Oberverwaltungsgericht Münster: Gaststätten dürfen keine Raucherclubs sein
Seite 1 von 1
Oberverwaltungsgericht Münster: Gaststätten dürfen keine Raucherclubs sein
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat in einem Eilbeschluss die Umwandlung von Gaststätten in NRW in sogenannte Raucherclubs als "unzulässige Umgehung des Rauchverbots" verboten (Az.: 4 B 1771/10). Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag einer Kölner Gastwirtin gegen das von der Stadt verhängte Rauchverbot abgelehnt.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) begrüßte den Spruch des OVG. Damit sei klargestellt, "dass Gaststätten, die sich als Raucherclubs deklarieren, eine Mogelpackung sind". Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband NRW (Dehoga) befürchtet das Ende der Raucherclubs im Land.
"Wenn der Eilentscheid des Oberverwaltungsgerichts so auch in der Hauptsache ergeht, bedeutet das, dass Raucherclubs in ihrer jetzigen Form nicht mehr geführt werden können", sagte ein Dehoga-Sprecher. Betroffen wären 13 Prozent der 33 000 gastronomischen Betriebe in NRW. Die CDU forderte Ministerin Steffens auf, für eine Präzisierung des Nichtraucherschutzes zu sorgen.
Quelle
Damit folgt das Gericht der Agenda 2010, es soll damit verhindert werden das sich Personen in nicht öffentlich betriebenen Gastronomiebetrieben aufhalten.Das bis zu letzt betriebene Rauchergesetz hat so manchen Gastwirt in der Ruin getrieben und jetzt soll es denn Gastwirten an der Kragen gehen,die sich bislang erfolgreich gegen die bevorstehende Pleite gewehrt haben.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) begrüßte den Spruch des OVG. Damit sei klargestellt, "dass Gaststätten, die sich als Raucherclubs deklarieren, eine Mogelpackung sind". Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband NRW (Dehoga) befürchtet das Ende der Raucherclubs im Land.
"Wenn der Eilentscheid des Oberverwaltungsgerichts so auch in der Hauptsache ergeht, bedeutet das, dass Raucherclubs in ihrer jetzigen Form nicht mehr geführt werden können", sagte ein Dehoga-Sprecher. Betroffen wären 13 Prozent der 33 000 gastronomischen Betriebe in NRW. Die CDU forderte Ministerin Steffens auf, für eine Präzisierung des Nichtraucherschutzes zu sorgen.
Quelle
Damit folgt das Gericht der Agenda 2010, es soll damit verhindert werden das sich Personen in nicht öffentlich betriebenen Gastronomiebetrieben aufhalten.Das bis zu letzt betriebene Rauchergesetz hat so manchen Gastwirt in der Ruin getrieben und jetzt soll es denn Gastwirten an der Kragen gehen,die sich bislang erfolgreich gegen die bevorstehende Pleite gewehrt haben.
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49566
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Bonusheft: Ärzte dürfen keine Gebühr mehr für den Stempel nehmen
» Das Täuferreich von Münster
» Fürstbischöfliches Schloss Münster
» Das Täuferreich von Münster
» Fürstbischöfliches Schloss Münster
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Gestern um 6:18 am von Andy
» ## Helloween ##
Gestern um 1:16 am von checker
» Heavy Metal Hamsters
Gestern um 1:13 am von checker
» Superium
Gestern um 1:09 am von checker
» Aram Bedrosian
Gestern um 1:04 am von checker
» KSHMR & OTIOT
Gestern um 1:00 am von checker
» The Gasoline Gypsies
Gestern um 12:57 am von checker
» zozyblue
Gestern um 12:54 am von checker
» PIRY-Just a Dream
Gestern um 12:51 am von checker