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Bundesrepublik Deutschland bestätigt Anwendung von Europarecht für Staatliche Selbstverwaltungen

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Bundesrepublik Deutschland bestätigt Anwendung von Europarecht für Staatliche Selbstverwaltungen Empty Bundesrepublik Deutschland bestätigt Anwendung von Europarecht für Staatliche Selbstverwaltungen

Beitrag  Luziefer-bs1 Mo Sep 26, 2011 1:57 am

Mit seiner Entscheidung 1 BvR 1916/09 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsauffassung der Rechtsabteilung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) bestätigt. Wer in seiner Staatlichen Selbstverwaltung im Gesetzblatt die jeweiligen Passagen der EU-Gesetzgebung geöffnet hat, dockt über die Europäische Union an die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland an und bekommt einen Rechtsanspruch auf alle Gesetze dieses Bereichs der Bundesrepublik Deutschland.

D.h. zum Beispiel wer Kindergeld oder Hartz IV beanspruchen will, öffnet EU-Sozialrecht in der eigenen Selbstverwaltung nach UN-Res 56/83 und hat damit verbindlichen Anspruch genauso wie z.B. ein Schwede oder Franzose der in Deutschland wohnt auf diese Leistungen.

Siehe auch:

BVerfG: Erstreckung der Grundrechtsberechtigung auf juristische Personen aus EU-Mitgliedstaaten

Eigener Bericht -staseve -vom 26.09.2011

Quelle
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