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Das Europäische System der Zentralbanken

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Das Europäische System der Zentralbanken  Empty Das Europäische System der Zentralbanken

Beitrag  checker Di Aug 12, 2014 5:04 am

Das Europäische System der Zentralbanken (kurz: ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Staaten der Europäischen Union. Die Einführung des ESZB im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde im Vertrag von Maastricht 1992 beschlossen und am 1. Januar 1999 durchgeführt.

Die Funktionsweise und Ziele des ESZB sind in Art. 127ff. AEU-Vertrag sowie in der ESZB-Satzung geregelt, die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt ist. Das geldpolitische Primärziel des ESZB ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität. Falls dieses erreicht ist, soll es als Sekundärziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.

Das ESZB ist nicht zu verwechseln mit dem Eurosystem. Während das ESZB alle EU-Staaten umfasst, gehören dem Eurosystem neben der EZB nur die nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone an, also der Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben.

Aufgaben des ESZB

Die Geldpolitik der Gemeinschaft festlegen und ausführen
Devisengeschäfte durchführen im Rahmen der Wechselkurspolitik
Die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten halten und verwalten
Zur Aufsicht über Kreditinstitute und zur Finanzmarktstabilität beitragen
Das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs fördern

Organe des ESZB

Europäische Zentralbank (EZB)

EZB-Direktorium: Setzt sich aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Personen zusammen. Das Direktorium besteht daher aus sechs Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, an den Rechtsentscheidungen mitzuwirken und diese anschließend auszuführen.
EZB-Rat: Besteht aus dem EZB-Direktorium, sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Länder, d.h. der Eurostaaten. Er legt die Geldpolitik der Union fest und erlässt die für die Ausführung notwendigen Richtlinien. Eine Tagung findet in der Regel alle 14 Tage statt.
Erweiterter Rat: Er wird vom Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB, sowie allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Länder besetzt und hat in erster Linie Beratungsfunktionen. Zudem strebt er danach, statistische Daten zu erheben und bei der Berichterstattung mitzuwirken.

Nationale Zentralbanken (NZBen)

Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder: Haben die Aufgabe bei Ratsentscheidungen mitzuwirken und führen Weisungen des Direktoriums aus.
Zentralbanken der nicht am Euro teilnehmenden Länder: Nehmen über den Erweiterten Rat beratende und berichtende Aufgaben im ESZB wahr.

Nationale Zentralbanken

Belgien: Belgische Nationalbank
Bulgarien: Balgarska Narodna Banka (kein Euro)
Dänemark: Dänische Nationalbank (kein Euro, WKM II)
Deutschland: Deutsche Bundesbank
Estland: Eesti Pank
Finnland: Suomen Pankki
Frankreich: Banque de France
Griechenland: Bank von Griechenland
Großbritannien: Bank of England (kein Euro)
Irland: Central Bank and Financial Services Authority of Ireland
Italien: Banca d’Italia
Kroatien: Kroatische Nationalbank (kein Euro)
Lettland: Latvijas Banka
Litauen: Lietuvos Bankas (kein Euro, WKM II)
Luxemburg: Zentralbank von Luxemburg
Malta: Bank Ċentrali ta’ Malta
Niederlande: De Nederlandsche Bank
Österreich: Oesterreichische Nationalbank
Polen: Narodowy Bank Polski (kein Euro)
Portugal: Banco de Portugal
Rumänien: Rumänische Nationalbank (kein Euro)
Spanien: Banco de España
Schweden: Schwedische Reichsbank (kein Euro)
Slowakei: Nationalbank der Slowakei
Slowenien: Banka Slovenije
Tschechien: Česká národní banka (kein Euro)
Ungarn: Magyar Nemzeti Bank (kein Euro)
Zypern: Zentralbank von Zypern

Siehe auch

Europäische Zentralbank
Geldpolitik der Europäischen Zentralbank


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