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Feder-Bosch-Abkommen heute eher Fracking Abkommen genannt

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Feder-Bosch-Abkommen heute eher Fracking Abkommen genannt Empty Feder-Bosch-Abkommen heute eher Fracking Abkommen genannt

Beitrag  checker Mo Dez 26, 2016 2:19 am

Das Feder-Bosch-Abkommen (auch: Benzinvertrag) war ein Vertrag zwischen den I.G. Farben und dem Deutschen Reich am 14. Dezember 1933 über die Subvention der Produktion von synthetischem Benzin. Die I.G. Farben verpflichtete sich bis Ende 1935 300.000–350.000 Tonnen synthetisches Benzin zu liefern, im Gegenzug wurde der I.G. Farben ein Preis von 18,5 Pfennig pro Liter garantiert.

Der Vertrag

Die Produktion von synthetischem Benzin war Teil der Autarkie-Bestrebungen des Dritten Reiches. Der Weltmarktpreis für Benzin war in der Weltwirtschaftskrise zusammengebrochen und lag damals bei 9 Pfennig pro Liter, so dass das Syntheseprojekt der I.G. Farben unrentabel geworden war. Der Vertrag sah vor, den Gestehungspreis jährlich zu überprüfen, dazu erhielt der Staat Einblicksrecht in die Buchführung der I.G. Farben. Wenn der Gestehungspreis über 18,5 Pfennig lag, würde der Staat die Differenz bezahlen, lag der Preis unter 18,5 Pfennig musste die I.G. Farben die Differenz an den Staat abführen. Es wurde eine Profitrate von 5 % vereinbart.

Für das Reich unterzeichneten der Finanzminister Graf Schwerin von Krosigk und dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Gottfried Feder für das Ammoniakwerk Merseburg Carl Bosch und Hermann Schmitz.

Der Vertrag trat zum 1. Juli 1934 in Kraft. Bis Ende 1935 kostete dieser Vertrag das Reich 4,8 Millionen Reichsmark, danach erhielt der Staat bis zum Ablauf des Vertrages 90 Millionen Reichsmark von den I.G. Farben da die Gestehungskosten durch verbesserte Produktion und das Anziehen der Weltmarktpreise unter den Verkaufserlös gesunken waren. Die Menge von 350.000 Tonnen waren nur ein kleiner Schritt in Richtung Autarkie.
Interpretation in der Forschung

Wolfgang Birkenfeld sieht diesen Vertrag als Teil der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung. Die Historikern Lotte Zumpe sieht den Zweck des Vertrag hingegen in der Übernahme des Risikos durch den Staat für ein strategisches Produkt zur Kriegführung, dessen Profitaussichten ungewiss waren.[1]

Quelle
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