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3932 Behandlungsfehler: Wenn Ärzte pfuschen - und Patienten leiden

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Beitrag  Andy Mi Mai 15, 2013 8:17 pm

Pfusch im Krankenhaus oder in der Arztpraxis bringt Kranken tausendfach neue Probleme - bis zum Tod. Beispiele zeigen, wie berechtigt der Ruf nach einer stärkeren Sicherheitskultur in der Medizin ist.

Der Brustkorb des 71-jährigen Herzpatienten war noch offen, und die OP-Schwester zählte die Kompressen nach. Ein Tupfer fehlte. Der Operateur tastete das Bindegewebe ab, das das Herz umgibt - ohne Erfolg. Also tippte er auf einen Zählfehler und nähte den Patienten wieder zu - ein fataler Irrtum und nur ein besonders drastischer Fall von 3932 Behandlungsfehlern, die allein die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) im vergangenen Jahr bundesweit bestätigten.

Der Tupfer steckte noch am Herz. Per Röntgengerät hätte ihn der Arzt finden können. So aber bekam der Patient noch auf der Intensivstation hohes Fieber, und erst nach einer neuen Untersuchung wurde die Kompresse entdeckt und per Notoperation entfernt. Doch dem Mann blieb zunächst eine schwere Blutvergiftung.

Noch nicht einmal ordentlich dokumentieren wollten die verantwortlichen Mediziner das Geschehen - was das Opfer des Ärztepfuschs um ein Haar um angemessenen Schadenersatz gebracht hätte. Erst die detektivische Arbeit der MDK-Prüfer brachte einen Vermerk eines Narkose-Arztes auf dem "Therapieplan der Intensivstation 1" ans Licht - dann war der Beweis erbracht, dass die Mediziner Hinweise auf ihr Fehlverhalten hatten.
23.000 Beschwerden wegen des Verdachts auf Fehler

Insgesamt beschwerten sich Patienten in Deutschland 2012 mehr als 23.000 Mal wegen Verdachts auf fehlerhafte Operationen und Therapien in Klinik und Praxis - allein bei den Krankenkassen und zuständigen Ärztestellen. Wie viele Fälle direkt bei der Haftpflichtversicherung oder vor Gericht landeten, weiß niemand. Rund ein Drittel der untersuchten Verdachtsfälle bestätigten sich.

"Bei vielen Fällen macht man es sich zu einfach, wenn man sie auf die Unfähigkeit, das Unwissen oder die Nachlässigkeit eines Einzelnen schiebt", sagt Stefan Gronemeyer, Vize-Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Kassen-Spitzenverbandes. Oft mangelt es an klarer Planung und der Weitergabe von Informationen.

So war es zum Beispiel bei einem 70 Jahre alten Mann nach einer Hüft-OP. Beim einfachen Aufstehen renkte sich die Hüfte in der Reha gleich zweimal aus. Nachts passierte es zum dritten Mal - der Mann wurde als Notfall verlegt, das Hüftgelenk musste in einer zweiten Operation nachjustiert werden. Die Pfanne des Gelenks hatte nicht optimal gesessen - doch die Klinik-Ärzte hatten der Reha-Klinik die Info einfach nicht weitergeben.
Dokumentationen sind oft nicht korrekt

Aber auch in den Praxen läuft nicht alles rund. So bekamen die MDK-Gutachter den Fall einer 54-Jährigen auf den Tisch, die mit Druckgefühl im Bauch zum Hausarzt ging. Per EKG und Blutentnahme versuchte der Arzt, eine Diagnose zu stellen. Nach zwei Tagen kam die Frau mit akuten Bauchschmerzen ins Krankenhaus - erst dort stellten die Ärzte fest, dass sie bereits zwei Tage zuvor einen Herzinfarkt erlitten hatte. "Im EKG hätte bereits der Herzhinterwandinfarkt festgestellt werden müssen", erläutert die MDK-Expertin Astrid Zobel den Fall.

Was tun, wenn etwa ein Klinikpatient einen Behandlungsfehler vermutet? Hektik ist fehl am Platz. "Er sollte eine Art Tagebuch anlegen", rät die MDK-Medizinrechtlerin Ingeborg Singer. Besucher, Verwandte, Bettnachbarn könnten als Zeugen dienen. Und unbedingt sollten ärztliche Unterlagen angefordert werden. Dann kann man nur hoffen, dass diese auch vollständig sind. Fehlerhafte Dokumentationen sind für die MDK-Prüfer nach eigenen Angaben keine Seltenheit.

Quelle
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