Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» R.I.P. Karin
Was ist Extremismus Icon_minitimeSa Mai 18, 2024 12:04 am von Admin

» R.I.P. Marcus
Was ist Extremismus Icon_minitimeFr Mai 17, 2024 8:07 am von Admin

» Metallfilter Reinigung Dunstabzugshaube
Was ist Extremismus Icon_minitimeMo Mai 06, 2024 12:17 am von Admin

» Telefunken S950 Settings
Was ist Extremismus Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:24 am von Admin

» Füllstandanzeige
Was ist Extremismus Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:16 am von Admin

» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Was ist Extremismus Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Was ist Extremismus Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:15 am von checker

» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Was ist Extremismus Icon_minitimeSa März 02, 2024 4:50 am von Andy

» R.I.P. Manni
Was ist Extremismus Icon_minitimeSa Dez 30, 2023 6:31 am von checker

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender


Was ist Extremismus

Nach unten

Was ist Extremismus Empty Was ist Extremismus

Beitrag  Andy Fr Jan 25, 2013 10:53 pm

Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie dem äußersten Rand des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Begriff 'Radikalismus'. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) zu benennen.

Für den deutschen Verfassungsschutz hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion.[1]

Definition und Anwendung des in der Politikwissenschaft etablierten Begriffs sind umstritten. Besonders diskutiert wird, inwieweit er als Oberbegriff für Linksextremismus und Rechtsextremismus geeignet ist.[2]
Die Attribute „extrem“ und „extremistisch“ sind vom lateinischen Wort extremus abgeleitet, dem Superlativ von „außen“ (exterus), laut Stowasser
übersetzbar als „das Äußerste“, „das Entfernteste“ oder „das Ärgste“.
Der Begriff geht von der Vorstellung eines „politischen Spektrums“ aus,
das aus einer normativen
Mitte und „Rändern“ („links außen“ und „rechts außen“) besteht. Eine
„extreme“ Position wird demgemäß als Rand im Verhältnis zur angenommenen
Mitte, zugleich als Minderheit im Verhältnis zur derzeitigen Mehrheit
und als Gegensatz zu deren politischer Orientierung und zur herrschenden politischen Ordnung
betrachtet. Damit wird diese Ordnung und die Mehrheitshaltung dazu
zugleich als „normaler“, gültiger und zu schützender Zustand akzeptiert
und bewertet. Als „extremistisch“ lassen sich also jene Teile eines
politischen Spektrums kennzeichnen, von denen aktive Gefährdungen der Grundwerte
der zur Zeit herrschenden politischen Ordnung ausgehen, prinzipiell
unabhängig von der weltanschaulichen Ausrichtung und den konkreten
politischen Zielen der Vertreter „extremer“ Positionen.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz definierte im Jahr 2000 Extremismus in Form einer definitio ex negativo als „fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats“[3]. Darunter fallen für ihn alle Bestrebungen, die sich gegen den „Kernbestand“ des Grundgesetzes bzw. der FDGO insgesamt richten.

Uwe Backes
definierte Extremismus als „politische Diskurse, Programme und
Ideologien, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und
Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten“.[4]


Dieser Extremismusbegriff leitet sich aus dem KPD-Verbot, einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1956 ab, in der die Prinzipien der „streitbaren Demokratie“
des Grundgesetzes präzisiert und der darin mehrfach erwähnte Begriff
der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ausgeführt worden ist.[5] Diese gelte es zu schützen:

<blockquote>
„Wenn das Grundgesetz einerseits noch der
traditionellen freiheitlich-demokratischen Linie folgt, die den
politischen Parteien gegenüber grundsätzliche Toleranz fordert, so geht
es doch nicht mehr so weit, aus bloßer Unparteilichkeit auf die
Aufstellung und den Schutz eines eigenen Wertsystems überhaupt zu
verzichten. Es nimmt aus dem Pluralismus von Zielen und Wertungen, die
in den politischen Parteien Gestalt gewonnen haben, gewisse
Grundprinzipien der Staatsgestaltung heraus, die, wenn sie einmal auf
demokratische Weise gebilligt sind, als absolute Werte anerkannt und
deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen;
soweit zum Zwecke dieser Verteidigung Einschränkungen der politischen
Betätigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf
genommen. Das Grundgesetz hat also bewußt den Versuch einer Synthese
zwischen dem Prinzip der Toleranz gegenüber allen politischen
Auffassungen und dem Bekenntnis zu gewissen unantastbaren Grundwerten
der Staatsordnung unternommen.[6]

</blockquote>
„Extremismus“ wird vom Anforderungsprofil des Urteils abgeleitet als
Arbeitsbegriff für die Verwaltungspraxis verwendet. Er erschien in
dieser Form erstmals im Verfassungsschutzbericht von 1973.

