Geldgeschenke für Hartz-IV-Bezieher sind Einkommen
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Geldgeschenke für Hartz-IV-Bezieher sind Einkommen
Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung. (Landessozialgericht Sachsen Az.: L 2 AS 248/09)
Also wenn man Kindern von ALG II Empfängern was zukommen lassen möchte,dann nur im bar und schön die Schnauze halten,sonst hat das böse folgen.
Überweisung auf das Konto vermeiden, nur bares ist wahres!
Also wenn man Kindern von ALG II Empfängern was zukommen lassen möchte,dann nur im bar und schön die Schnauze halten,sonst hat das böse folgen.
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Luziefer-bs1- Admin
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