Die NS-Frauenschaft (kurz NSF)
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Die NS-Frauenschaft (kurz NSF)
Die NS-Frauenschaft (kurz NSF) war die Frauenorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie entstand im Oktober 1931 als Zusammenschluss mehrerer nationaler und nationalsozialistischer Frauenverbände, wie dem bereits 1926 entstandenen Deutschen Frauenorden (DFO). Fortan unterstand die Frauenschaft der NSDAP-Reichsleitung. Mädchen und junge Frauen fielen in die Zuständigkeit des Bundes Deutscher Mädel (BDM).
Kfz-Standarte der „Reichsfrauenführerin“
Aufgaben
Im Zusammenhang mit dieser Reorganisation hatte der Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Gregor Strasser, die Aufgaben der Frauenorganisation auf wirtschaftliche und krankenpflegerische Tätigkeiten sowie die Mitwirkung an den politischen Schulungen der weiblichen NSDAP-Mitglieder begrenzt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 diente die NSF der Gleichschaltung aller anderen, nicht-nationalsozialistischen Frauengruppen und Verbände unter dem Dachverband des Deutschen Frauenwerks (DFW). Der politische Einfluss der NSF innerhalb der NSDAP und auf die Machthaber des Staates tendierte allerdings gegen Null, was am nationalsozialistischen Frauenbild gelegen haben dürfte, das eine Macht- und Politikbeteiligung für Frauen nicht vorsah. Die „Deutsche Frau“ wurde als Hausfrau und Mutter definiert, eine Rollenverteilung, die so auch von der NS-Frauenschaft propagiert wurde. Die Pflege allgemein und die Erziehung der Kinder wurden als „weiblicher Lebensraum“ (im Sinne von sozialer Umgebung) tituliert, eine Bezeichnung, die der Nationalsozialismus von der konservativ-bürgerlichen Frauenbewegung übernahm.
Für eine weite Breitenwirkung sorgten vor allem die Mütterschulungskurse der Frauenschaft, welche bis 1937 schon von jeder 5. Frau (über 20 Jahre) besucht worden waren. Der Schulungsinhalt beruhte vor allem auf dem Buch Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind der Nationalsozialistin Johanna Haarer.
Mit dem Auftrag, systematische Beaufsichtigungs-, Schulungs- und Führungsaufgaben zu betreiben, mussten die Mitglieder mindestens einmal im Monat an den wöchentlich stattfindenden Frauenschaftsabenden teilnehmen. Schwerpunkt dieser Bildungsarbeit lag in der Vorbereitung von Frauen auf ihre Aufgaben als Hausfrau und Mutter. Dies erfolgte im Rahmen von Kursen zur Haushalts- und Gesundheitsführung sowie zu Erziehungsfragen. Für diese Schulungsaufgaben standen der NSF eigene Reichs- und Gauschulen zur Verfügung.
Struktur
Der innere Aufbau der NS-Frauenschaft entsprach der Unterteilung der NSDAP in Gau, Kreis, Ortsgruppe, Zelle und Block bzw. „Haushaltungsgruppe“.[1] Jedem der 40 Gaue stand eine Gaufrauenschaftsleiterin vor, in der nächsten Organisationseinheit gab es etwa 800 Kreisfrauenschaftsführerinnen, denen 28.000 Ortsfrauenschaftsführerinnen unterstanden. Den Angaben der NS-Frauenschaft zufolge hatte diese Organisation am 31. Dezember 1932 109.320 Mitglieder, zwischenzeitlich gab es wie in der NSDAP eine Mitglieder-Aufnahmesperre, 1939 waren es 2,2 Millionen Mitglieder.
Von Februar 1934 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde die NS-Frauenschaft von der „Reichsfrauenführerin“ Gertrud Scholtz-Klink geleitet, die ebenfalls dem DFW vorstand.
Verbot
Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die NS-Frauenschaft durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt. Die Kreisfrauenschaftsleiterinnen fielen als „Hauptschuldige“ unter den Automatischen Arrest und wurden für die Entnazifizierung interniert.
Siehe auch
Frauen im Nationalsozialismus
Quelle
Kfz-Standarte der „Reichsfrauenführerin“
Aufgaben
Im Zusammenhang mit dieser Reorganisation hatte der Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Gregor Strasser, die Aufgaben der Frauenorganisation auf wirtschaftliche und krankenpflegerische Tätigkeiten sowie die Mitwirkung an den politischen Schulungen der weiblichen NSDAP-Mitglieder begrenzt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 diente die NSF der Gleichschaltung aller anderen, nicht-nationalsozialistischen Frauengruppen und Verbände unter dem Dachverband des Deutschen Frauenwerks (DFW). Der politische Einfluss der NSF innerhalb der NSDAP und auf die Machthaber des Staates tendierte allerdings gegen Null, was am nationalsozialistischen Frauenbild gelegen haben dürfte, das eine Macht- und Politikbeteiligung für Frauen nicht vorsah. Die „Deutsche Frau“ wurde als Hausfrau und Mutter definiert, eine Rollenverteilung, die so auch von der NS-Frauenschaft propagiert wurde. Die Pflege allgemein und die Erziehung der Kinder wurden als „weiblicher Lebensraum“ (im Sinne von sozialer Umgebung) tituliert, eine Bezeichnung, die der Nationalsozialismus von der konservativ-bürgerlichen Frauenbewegung übernahm.
Für eine weite Breitenwirkung sorgten vor allem die Mütterschulungskurse der Frauenschaft, welche bis 1937 schon von jeder 5. Frau (über 20 Jahre) besucht worden waren. Der Schulungsinhalt beruhte vor allem auf dem Buch Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind der Nationalsozialistin Johanna Haarer.
Mit dem Auftrag, systematische Beaufsichtigungs-, Schulungs- und Führungsaufgaben zu betreiben, mussten die Mitglieder mindestens einmal im Monat an den wöchentlich stattfindenden Frauenschaftsabenden teilnehmen. Schwerpunkt dieser Bildungsarbeit lag in der Vorbereitung von Frauen auf ihre Aufgaben als Hausfrau und Mutter. Dies erfolgte im Rahmen von Kursen zur Haushalts- und Gesundheitsführung sowie zu Erziehungsfragen. Für diese Schulungsaufgaben standen der NSF eigene Reichs- und Gauschulen zur Verfügung.
Struktur
Der innere Aufbau der NS-Frauenschaft entsprach der Unterteilung der NSDAP in Gau, Kreis, Ortsgruppe, Zelle und Block bzw. „Haushaltungsgruppe“.[1] Jedem der 40 Gaue stand eine Gaufrauenschaftsleiterin vor, in der nächsten Organisationseinheit gab es etwa 800 Kreisfrauenschaftsführerinnen, denen 28.000 Ortsfrauenschaftsführerinnen unterstanden. Den Angaben der NS-Frauenschaft zufolge hatte diese Organisation am 31. Dezember 1932 109.320 Mitglieder, zwischenzeitlich gab es wie in der NSDAP eine Mitglieder-Aufnahmesperre, 1939 waren es 2,2 Millionen Mitglieder.
Von Februar 1934 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde die NS-Frauenschaft von der „Reichsfrauenführerin“ Gertrud Scholtz-Klink geleitet, die ebenfalls dem DFW vorstand.
Verbot
Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die NS-Frauenschaft durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt. Die Kreisfrauenschaftsleiterinnen fielen als „Hauptschuldige“ unter den Automatischen Arrest und wurden für die Entnazifizierung interniert.
Siehe auch
Frauen im Nationalsozialismus
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