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Schwere Verletzungen bleiben ungesühnt

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Schwere Verletzungen bleiben ungesühnt Empty Schwere Verletzungen bleiben ungesühnt

Beitrag  checker Fr Feb 10, 2012 8:33 am

Die lebensgefährlichen Verletzungen zweier Jugendlicher aus der Region bleiben ungesühnt. Am Freitag sprach das Landgericht Braunschweig die Angeklagten frei.

Schwere Verletzungen bleiben ungesühnt 15683215

Der Staatsanwalt hatte Gefängnisstrafen ohne Bewährung von zwei Jahren und fünf Monaten (für den jüngeren Angeklagten) und ein Jahr und drei Monate (für den älteren Angeklagten) beantragt.

Gemeinschaftlich versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage. Es ging in erster Linie um Schlägereien in Lengede im März 2010 und am Vatertag 2011 am Salzgittersee. In beiden Fällen erlitten die Opfer diverse Brüche im Gesicht.

Zum Prozessauftakt hieß es, dass der jüngere der beiden Angeklagten dem Opfer am Salzgittersee mit dem Fuß voran ins Gesicht gesprungen sein soll. Anschließend sollen beide den schon bewusstlosen jungen Mann noch am Boden geschlagen und getreten haben.

Die Zeugenaussagen ergaben kein einheitliches Bild

Nach 14 Verhandlungstagen mit mehr als 40 Zeugen stellte die große Jugendkammer des Landgerichtes Braunschweig fest: Die Zeugenaussagen ergaben kein einheitliches Bild, eine Verurteilung im Sinne der Anklage ist daher nicht möglich – obwohl einige Zeugen ausgesagt hatten, gesehen zu haben, dass der jüngere der beiden Angeklagten seinem Opfer am Salzgittersee ins Gesicht sprang. Es gab zu viele Widersprüche und Unterschiede bei den Beschreibungen, wer wen geschlagen oder getreten, den Streit angefangen haben soll. Die beiden Angeklagten hatten betont, sich nur verteidigt zu haben, als sie angegriffen worden seien, nachdem sie einen Streit haben schlichten wollen.

Während der Hauptverhandlung wurde deutlich, dass Zeugen beeinflusst worden sein könnten. Das lag zum einen daran, dass die Mutter eines Opfers ein Foto des jüngeren Angeklagten auf ihre Facebookseite stellte mit dem Hinweis, dass dies der Täter sei. Zusammen mit einem Facebook-Eintrag des jüngeren Angeklagten, in dem dieser sich rühmte, an der Schlägerei am Salzgittersee teilgenommen zu haben, machte das Foto die Runde.

Bei mehreren Zeugen wurde deutlich, dass sie ihren Fokus wegen dieses Fotos auf den jüngeren Angeklagten richteten, wenn es um die Identifizierung des angeblichen Täters ging. Zudem legte die Polizei Zeugen Fotos falsch vor. Hier hatte besonders der Verteidiger des jüngeren Angeklagten eine unerlaubte Beeinflussung zuungunsten seines Mandanten festgestellt.

Einer der Angeklagten flog von der Schule

In der Verhandlung ging es auch noch um die Attacke des jüngeren Angeklagten auf einen Bekannten wegen angeblicher Schulden. Dafür wurde er zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Da er aber als Verdächtiger der Tat am Salzgittersee fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, ist die Strafe abgegolten.

"Wir können froh sein, dass keine Mutter ihren Sohn verloren hat", sagte die Mutter des jüngeren Angeklagten. Bei Jugendlichen haben auch Eltern vor der Urteilsverkündung ein letztes Wort. Sie bedauerte die Verletzungen der Opfer, verwies aber auch auf die Nachteile, die ihr Sohn besonders wegen der Untersuchungshaft zu erleiden gehabt habe. Wegen des Facebook-Eintrags der Mutter eines der Opfer sei er von der Schule geflogen. Die jüngere Schwester sei in der Schule wegen ihres Bruders gemobbt worden. Inzwischen habe sich ihr Sohn entschieden, seine Heimatregion zu verlassen und an eine andere Schule zu gehen. Später wolle er Offizier bei der Bundeswehr werden.

"Mit den Mitteln des Rechtsstaates ist es nicht möglich aufzuklären, wer was getan hat", sagte die vorsitzende Richterin Renate Reupke in der Urteilsbegründung. Die Zeugenaussagen und auch die objektiven Spuren (zum Beispiel Blut an einer Kühltasche) reichten nicht für eine Verurteilung. "Damit müssen wir leben", sagte die Richterin, die auf die intensive Ermittlungsarbeit der Polizei und die umfangreiche Befragung während der Hauptverhandlung verwies.

Quelle
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