Ideengeschichtlich stammt er aus dem Umfeld der Totalitarismustheorien und wurde in den siebziger Jahren von bundesdeutschen Regierungsstellen aufgegriffen, um mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen besser erfassen zu können. Heute verwenden ihn die meisten der im Parlament vertretenen politischen Parteien ebenso wie die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik. In Gesetzestexten wird auf ihn ebenfalls Bezug genommen.[7]

Zuvor war in dem Zusammenhang von Rechts- bzw. Linksradikalismus
gesprochen worden. Seitdem hat der Begriff „Extremismus“ den des „Radikalismus“ im staatlichen Sprachgebrauch weitgehend verdrängt. Der frühere Innenminister Werner Maihofer
begründete die begriffliche Änderung mit dem Hinweis, dass politische
Bestrebungen nicht allein deshalb verfassungswidrig seien, weil sie
radikale Fragen stellen. Zwar werden die Begriffe auch in der
wissenschaftlichen Literatur weiterhin nicht präzise abgegrenzt und oft
synonym verwendet. In der behördlichen Terminologie macht es jedoch
einen erheblichen Unterschied, ob eine Gesinnung oder Organisation als
„radikal“ oder „extremistisch“ eingestuft wird, da davon abhängt, ob sie
als noch verfassungsgemäß (radikal) oder verfassungswidrig
(extremistisch) eingeschätzt wird.[8]

Da dieser so genannte „normative Extremismusbegriff“ eine Abweichung von der gesellschaftlichen Norm
beinhaltet und diese Abweichung zugleich negativ bewertet, nennen sich
so bezeichnete Gruppen in der Regel nicht selbst „extremistisch“.
Vielmehr betrachten sie dieses Attribut als herabsetzende Zuschreibung
und Ausgrenzung ihrer politischen Positionen aus dem demokratischen
Meinungsspektrum und dem gesellschaftlichen Diskurs.


Dem Verständnis von Extremismus in der Verwaltungspraxis von Innen-
und Sicherheitsbehörden, sowie der normativen Auslegung des Begriffs in
den Sozialwissenschaften zufolge gelten als Hauptarten des Extremismus:


  • der Linksextremismus: Dieser galt durch den Terror der RAF
    in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik als Hauptgefahr für den
    Verfassungsstaat. Die Behörden fassen darunter sehr verschiedene
    politische Richtungen, die den Kapitalismus überwinden wollen: einerseits Autonome und Anarchisten, andererseits K-Gruppen und Parteien, die Formen des Kommunismus
    anstreben. Dabei bezieht sich die Einordnung als Linksextremismus oft
    eher auf programmatische Ziele als auf tatsächliche Politik.
  • der Rechtsextremismus:
    Dieser galt in den neunziger Jahren als Hauptgefahr und ist Quelle
    hoher Gewaltbereitschaft. Auch hier werden verschiedene Gruppen und
    Parteien in ein gemeinsames Spektrum „rechts von“ den demokratischen
    konservativen Parteien eingeordnet. Als Hauptdifferenz zum
    Linksextremismus wird genannt, dass der Rechtsextremismus das „Ethos
    fundamentaler Menschengleichheit“ ablehne (Uwe Backes, a.a.O.). Solche
    Strömungen werden seit dem Brandanschlag von Solingen, dem Mordanschlag von Mölln, den Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen und den Ausschreitungen von Hoyerswerda in der Regel als weit gefährlicher eingeschätzt als der Linksextremismus. Seit dem vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgerufenen „Aufstand der Anständigen“ und dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens
    hat die Aufmerksamkeit in den Medien wie auch bei Behörden hier jedoch
    wieder nachgelassen. Das Thema Rechtsextremismus bekam im November 2011
    wieder größere Aufmerksamkeit in den Medien, als die rechtsextreme
    terroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) für die Neonazi-Mordserie, das Nagelbomben-Attentat in Köln und den Polizistenmord von Heilbronn verantwortlich gemacht wurde.
  • der islamistische Extremismus. Dieser gilt seit den Terroranschlägen des 11. September 2001
    als größte Gefahr für die innere und äußere Sicherheit demokratischer
    Verfassungsstaaten des Westens. Er soll besonders von Gruppen ausgehen,
    die Al-Qaida
    nahestehen. Als hiesige Akteure rücken Personen aus der zweiten oder
    dritten Einwandergeneration oder zum Islam Konvertierte, die aufgrund
    "religiöser, gesellschaftlicher, kultureller oder psychologischer
    Faktoren dem hiesigen Wertesystem ablehnend gegenüber" stünden, in den
    Fokus von Wissenschaft und Verfassungsschutz[9].
    Diese agierten in Gruppierungen mit Kontakten zu islamistischen
    Strukturen im Ausland, sowie in Kleinstgruppen oder aber auch als
    Einzelpersonen und seien nur in den wenigsten Fällen organisatorisch an al-Qaida angebunden, dennoch aber ideologisch in ihrer Nähe anzusiedeln [10].

