Chinesische Anwälte sollten Zugunglücksopfer nicht vertreten
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Chinesische Anwälte sollten Zugunglücksopfer nicht vertreten
Chinesische Anwälte sollten Zugunglücksopfer nicht vertreten
Hochgeladen von NTDde am 09.08.2011
Nach dem Zugunglück am 23. Juli in Wenzhou bekamen Rechtsanwälte die Anweisung, Familien der Unfallopfer nicht zu vertreten. Anwaltskanzleien erhielten eine sogenannte „dringende Mitteilung" vom Justizbüro der Stadt und vom Wenzhou Juristenverband.
Laut Angaben der staatseigenen Xinhua Nachrichtenagentur sollten Anwälte sofort melden, Zitat, „sobald verletzte Passagiere und Angehörige der Todesopfer um legale Hilfe bitten".
Die Veröffentlichung der Mitteilung im Internet führte in ganz China zu Entsetzen.
Nach der Veröffentlichung entschuldigte sich der Direktor des Wenzhou Justizbüros, Liu Xianping, und teilte Xinhua mit, er habe den Inhalt der Mitteilung nicht gekannt.
Die Entgleisung am 23. Juli war das bisher schlimmste Zugunglück für Chinas neuen Hochgeschwindigkeitszug.
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Nach dem Zugunglück am 23. Juli in Wenzhou bekamen Rechtsanwälte die Anweisung, Familien der Unfallopfer nicht zu vertreten. Anwaltskanzleien erhielten eine sogenannte „dringende Mitteilung" vom Justizbüro der Stadt und vom Wenzhou Juristenverband.
Laut Angaben der staatseigenen Xinhua Nachrichtenagentur sollten Anwälte sofort melden, Zitat, „sobald verletzte Passagiere und Angehörige der Todesopfer um legale Hilfe bitten".
Die Veröffentlichung der Mitteilung im Internet führte in ganz China zu Entsetzen.
Nach der Veröffentlichung entschuldigte sich der Direktor des Wenzhou Justizbüros, Liu Xianping, und teilte Xinhua mit, er habe den Inhalt der Mitteilung nicht gekannt.
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