Darlehen bei Hartz-IV-Empfängern ist kein Einkommen
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Darlehen bei Hartz-IV-Empfängern ist kein Einkommen
Darlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund. Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei. Im vorliegenden Fall hatte ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die zuständigen Behörden 3.000 Euro von ihm zurückgefordert (AZ: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/08).
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