Ende der 1950er Jahre wurde auch der wissenschaftlich umstrittene Begriff eines Extremismus der Mitte in die Soziologie eingeführt. Demzufolge neigten nicht nur die rechten und linken Ränder eines Parteiensystems
zur Diktatur, sondern auch die Parteien der Mitte. Seit Anfang der
1990er Jahre wird er verstärkt benutzt, um auf intolerante Tendenzen der
politischen Mitte aufmerksam zu machen, die den „Resonanzboden“ für die Ausbreitung extremistischer Weltanschauungen
bilden könnten. Der Begriff wird häufig auch von Gruppierungen
verwendet, die selbst als politisch extremistisch bezeichnet werden, um
auf diese Weise die gegen sie gerichteten Vorwürfe oder Maßnahmen aus
der politischen Mitte zu diskreditieren.


Vor dem Hintergrund von Herkunft und Gebrauch der Begriffe
„Radikalismus“ und „Extremismus“ ist auch in der Extremismusforschung
selbst umstritten, ob und inwieweit die Abgrenzung gegenüber „radikalen“
oder „extremistischen“ Tendenzen der Verteidigung demokratischer
Positionen dienen kann. Kritiker heben hervor: Da die „Definitionsmacht“
hier bei den politischen Institutionen des Staates liege, bestehe die
Gefahr, dass andere Demokratievorstellungen ausgeblendet und
Minderheitspositionen tendenziell mit illegitimen politischen
Zielsetzungen gleichgesetzt werden.

Die Verwendung solcher Begriffe dient dazu, dem Staat gegenüber
ablehnend eingestellte Gruppen oder Einzelpersonen, die durchaus
unterschiedliche Ziele und Inhalte vertreten können, anhand bestimmter
idealtypischer Merkmale zusammenzufassen und in eine „Schublade“
einzuordnen. So lassen sich nach herrschender Meinung Merkmale
bestimmen, die allen Extremismen gemeinsam sind
(Alleinvertretungsanspruch, Ablehnung pluralistisch-demokratischer
Systeme, Dogmatismus, Freund-Feind-Denken und ein Fanatismus, dem jedes
zum Ziel führende Mittel legitim erscheint). Damit werden nach Ansicht
von Kritikern aber die inhaltlichen Divergenzen zwischen den
verschiedenen „Extremisten“ ausgeblendet oder jedenfalls nicht genügend
berücksichtigt.[11]

Anhänger des klassischen Extremismusbegriffs wenden demgegenüber ein,
die unterschiedlichen (und möglicherweise auch moralisch
unterschiedlich zu bewertenden) Zielsetzungen verschiedener
extremistischer Gruppen seien jedenfalls dann verhältnismäßig
unbeachtlich, wenn das explizit oder implizit favorisierte Endziel trotz
der im Einzelnen abweichenden politischen Inhalte und Ideale ein
diktatorisches, die persönliche Freiheit aufhebendes Regime sei oder die
Bedrohung durch ein derartiges Szenario zumindest in Kauf genommen
wird. „Mit der gemeinsamen Bezeichnung ‚Extremismus‘ ist nicht mehr oder
weniger gemeint, als dass die Bewegung auf die Errichtung oder
Bewahrung einer Diktatur zielt.“[12]
Daher bestreiten Vertreter des klassischen Konzeptes die grundsätzliche
Untauglichkeit der etablierten Begrifflichkeiten. Auch innerhalb des
etablierten Extremismuskonzeptes werde zwischen den Ideologien von Rechtsextremismus und Linksextremismus deutlich unterschieden.[13] Dass diese Unterscheidung dennoch von der Warte eines eigenen Wertegerüstes ausgehe, das im demokratischem Verfassungsstaat
wurzele, werde nicht geleugnet: „Der Extremismusansatz ist nämlich
nicht staats- oder systemtreu, wie ihm ab und an vorgeworfen wird,
sondern demokratietreu.“[14]

Die Auseinandersetzung um die Berechtigung des normativen
Extremismusbegriffes macht deutlich, dass die Verwendung des
Oberbegriffs „Extremismus“ bei staatlichen Behörden und Gerichten im
Rahmen des Verfassungsschutzes wesentlich unproblematischer gesehen und gehandhabt wird als in Forschung und Wissenschaft.

