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Hartz-IV-Empfänger soll 6000 Euro für Kita-Gebühren zahlen

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Hartz-IV-Empfänger soll 6000 Euro für Kita-Gebühren zahlen Empty Hartz-IV-Empfänger soll 6000 Euro für Kita-Gebühren zahlen

Beitrag  Andy Mo Apr 30, 2012 10:16 pm

Die brandenburgische Gemeinde Stahnsdorf will von einem Hartz-IV-Empfänger 6000 Euro für Kita-Gebühren. Rückwirkend für vier Jahre.

Nurkan Ezdi ist wütend und verzweifelt. Der Vater einer kleinen Tochter soll 6000 Euro an die Gemeinde Stahnsdorf im Land Brandenburg nachzahlen. Die Verwaltung schickte ihm endgültige Bescheide für die Kita-Gebühren rückwirkend für vier Jahre ins Haus. „Dabei habe ich pro Monat schon 30 Euro bezahlt – und das als Hartz-IV-Empfänger“, sagt der aufgebrachte Vater. Er hat sich einen Anwalt genommen, der Widerspruch gegen den Bescheid einlegte. Ezdi ist nicht der einzige aus Stahnsdorf, den die Kanzlei Magerl in Ludwigsfelde wegen horrender Nachforderungen vertritt. Inzwischen haben zwei weitere Familien die Kanzlei beauftragt. Die Kinder besuchen die Kita „Mäuseburg“ in Stahnsdorf.

Andere Praxis in Nachbarkommunen

Die prekären Fälle haben in Stahnsdorf zu einem heftigen Streit um die Kita-Satzung geführt. Kritisiert wird vor allem die Praxis, die Beiträge über Jahre rückwirkend nachzufordern. Dies geschieht laut Verwaltung dann, wenn nicht alle Einkommensnachweise lückenlos eingereicht wurden.

Die Nachbarkommunen Kleinmachnow und Teltow verfahren bei der Beitragserhebung nach einer Recherche von Morgenpost Online deutlich anders. „Wenn trotz Aufforderung nicht alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen, wird bei uns automatisch der Höchstsatz gefordert“, sagt die Sprecherin der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow, Martina Bellack. „Deshalb kommen bei uns so hohe Nachforderungen über einen so langen Zeitraum nicht vor.“ Auch in der Stadt Teltow heißt es: „Nachforderungen für zurückliegende Jahre wie im Fall Stahnsdorf gibt es bei uns nicht.“ Eltern müssten einmal im Jahr ihr Einkommen des vorigen Jahres offenlegen. „Anhand des Jahreseinkommens passen unsere Mitarbeiter die Kita-Entgelte zum 1. April des jeweiligen Jahres für ein Jahr an“, sagt Katrin Lippisch vom Eigenbetrieb Kita der Stadt Teltow.

Die Gemeinde Stahnsdorf verteidigt ihre umstrittene Verwaltungspraxis. Entsprechend der Kita-Satzung würden die Elternbeiträge auf Grundlage der von ihnen angegebenen Einkommensverhältnisse des laufenden Jahres nur vorläufig festgesetzt. „Erst wenn die Eltern nicht reagieren, wird satzungsgemäß der Höchstbeitrag erhoben“, begründet die Fachbereichsleiterin Soziales, Anja Knoppke das Vorgehen. Eine hohe Nachzahlung könne sich ergeben, wenn der Elternbeitrag vorher gering war. Dies sei auch bei der 6000-Euro-Nachforderung der Fall. Laut Knoppke sind bisher nicht alle Unterlagen eingegangen – trotz mehrmaliger Anforderung. „Sobald uns die Einkommensnachweise lückenlos vorliegen, werden wir den Bescheid korrigieren“, sagt Knoppke.

Der von Nurkan Ezdi um Hilfe gebetene Jurist Peter Haese von der Kanzlei Magerl widerspricht: „Der Mandant hat alle Unterlagen vorgelegt.“ Haese, der sich auch für den Förderverein Soziale Netzwerke engagiert, kommt zu dem Schluss: „Die Gemeinde hat sich hier nicht an die Satzung gehalten.“ Denn Beiträge von ALG-2-Empfängern dürften nicht als Einkommen angerechnet werden. In der Anlage der Satzung sei geregelt, dass von sozial benachteiligten Personen für den Kita-Besuch zwischen fünf und 15 Euro monatlich erhoben werden dürfen, sagt Haese. Im Falle der Mandanten dürfte die monatliche Forderung bei zehn Euro liegen. Er sagt auch: „Selbst wenn nach Ansicht der Gemeinde Unterlagen fehlen, sei es sozialrechtlich nicht vertretbar, „vorsorglich höhere Beiträge zu kassieren“.

Wie überhaupt derart hohe Nachforderungen zustande kommen, wollen nun auch Lokalpolitiker von der Verwaltung wissen. Ein Bearbeitungsstau sei nicht die Ursache, sagt die Fachbereichsleiterin. In der Regel könnten Eltern nach drei Wochen mit einem Bescheid rechnen, so Anja Knoppke. Die Fälle würden pro Kita nacheinander abgearbeitet. Für das Jahr 2008 seien von über 1000 Bescheiden 53 noch nicht endgültig berechnet.

Der Stahnsdorfer Linke-Chef Gerhard Kleinke fordert von Bürgermeister Bernd Alberts (Bürger für Bürger) jetzt Aufklärung. Auch CDU-Chef Daniel Mühlner kritisiert: „Niemandem, schon gar nicht einem Hartz-IV-Empfänger, ist die Rückzahlung derart hoher Summen nach Jahren zuzumuten.“ Er fordert Betroffene auf, sich bei der örtlichen CDU zu melden.

Bürgermeister verteidigt Satzung

Mühlner hat inzwischen „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Kita-Satzung von 2007. Damit sie gültig wird, hätte das Einvernehmen mit dem Landkreis hergestellt werden müssen, sagt Mühlner. „Das hat die Verwaltung versäumt.“ Mit der Neufassung der Satzung seien die Gebühren nicht geändert worden, kontert Bürgermeister Albers.

Quelle

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