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Beitrag  joergattak Fr Aug 05, 2011 9:19 am

Es geht in eine neue Rund und dieses mal wird “ Butter bei de Fische gemacht“ ich habe jetzt alles auf eine Karte gesetzt und mein Jobcenter in Braunschweig aufgefordert, mir niiie wieder, eine EGV vorzulegen.
Zuerst habe ich jetzt mein „Fallmanager“ informiert, ach ja , ist er ja gar nicht, dies sagte mir der nette Herr in seinem jugendlichen Leichtsinn, bei unserem letzten Termin am 02.08.11 und somit ist er eigentlich, gar nicht befugt, mit mir eine EGV auszuarbeiten, dass lass ich übrigens auch gerade kläre, ich verlange gerade seinen Qualifikationsnachweis, den er eigentlich haben muss, soweit mir bekannt ist, ich rechne zwar nicht damit, dass er es freiwillig macht aber ich überlege, auch da etwas weiter zu gehen und auf mein Recht pochen, diese schnarch Nase wusste z.B. nicht, dass ich Zeugen mit zum Termin bringen darf, da muss ich erstmal mein Chef fragen, ob Sie das dürfen Herr Döring, sagte er, ich denke solche Aussagen untermauern mein Recht auf Einsicht in seine Qualifikationen, es wird spannend werden aber zurück zu meinem Aktuellen Fall.

Wie gesagt, die EGV, ich unterschreibe zwar schon seit 2 Jahren keine mehr und habe auch noch nie Sanktionen bekommen aber wenn man sich mit dem Thema Hartz 4(von einem vorbestraften aber er sagt ja, so habe ich das nicht gewollt, armes Opfer Herr Hartz), so beschäftigt wie ich, der kann nur noch kotzen , was da alles für rechtswidrige Dinge jeden Tag passieren, obwohl andere Gesetzbücher, Gerichtsurteile und Gerichte, etwas völlig anderes Fordern. Dieses wird von den Jobcentern völlig ignoriert und das in so einer perversen Manier, dass es schon kriminell ist. Naja, mir kann das Jobcenter leider keine Angst machen mit Geld -kürzungen, ich arbeite noch geringfügig und komme eigentlich, ganz gut klar und ich brauche kein Geld zum glücklich sein, das ist mein ganz großer Vorteil bei dieser Auseinandersetzung mit dem Jobcenter.

Mein Widerspruch auf meine EGV habe ich am 03.08.2011 per Einschreiben los gefeuert, dieser Bioroboter vom Jobcenter , wird diese mit Sicherheit ablehnen und somit wäre eine Klage vorm Sozialgericht gegeben.

Der Trottel vom Jobcenter hat mir übrigens die EGV, gleich bei unserem Termin ausgehändigt ohne mir eine frisst von 2 Wochen zu geben oder anzubieten um die EGV zu prüfen oder prüfen zu lassen. (das ist Rechtswidrig), er sagte nur, ich dachte sie unterschreiben eh nicht und will mir das zuschicken sparen, naja, wenn er meint !!!!?

Hier mein Widerspruch,

1/2

JD Braunschweig den, 03.08.2011
Straße
Wohnort

Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung, gem. Hartz IV, als Verwaltungsakt vom 02.08.2011

Betrifft: BG Nummer 010010000100010111001

WIDERSPRUCH

Sehr geehrter Herr T.F.,

in erster Instanz, wende ich mich an Sie und gebe Ihnen die Möglichkeit, die EGV als VA zurückzunehmen und wir können uns gerne bei einem neuen Termin darüber unterhalten, wie es mit meiner „Beruflichen Karriere“ weiter geht, dieses aber auf freiwilliger Basis und nur wenn Sie mir eingestehen, dass ich unter allen Gesichtspunkten, die ich Ihnen schon schrieb, mich in Eigenverantwortung, nach Arbeit umsehe, natürlich können Sie mich unterstützen aber nicht unter dem Zwang einer EGV und schon gar nicht, als VA.

Die Forderungen, Ihrer seits, aus der EGV, sind nicht zu übertrieben und auch sonst habe ich schon längere Forderungen Ihrer Firma gesehen und ich denke auch nicht, dass Sie mich Sanktionieren, mir geht es jetzt um die EGV allgemein, ich will, dass mir so etwas nie wieder vorgelegt wird , ich bin ein freier Mensch und bleibe es auch. Selbst wenn ich die EGV selber bestimmen könnte, dann haben Sie immer noch das Bestimmungsrecht, wo ich mich aufzuhalten habe und dieses ist nicht zu akzeptieren.( Freizügigkeit nach Art. 11 GG) auch Ihre Sanktionen würde ich damit akzeptieren und diese sind Verfassungswidrig, siehe beigefügte Erklärung“Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach §31 SGB-II (Hartz-IV)“
Sollten Sie dieses Angebot von mir nicht akzeptieren, dann lege ich hiermit, gegen den o.g. Bescheid , Widerspruch ein.

