Gericht: Zwangsgeld für zu große Warenauslage
Seite 1 von 1
Gericht: Zwangsgeld für zu große Warenauslage
Kommunen dürfen Läden mit zu großen Warenauslagen auf der Straße Zwangsgelder auferlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen im Fall eines Geschäfts aus Hann. Münden entschieden (Az. 1 A 156/11). Der Textilladen hatte die nach der Sondernutzungserlaubnis zulässige Größe der Warenauslagen wiederholt überschritten.
Die Stadt Hann. Münden hatte daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro festgesetzt und weitere Zwangsgelder angedroht. Dies sei nach dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) zulässig, entschied das Gericht und wies die Klage der Geschäftsinhaberin zurück. Für den fünf Meter breiten Laden ist eine maximal drei Quadratmeter große und 1,40 Meter hohe Warenauslage zulässig. dpa
Quelle
Die Stadt Hann. Münden hatte daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro festgesetzt und weitere Zwangsgelder angedroht. Dies sei nach dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) zulässig, entschied das Gericht und wies die Klage der Geschäftsinhaberin zurück. Für den fünf Meter breiten Laden ist eine maximal drei Quadratmeter große und 1,40 Meter hohe Warenauslage zulässig. dpa
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49603
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Volkszählung: 1000 Peinern droht Zwangsgeld
» Das Jüngste Gericht
» brief an das bundes"verfassungs"gericht
» Das Jüngste Gericht
» brief an das bundes"verfassungs"gericht
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Heute um 4:25 am von Andy
» END OF GREEN
Heute um 4:21 am von Andy
» zozyblue
Heute um 4:18 am von Andy
» MAGNUM
Heute um 4:14 am von Andy
» Natasha Bedingfield
Heute um 4:12 am von Andy
» ... TRAKTOR ...
Heute um 4:10 am von Andy
» = Azillis =
Heute um 4:07 am von Andy
» Alice Cooper
Heute um 4:04 am von Andy
» Art of Trance
Heute um 4:02 am von Andy