Polizei jagt waghalsigen Rollerfahrer
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Polizei jagt waghalsigen Rollerfahrer
Ein besonders dreister Verkehrsrowdy wurde am Donnerstagabend in Isenbüttel von der Polizei gefasst. Der 16-Jährige fuhr mit seinem frisierten Mofaroller mit Tempo 60 die Schulstraße entlang, so dass die Besatzung eines zivilen Streifenwagens der Gifhorner Polizei auf ihn aufmerksam wurde und ihn überprüfen wollte.
Dieser suchte jedoch sein Heil in der Flucht, wobei er immer wieder zur Straßenmitte pendelte, um ein Überholen durch den Streifenwagen, der mittlerweile Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet hatte, zu verhindern. Schließlich entkam der junge Fahrer zunächst über den Hof der nahe gelegenen Schule, konnte aber kurze Zeit später an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Dort stellten die Beamten die Bauartveränderung fest, die den Roller führerscheinpflichtig machte.
Da der 16-Jährige jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, zudem ein weiteres Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, da der Fahrer durch waghalsige Manöver während seiner halsbrecherischen Flucht mehrfach einen Beinahe-Unfall provozierte und hierdurch sich selbst und andere erheblich gefährdete. red
Quelle
jetzt gibt es aber die richtige Lampe.
Unser Tipp, einfach mal den FDP Freak raus hängen lassen und einfach sagen: ich habe davon nicht bemerkt.
Siehe :
Geldbuße - FDP-General Döring schweigt
Dieser suchte jedoch sein Heil in der Flucht, wobei er immer wieder zur Straßenmitte pendelte, um ein Überholen durch den Streifenwagen, der mittlerweile Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet hatte, zu verhindern. Schließlich entkam der junge Fahrer zunächst über den Hof der nahe gelegenen Schule, konnte aber kurze Zeit später an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Dort stellten die Beamten die Bauartveränderung fest, die den Roller führerscheinpflichtig machte.
Da der 16-Jährige jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, zudem ein weiteres Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, da der Fahrer durch waghalsige Manöver während seiner halsbrecherischen Flucht mehrfach einen Beinahe-Unfall provozierte und hierdurch sich selbst und andere erheblich gefährdete. red
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Andy- Admin
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