Widerspruch,

Der Bescheid basiert auf einem Gesetz, das SGB II, das in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, wenn es nicht sogar insgesamt verfassungswidrig ist. Eingliederungsvereinbarung der in den §§ 2 Abs. 1 und 15 i.V.m. § 31 Abs. 1Nr. 1 lit. a) SGB II verpflichtende Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kommt einem Kontrahierungszwang gleich und verstößt damit gegen die durch Art. 2 GG geschützte Vertragsfreiheit. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein erzwungener zivilrechtlicher Vertrag, der für mich erhebliche Nachteile hinsichtlich der Verwendung meiner Regelleistung (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG), Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und freien Berufswahl (Art. 12 GG) hat Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart sondern vorgegeben und können auf meiner Seite bei einer Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen. Gegen den geschlossenen Vertrag sind keine öffentlichen Rechtsmittel (Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit) möglich, wie es bei einer Anordnung durch Verwaltungsakt der Fall wäre.Mit der Beantragung bzw. mit dem o.g. Bescheid werde ich diesen verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen unterworfen und ist nicht hinzunehmen.


2/2

Des weiteren,
Eine EGV muss erarbeitet werden, zusammen mit dem Kunden, dieses ist nicht geschehen, Sie druckten ein Schriftstück aus und legten es vor sich, erst auf anfrage von mir, ob ich da mal rein sehen darf, gaben Sie mir den EGV. Sie händigte mir die EGV auch bei unserem Termin am 02.08.2011 aus, ohne mir das Recht einzuräumen, diese ohne Verwaltungsakt prüfen zu lassen, da Sie meinten, ich hätte ja schon im Amt bekundet, dass ich die EGV nicht unterschreibe will und da sind Sie davon ausgegangen, dass ich es nicht mache und übergaben mir gleich eine EGV als Verwaltungsakt. Schon diese Vorgehensweise zeigt, dass eine Überprüfung Ihrer Qualifikationen notwendig ist, was ich auch beantragt habe !

Ich behalte mir die Rüge weiterer Grundrechtsverletzungen sowie deren Entgegnungen vor.

Mit freundlichen Grüßen
JD

persönliche Bemerkung:
Ich bin nicht gegen Ihre Firma und es ist wichtig, dass es Sie gibt aber nur wie Sie praktizieren, kann ich nicht akzeptieren und bin somit kein Gegner, sondern nur ein Kritiker und kämpfen tu ich auch nicht gegen Sie, ich argumentiere eben nur anders !!!

Ende

Soweit so gut, ich werde hier mein Fall öffentlich machen um zu Zeigen und zu sehen, was unsere Gesetze noch wert sind. So geht es jedenfalls nicht weiter in unserer guten alten GmbH „BRD“ , sagt joergattak !!!!
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Beitrag  joergattak Sa Jul 07, 2012 7:37 am

" Fortsetzung "

Das Jobcenter hat mir mittlerweile mitgeteilt, dass Verträge ohne meine Unterschrift rechtens sind, ja, ja, mein knuffiges Jobcenter, dass schlimme ist, Ihr seid wirklich davon überzeugt, dass bekommt Ihr ja auch schön in Euren Psychoseminaren beigebracht ! Und ich habe die ganze Arbeit mit der Firma JC und muss versuchen, diese „Bioroboter“ wieder umzupolen, die sind aber sehr gut programmiert und daher ist es so langsam Arbeit, doch ich sehe Licht am Tunnel und die Dinge laufen in die Endphase, nicht das die Jobcenter sich umpolen lassen in eine Sozialbehörde, nein, die einzelnen gewichte der Gesetzbücher muss entscheiden und da steht in der Rangliste, das GG höher als das SGB, PUNKT !!!

Jedenfalls, ich habe Klage vorm Sozialgericht erhoben und da die Gerichte viel zu tun haben, ist viel Zeit ins Land gegangen und das Jobcenter hat mir schon wieder eine EGV per Verwaltungsakt vorgelegt. Dagegen Klage ich auch schon wieder und bat das Gericht, die Aktenzeichen zusammen zu legen.

In meiner Klage geht es ganz klar darum, dass Verträge ohne meine Unterschrift nicht rechtens sein können und mir deshalb, nie wieder eine EGV vorgelegt wird, die nur meine Grundrechte aushebelt und mich zur Marionette des JC macht, es sei denn, ich habe Mitspracherecht , auch bei den § !

An alle Arbeitslosen, bitte unterschreibt keine Eingliederungsvereinbarung mehr. Wenn das viele Arbeitslose machen würden, könnten die Jobcenter nicht so weiter machen, eine EGV ist „rechtswidrig“ so wie sie zur Zeit von den Jobcentern praktiziert wird.

Auch Sanktionen , unterhalb des Existenzminimums, sind rechtswidrig außer Ihr bekommt zum Ausgleich Gutscheine aber Eure 375€, müssen gegeben sein, solltet Ihr Sanktioniert worden sein und kein Ausgleich bekommen haben in Form von Gutscheinen, dann meldet Euch am besten hier, damit alle sehen, wie man seine Rechte verteidigt !!!

!!! Fortsetzung folgt !!!

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