Nicht notwendige Verwaltungserfahrung von Richtern um bei Beförderungen sachfremde politische Interessen der Executive zur Geltung zu bringen
Seite 1 von 1
Nicht notwendige Verwaltungserfahrung von Richtern um bei Beförderungen sachfremde politische Interessen der Executive zur Geltung zu bringen
..Wenn ein Richter ins Ministerium abgeordnet wird oder eine Tätigkeit in der Verwaltungsabteilung eines Gerichts übernimmt, ist bereits diese Entscheidung des Ministeriums oder des Gerichtspräsidenten gleichzeitig eine Demonstration von Machtausübung im Rahmen der hierarchischen Strukturen der baden-württembergischen Justiz. Jeder weiß, dass dieser Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung ins Justizministerium bzw. zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in „angemessenem“ Zeitabstand ausgewählt wurde. Nur wenige Gerichtspräsidenten in Baden-Württemberg sind bereit, von dieser Macht ein kleines Stück abzugeben, indem die Übernahme von Verwaltungsaufgaben zumindest gerichtsintern für alle Richterinnen und Richter ausgeschrieben wird.
c) Die Berücksichtigung von „Verwaltungserfahrung“ bei Beförderungen eröffnet dem Justizministerium die Möglichkeit, bei der Besetzung von Präsidentenposten bestimmte Interessen der Exekutive zur Geltung zu bringen, die im Hinblick auf das betreffende Amt sachfremd sind (siehe hierzu auch unten 5. b) ). Da der Erwerb von „Verwaltungserfahrung“ von einer kontrollfreien Entscheidung der Justizverwaltung abhängt, sind solche Möglichkeiten nicht zu verhindern, wenn man zulässt, dass „Verwaltungserfahrung“ bei der Besetzung von Präsidentenstellen positiv berücksichtigt wird. Richter T. Schulte-Kellinghaus, NRV-Info 10/2006
Quelle
c) Die Berücksichtigung von „Verwaltungserfahrung“ bei Beförderungen eröffnet dem Justizministerium die Möglichkeit, bei der Besetzung von Präsidentenposten bestimmte Interessen der Exekutive zur Geltung zu bringen, die im Hinblick auf das betreffende Amt sachfremd sind (siehe hierzu auch unten 5. b) ). Da der Erwerb von „Verwaltungserfahrung“ von einer kontrollfreien Entscheidung der Justizverwaltung abhängt, sind solche Möglichkeiten nicht zu verhindern, wenn man zulässt, dass „Verwaltungserfahrung“ bei der Besetzung von Präsidentenstellen positiv berücksichtigt wird. Richter T. Schulte-Kellinghaus, NRV-Info 10/2006
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy