greifenbühl – Friaul, überwachte mit seinem Stab die ordnungsgemäß vollzogenen Unterschriften und den Austausch der Dokumente. Das Deutsche Reich ist durch diesen Akt in die Lage versetzt, am Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu klagen, wenn es die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung verletzt sieht. Außerdem werden jetzt die Besatzungsmächte aufgefordert ihre Militäreinheiten vom Territorium des Deutschen Reiches abzuziehen, wie es von der Russischen Förderation bereits in Berlin und Mitteldeutschland vollzogen wurde. Damit dieser Vertrag und andere
Verträge ratifiziert werden können.
Friedensvertrag
Quelle
Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Seite 2614 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben.
Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. So wurde mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben.
Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich rechtlichen“ Regelungen.
Zur Erhaltung der Rechtsordnung hat sich die Verwaltung der Freien Stadt Danzig gebildet.
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Erklärung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft
Am 27. Mai 2011 hat der offizielle Verhandlungsführer für das Deutsche Reich den ersten Friedensvertrag mit dem Senatspräsidenten des Freistaates Danzig, in Österreich unterzeichnet. Damit ist das Deutsche Reich teilhandlungsfähig, und kann weitere Friedensverträge mit anderen Ländern aushandeln und unterzeichnen. Dieser historische Akt wurde im Seehotel Europa in Velden am Wörthersee vollzogen. Der Präsident der Internationalen Ordensunion, ( weltweite Dachorganisation für eingetragene Ritter – und Adelsorden ) S.H. Friedrich von Perko Greifenbühl – Friaul, überwachte mit seinem Stab die ordnungsgemäß vollzogenen Unterschriften und den Austausch der Dokumente. Das Deutsche Reich ist durch diesen Akt in die Lage versetzt, am Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu klagen, wenn es die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung verletzt sieht. Außerdem werden jetzt die Besatzungsmächte aufgefordert ihre Militäreinheiten vom Territorium des Deutschen Reiches abzuziehen, wie es von der Russischen Förderation bereits in Berlin und Mitteldeutschland vollzogen wurde. Damit dieser Vertrag und andere
Verträge ratifiziert werden können.
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