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Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland nicht aber in Deutschland juristisch abgeschafft

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Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland nicht aber in Deutschland juristisch abgeschafft Empty Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland nicht aber in Deutschland juristisch abgeschafft

Beitrag  checker Mi Okt 19, 2011 7:46 am

Leipzig. Mit dem 23. Mai 1945 wurde, durch die Alliierten Besatzungsmächte, der deutsche Rechtsstaat handlungsunfähig gestellt. Der Begriff Staatsgerichte wurde aus dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz gestrichen (§ 15 GVG) . Rechtsgrundlage für diese Handlungen der Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung:

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze“.

Dieser Rechtszustand besteht bis heute völkerrechtlich, da wir noch keinen Friedensvertrag geschlossen haben. Die Alliierten haben Deutschland neu organisiert. Künstliche Länder geschaffen (z.B. Sachsen – SMAD-Befehl-Nr. 5 der Sowjetischen Besatzungsmacht vom 09.07.1945 -umfasst Reichsland Sachsen, zuzüglich Rest des Niederschlesischen Gebietes der durch Deutschland organisiert) .

Die Siegermächte können nur verwalten, das haben sie auch getan und dürfen das Land nutzen bis zu einem Friedensvertrag – Rechtsgrundlage Artikel 55 der Haager Landkriegsordnung

„Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten“

Für diese Verwaltung hat man nach Auflösung der Teilstaaten (BRD und DDR am 18.07.1990) die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Diese organisiert die besetzten Gebiete bis zu einem Friedensvertrag mit den Alliierten Besatzungsmächten. Sie haben die deutsche Bevölkerung nach den eigenen Landesgesetzen zu „Sklaven“ erklärt (§ 90 BGB – Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände) und nach § 687 BGB (Unechte Geschäftsführung) die Fremdgeschäftsführung übernommen. Diese wird bis zum Friedensvertrag durch die Treuhandverwaltung „staatsähnlich“ organisiert im Auftrag der Besatzungsmächte. Man kann auch von einer Staatssimulation sprechen.



Die Siegermächte haben das Gerichtswesen entsprechend organisiert und Schiedsgerichte zugelassen. Sie haben eine künstliche Verfassung organisiert (Grundgesetz). Dieses haben sie durch das 2. Bundesbereinigungsgesetz 2007 bis auf die Artikel 73,74,75 wieder aufgehoben, ohne Zustimmung des Bundestages. Also eine Verfügung! Siehe :

2. Bundesbereinigungsgesetz 2007

Nach Artikel 25 Grundgesetz rechtlich gültig bis 2007 heisst es

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. „

Nach der völkerrechtlich gültigen Verfassung (Weimarer Reichsverfassung) heisst es im Artikel 4:

“ Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts“.

Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2004 die Menschenrechte im Bereich der Bundesrepublik Deutschland (juristisch völlig korrekt aufgrund der vorher geschilderten Rechtslage) die europäischen Menschenrechte und die Menschenrechte nach Völkerrecht) für die Bundesrepublik Deutschland, nicht Deutschland, einseitig suspendiert und die völkerrechtliche juristische Bindungswirkung aufgehoben.

Dies hat der [url=Nach Artikel 25 Grundgesetz rechtlich gültig bis 2007 heisst es „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. „ Nach der völkerrechtlich gültigen Verfassung (Weimarer Reichsverfassung) heisst es im Artikel 4: “ Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts“. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2004 die Menschenrechte im Bereich der Bundesrepublik Deutschland (juristisch völlig korrekt aufgrund der vorher geschilderten Rechtslage) die europäischen Menschenrechte und die Menschenrechte nach Völkerrecht) für die Bundesrepublik Deutschland, nicht Deutschland, einseitig suspendiert und die völkerrechtliche juristische Bindungswirkung aufgehoben. Dies hat der]britischer Militaerrichter a. D – Peter Briody’s[/url] auf seiner Website so bestätigt. Er hat insbesondere die Familiengerichtsbarkeit als Nicht-Rechtsstaatlich kritisiert.

Auszug: „Germany unilaterally abrogated the European Convention for Human Rights. In a judgment of the Federal Constitutional Court of the 14.10.2004 2 BvR 1481/04 [9] she
said (under bookmark 18) that the rulings of the European Court of Human Rights
are not binding on any German Courts.“
Übersetzung :
Deutschland hat einseitig die Europäische Menschenrechtskonvention abgeschafft. In einem Urteil des BVG v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04 [9], entschied es, dass die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes deutsche Gerichte nicht binden.

Dies bestätigt die Nichtmündigkeit der deutschen Bürger die durch die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland organisiert werden. Erst durch die Erklärung der Staatlichen Selbstverwaltung nach UN-Res 56/83 Artikel 9 und der Aufnahme der eigenen Geschäftsfähigkeit nach dem staatlichen BGB § 1

„Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt“,

in Verbindung mit § 677 BGB – Wiederaufnahme der eigenen Geschäftsführung

(„Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.“) erhält seine Mündigkeit und Klagefähigkeit vor internationalen Gerichten auch in Deutschland zurück (Personenstandserklärung). Erst dann wird man als Mensch wieder wahrgenommen, wie die Aktenzeichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof belegen.

Eigener Bericht -staseve- vom 19.10.2011

Quelle
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