Polizei reagiert gelassen auf Blockade-Seminar
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Polizei reagiert gelassen auf Blockade-Seminar
Mit einem "Blockade-Training" will das Bündnis gegen Rechts auf die Demonstration gegen den geplanten Neonazi-Aufmarsch am 4. Juni vorbereiten (wir berichteten). In einem fünfstündigen Seminar probieren die Teilnehmer im praktischen Teil unter anderem verschiedene Blockade-Techniken aus, diskutieren über zivilen Ungehorsam und den bewussten Verstoß gegen Regeln bei Demonstrationen. Ist ein solches Training überhaupt rechtens?
Die Polizei jedenfalls reagiert gelassen auf die Ankündigung. Thomas Geese, Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig: "Die Polizei sieht keinen Anlass zu handeln." Erst in dem Augenblick, in dem eine Gegendemo startet, habe die Polizei zu entscheiden, ob es sich dabei eventuell um eine verbotene Blockade handelt. Den Hintergrund erklärt Torsten Baumgarten, Sprecher des Verwaltungsgerichts: "Grundsätzlich stehen auch Gegendemonstrationen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Geschützt ist in jedem Fall die politische Meinungsäußerung." Nur wenn eine Gegendemonstration ausschließlich den Zweck verfolge, eine andere, nicht verbotene Versammlung zu verhindern, sei die Polizei dazu verpflichtet, zum Schutz der anderen Versammlung einzuschreiten.
David Janßen, Sprecher des Bündnisses gegen Rechts: "Uns geht es bei dem Seminar darum, dass die Leute wissen, was sie tun und worauf sie sich einlassen: Was sind Blockaden? Wie weit geht man? Was ist erlaubt, was nicht?"
Weiteres zum Seminar am 14. Mai unter www.buendnisgegenrechts.net
Quelle
Die Polizei jedenfalls reagiert gelassen auf die Ankündigung. Thomas Geese, Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig: "Die Polizei sieht keinen Anlass zu handeln." Erst in dem Augenblick, in dem eine Gegendemo startet, habe die Polizei zu entscheiden, ob es sich dabei eventuell um eine verbotene Blockade handelt. Den Hintergrund erklärt Torsten Baumgarten, Sprecher des Verwaltungsgerichts: "Grundsätzlich stehen auch Gegendemonstrationen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Geschützt ist in jedem Fall die politische Meinungsäußerung." Nur wenn eine Gegendemonstration ausschließlich den Zweck verfolge, eine andere, nicht verbotene Versammlung zu verhindern, sei die Polizei dazu verpflichtet, zum Schutz der anderen Versammlung einzuschreiten.
David Janßen, Sprecher des Bündnisses gegen Rechts: "Uns geht es bei dem Seminar darum, dass die Leute wissen, was sie tun und worauf sie sich einlassen: Was sind Blockaden? Wie weit geht man? Was ist erlaubt, was nicht?"
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