Die Pariser Verträge
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Die Pariser Verträge
Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendete und der Bundesrepublik die Souveränität verlieh, die allerdings noch über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war.
Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag am 25. Februar 1955
Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 5. Mai 1955 in Kraft. Deutschland und Italien wurden in das System der gegenseitigen militärischen Hilfeleistung der Westeuropäischen Union einbezogen. Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik wurden aufgelöst. In diesem Zusammenhang erklärten die Siegermächte, dass sie die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen der Besatzungsmächte teilhaben lassen wollten, die das unter Viermächteverwaltung stehende Berlin betrafen.
Briefmarken-Jahrgang 2005 der Bundesrepublik Deutschland
Das Vertragswerk enthält folgende Einzelverträge:
Deutschlandvertrag (weitgehende außenpolitische Souveränität)
Beitritt zur WEU
Beitritt zur NATO
Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar
Am Tag der Unterzeichnung der Pariser Verträge erhielten die drei Westmächte eine diplomatische Note der Sowjetunion, in der eine Viererkonferenz über die Wiederherstellung der deutschen Einheit vorgeschlagen wurde. Später wurde eine europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen. Kurz vor der ersten Lesung der Verträge im Bundestag kam die dritte Note: Wenn die deutsche Wiederbewaffnung beschlossen werde, werde die Sowjetunion die deutsche Einheit nicht mehr diskutieren.
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag am 25. Februar 1955
Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 5. Mai 1955 in Kraft. Deutschland und Italien wurden in das System der gegenseitigen militärischen Hilfeleistung der Westeuropäischen Union einbezogen. Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik wurden aufgelöst. In diesem Zusammenhang erklärten die Siegermächte, dass sie die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen der Besatzungsmächte teilhaben lassen wollten, die das unter Viermächteverwaltung stehende Berlin betrafen.
Briefmarken-Jahrgang 2005 der Bundesrepublik Deutschland
Das Vertragswerk enthält folgende Einzelverträge:
Deutschlandvertrag (weitgehende außenpolitische Souveränität)
Beitritt zur WEU
Beitritt zur NATO
Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar
Am Tag der Unterzeichnung der Pariser Verträge erhielten die drei Westmächte eine diplomatische Note der Sowjetunion, in der eine Viererkonferenz über die Wiederherstellung der deutschen Einheit vorgeschlagen wurde. Später wurde eine europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen. Kurz vor der ersten Lesung der Verträge im Bundestag kam die dritte Note: Wenn die deutsche Wiederbewaffnung beschlossen werde, werde die Sowjetunion die deutsche Einheit nicht mehr diskutieren.
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