EuGH verbietet Patent auf embryonale Stammzellen
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EuGH verbietet Patent auf embryonale Stammzellen
Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung von embryonalen Stammzellen beschränkt. Sie dürfen nicht für die Forschung patentiert werde.
Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert werden. Wenn für deren Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter in Luxemburg. (Rechtssache: C-34/10).
Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für Forscher. Allerdings halten die Richter es für möglich, dass die Nutzung für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos – zum Beispiel bei Missbildungen – Gegenstand eines Patents sein könnte.
Auch befruchtete Eizellen sind rechtlich Embryone
Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen sowie auch für die Verfahren zu ihrer Herstellung. Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist äußerst umstritten, weil sie aus frühen Embryonen stammen, die bei der Gewinnung zerstört werden.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen die guten Sitten, weil es sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. „Der Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen“, schreiben die höchsten EU-Richter in ihrer Begründung.
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Greenpeace hatte gegen Neurobiologen geklagt
Hintergrund der Klage war ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Brüstle ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden zur Behandlung neurologischer Krankheiten wir Parkinson oder Multiple Sklerose erprobt.
Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Auf Klage der Umweltorganisation Greenpeace hatte das Bundespatentamt dieses Patent wegen ethischer Bedenken aufgehoben.
Quelle
Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert werden. Wenn für deren Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter in Luxemburg. (Rechtssache: C-34/10).
Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für Forscher. Allerdings halten die Richter es für möglich, dass die Nutzung für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos – zum Beispiel bei Missbildungen – Gegenstand eines Patents sein könnte.
Auch befruchtete Eizellen sind rechtlich Embryone
Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen sowie auch für die Verfahren zu ihrer Herstellung. Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist äußerst umstritten, weil sie aus frühen Embryonen stammen, die bei der Gewinnung zerstört werden.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen die guten Sitten, weil es sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. „Der Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen“, schreiben die höchsten EU-Richter in ihrer Begründung.
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Greenpeace hatte gegen Neurobiologen geklagt
Hintergrund der Klage war ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Brüstle ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden zur Behandlung neurologischer Krankheiten wir Parkinson oder Multiple Sklerose erprobt.
Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Auf Klage der Umweltorganisation Greenpeace hatte das Bundespatentamt dieses Patent wegen ethischer Bedenken aufgehoben.
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checker- Moderator
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Ort : Braunschweig
Kein Patent auf Stammzellen
Kein Patent auf Stammzellen
Veröffentlicht am 18.10.2011 von euronewsde
http://de.euronews.net/ Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat der Stammzellenforschung in Europa enge Grenzen gesetzt.
Nach einem Grundsatzurteil dürfen menschliche embryonale Stammzellen nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert und vermarktet werden. Denn das wäre den Richtern zufolge ein Verstoß gegen die Menschenwürde:
"Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, ist ein menschlicher Embryo."
Veröffentlicht am 18.10.2011 von euronewsde
http://de.euronews.net/ Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat der Stammzellenforschung in Europa enge Grenzen gesetzt.
Nach einem Grundsatzurteil dürfen menschliche embryonale Stammzellen nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert und vermarktet werden. Denn das wäre den Richtern zufolge ein Verstoß gegen die Menschenwürde:
"Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, ist ein menschlicher Embryo."
Andy- Admin
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