Gero Neugebauer
vertritt in diesem Zusammenhang den Standpunkt, von einer
eigenständigen empirischen Extremismusforschung im eigentlichen Sinn
könne bislang kaum die Rede sein. Die einschlägige Literatur fasse vor
allem Ergebnisse anderer Forschungsbereiche zusammen und ordne sie unter
den Extremismusbegriff, aufgeteilt nach Links- und Rechtsextremismus,
ein. Obschon es in Bezug auf den Rechtsextremismus zwar durchaus
beachtliche Forschungsleistungen gebe, treffe das für den Bereich des
Linksextremismus aber nicht zu. Erschwerend komme hinzu, dass die
Zuordnung zu einem politischen Spektrum zeitlichen Veränderungen
unterworfen sein kann. Das normative Extremismuskonzept werde wegen
seiner „Eindimensionalität“ und „Fixierung auf den demokratischen
Rechtsstaat“ der komplexen gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit
kaum gerecht.

Eindimensional sei der Begriff wegen der Vorstellung von einer
„Achse“, auf der sich das politische Spektrum von links über die Mitte
bis nach rechts gruppiere. Aus diesem Konstrukt ergäben sich vielfältige
Zuordnungs- und Abgrenzungsprobleme und damit erhebliche
Interpretationsspielräume. Der Extremismus markiere jeweils den
äußersten Rand des Spektrums, dessen Mitte eine politische Wertung sei.
Aus dieser normativen Sicht leite sich ein Extremismusbegriff her, der
alle Einstellungen, Verhaltensweisen, Institutionen und Ideen
einschließt, die sich in irgendeiner Weise gegen den demokratischen
Verfassungsstaat richten.[15]
Das mache die normative Begriffskonzeption aber noch nicht zur
Grundlage für belastungsfähige empirische Forschung, die die
Heterogenität politischer Einstellungen zufriedenstellend
berücksichtigen könne.

Auch die Befürworter der herrschenden normativen Definition betonen,
dass zwar Gemeinsamkeit in der Ablehnung des „demokratischen
Verfassungsstaates“, zugleich aber auch fundamentale Unterschiede
zwischen extremistischen Gruppen bestehen. So betonen etwa Uwe Backes und Eckhard Jesse:

<blockquote>
„Zwischen rechten und linken Extremismen, Anarchisten
und Kommunisten, Monarchisten und Neonationalsozialisten bestehen
beträchtliche Divergenzen, so dass rechts- und linksextreme Gruppen sich
nicht nur gegenseitig, sondern auch untereinander oft heftig bekämpfen.[16]

</blockquote>
Ähnlich führt Steffen Kailitz aus:

<blockquote>
„Eine einheitliche extremistische Ideologie existiert
natürlich nicht. Nicht nur, dass Links-und Rechtsextremisten keine
gemeinsame Ideologie haben. Sie sind einander in aller Regel sogar
spinnefeind.[17]

</blockquote>
Für Neugebauer hat der normative Extremismusbegriff deswegen
insgesamt Stärken und Schwächen: Er eigne sich vor allem dazu, „Gegner
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren und ihr
Verhalten gegebenenfalls zu sanktionieren“[18].
Für die darüber hinausgehenden Forschungsinteressen der
Sozialwissenschaften lehnt Neugebauer die Verwendung des
„eindimensionalen“ Achsenmodells hingegen als „unterkomplex“ (will
sagen: der Komplexität der beschriebenen Verhältnisse nicht angemessen)
ab. Der Linksextremismus sei politisch und ideologisch wesentlich
inhomogener als der Rechtsextremismus. Daher habe sich zwar eine
sozialwissenschaftliche Rechtsextremismusforschung, aber keine
Linksextremismusforschung etabliert und der Extremismusansatz habe sich
in der sozialwissenschaftlichen Forschung nicht durchsetzen können.

Im Kontext behördlicher Exekutivmaßnahmen und des Schutzes der FDGO behält der Begriff jedoch auch für Neugebauer seine Berechtigung.


Quelle-Literatur & weiterführende Links
Extremismus findet man aber heute fast überall wieder.
Extremismus ist zbs. jemanden eine Meinung oder eine Weltanschauung aufzudrücken.

Wie schon der Nqame sagt,handelt es sich um eine Extreme Form eines Meinungsbildes,dass keine andere Meinung zu lässt.
Gerade heute in unserer Matrixwelt gibt es viele Extremisten,sei es Fernsehextremisten,Internetextremisten,Umweltextremisten, Vorschwörungsextremisten,Verschwörungstheorienextremisten usw.
Extremisten kann man auch nicht mit Vernunft kommen,sie laufen in ihrer Matrix bis zum bitteren Ende.
Andy
Andy
Admin

Anzahl der Beiträge : 36058
Anmeldedatum : 03.04.11

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten