Polizei sperrt Autofahrer mit Kette ein
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Polizei sperrt Autofahrer mit Kette ein
Der Ärger rund um den ruhenden Verkehr am Hauptbahnhof reißt nicht ab. Florian Moshammer und andere Pkw-Besitzer haben eine weitere Episode der unerfreulichen Art erlebt: Sie wurden auf dem Parkplatz Nord mit ihren Autos eingesperrt.
Ende November war es, als Moshammer an einem Sonntagabend einen Angehörigen zur Bahn bringen möchte. Es ist gegen 17 Uhr. Wie immer steuert Moshammer zum Parken den Bereich an der ehemaligen Hauptpost an, da die Parkplätze dort bekanntermaßen kostenfrei sind. Nur, die gleiche Idee hatten an dem Tag leider auch viele andere.
Moshammer lenkt seinen Wagen also durch eine breite Durchfahrt in den hinteren Bereich, wo noch viele freie Plätze verfügbar sind. Er vergewissert sich: Nein, es befindet sich kein Hinweis auf Parkgebühren. Er bringt also seinen Bekannten zur Bahn, kehrt gegen 17.30 Uhr zurück – und stellt fest: Die Einfahrt ist mit einer Kette versperrt, er sitzt in der "Falle"! Wie zehn weitere Autofahrer, die nicht wissen, wie sie den Parkplatz wieder verlassen sollen.
Gemeinsam stellt man fest: Der vormals geöffnete Bereich gehört offenbar zum abgeschlossenen kostenpflichtigen Teil des Parkplatzes Nord und lässt sich nur über die Parkplatzschranke verlassen! Das Problem dabei: Da man keine Einfahrkarte hat, lässt sich die Schranke auch nicht öffnen. Über die Sprechanlage am Parkscheinautomaten habe man sich an die Aufsicht gewandt. Doch die winkt ab: Man habe den Parkplatz verbotenerweise über die Feuerwehrzufahrt befahren. Um ihn wieder verlassen zu können, müsse jeder eine "Ersatzkarte" für 17 Euro kaufen.
Doch dazu ist keiner der Eingesperrten bereit. Man fühlt sich regelrecht erpresst und ist im Übrigen der Meinung: Da kein Hinweis auf Parkgebühren an der Einfahrt ersichtlich war und man keine Karte gezogen habe, sei auch kein Park-Vertrag entstanden, der zur Zahlung verpflichte.
Man wendet sich also an den Info-Schalter der Bahn – und erfährt: Die Bahn sei für den Parkplatz nicht zuständig. Man begibt sich wieder zurück zur Kette, um die Situation genauer in Augenschein zu nehmen.
Moshammer: "Die Feuerwehreinfahrt war mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet; aus unserer Sicht bedeutete dieses jedoch nur, dass dieser Bereich freizuhalten ist." Ein Durchfahrt-Verbotsschild hingegen habe sich damals definitiv noch nicht an der Einfahrt befunden.
Nur kurz überlegt man, die Kette gewaltsam zu entfernen, doch verwirft man diesen Plan und verhandelt neu. Ergebnis: Man einigt sich auf 7 Euro pro Person. Alle zahlen, doch die Frage bleibt: Hatte die Bahn das Recht zu kassieren?
Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis erklärt es so: Die Beschilderung an der Einfahrt sei eindeutig. Das Durchfahrtsverbotsschild sei nicht zu übersehen und es befinde sich, auch wenn Gegenteiliges behauptet werde, "schon lange" dort.
Durch die Feuerwehrzufahrt werde bei Eintracht-Heimspielen der Busverkehr (Pendelbusse von und zum Stadion) für auswärtige Fußballfans durch die Landespolizei abgewickelt. Es handele sich insofern um eine Polizeimaßnahme. An dem betreffenden Sonntag habe die Eintracht um 13.30 Uhr gegen den VfL Bochum gespielt.
Und das sagt die zuständige Straßenverkehrsbehörde zum Thema: Die Stadt habe das Durchfahrtsverbotsschild nicht dort aufgestellt. Da es sich nicht im öffentlichen Raum befinde, sondern auf einem Privatgrundstück (Bahn), sei man nicht zuständig – jedenfalls solange die Schilder nicht auf den öffentlichen Verkehr einwirken. Was hier nicht der Fall sei, denn es handele sich um privat bewirtschafteten Parkraum.
Tatsächlich ist das Aufstellen von Verkehrszeichen auf Privatgelände grundsätzlich nicht verboten – etwa auf Supermarkt-Parkplätzen.
Quelle
Ende November war es, als Moshammer an einem Sonntagabend einen Angehörigen zur Bahn bringen möchte. Es ist gegen 17 Uhr. Wie immer steuert Moshammer zum Parken den Bereich an der ehemaligen Hauptpost an, da die Parkplätze dort bekanntermaßen kostenfrei sind. Nur, die gleiche Idee hatten an dem Tag leider auch viele andere.
Moshammer lenkt seinen Wagen also durch eine breite Durchfahrt in den hinteren Bereich, wo noch viele freie Plätze verfügbar sind. Er vergewissert sich: Nein, es befindet sich kein Hinweis auf Parkgebühren. Er bringt also seinen Bekannten zur Bahn, kehrt gegen 17.30 Uhr zurück – und stellt fest: Die Einfahrt ist mit einer Kette versperrt, er sitzt in der "Falle"! Wie zehn weitere Autofahrer, die nicht wissen, wie sie den Parkplatz wieder verlassen sollen.
Gemeinsam stellt man fest: Der vormals geöffnete Bereich gehört offenbar zum abgeschlossenen kostenpflichtigen Teil des Parkplatzes Nord und lässt sich nur über die Parkplatzschranke verlassen! Das Problem dabei: Da man keine Einfahrkarte hat, lässt sich die Schranke auch nicht öffnen. Über die Sprechanlage am Parkscheinautomaten habe man sich an die Aufsicht gewandt. Doch die winkt ab: Man habe den Parkplatz verbotenerweise über die Feuerwehrzufahrt befahren. Um ihn wieder verlassen zu können, müsse jeder eine "Ersatzkarte" für 17 Euro kaufen.
Doch dazu ist keiner der Eingesperrten bereit. Man fühlt sich regelrecht erpresst und ist im Übrigen der Meinung: Da kein Hinweis auf Parkgebühren an der Einfahrt ersichtlich war und man keine Karte gezogen habe, sei auch kein Park-Vertrag entstanden, der zur Zahlung verpflichte.
Man wendet sich also an den Info-Schalter der Bahn – und erfährt: Die Bahn sei für den Parkplatz nicht zuständig. Man begibt sich wieder zurück zur Kette, um die Situation genauer in Augenschein zu nehmen.
Moshammer: "Die Feuerwehreinfahrt war mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet; aus unserer Sicht bedeutete dieses jedoch nur, dass dieser Bereich freizuhalten ist." Ein Durchfahrt-Verbotsschild hingegen habe sich damals definitiv noch nicht an der Einfahrt befunden.
Nur kurz überlegt man, die Kette gewaltsam zu entfernen, doch verwirft man diesen Plan und verhandelt neu. Ergebnis: Man einigt sich auf 7 Euro pro Person. Alle zahlen, doch die Frage bleibt: Hatte die Bahn das Recht zu kassieren?
Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis erklärt es so: Die Beschilderung an der Einfahrt sei eindeutig. Das Durchfahrtsverbotsschild sei nicht zu übersehen und es befinde sich, auch wenn Gegenteiliges behauptet werde, "schon lange" dort.
Durch die Feuerwehrzufahrt werde bei Eintracht-Heimspielen der Busverkehr (Pendelbusse von und zum Stadion) für auswärtige Fußballfans durch die Landespolizei abgewickelt. Es handele sich insofern um eine Polizeimaßnahme. An dem betreffenden Sonntag habe die Eintracht um 13.30 Uhr gegen den VfL Bochum gespielt.
Und das sagt die zuständige Straßenverkehrsbehörde zum Thema: Die Stadt habe das Durchfahrtsverbotsschild nicht dort aufgestellt. Da es sich nicht im öffentlichen Raum befinde, sondern auf einem Privatgrundstück (Bahn), sei man nicht zuständig – jedenfalls solange die Schilder nicht auf den öffentlichen Verkehr einwirken. Was hier nicht der Fall sei, denn es handele sich um privat bewirtschafteten Parkraum.
Tatsächlich ist das Aufstellen von Verkehrszeichen auf Privatgelände grundsätzlich nicht verboten – etwa auf Supermarkt-Parkplätzen.
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