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Flensburg-Punkte: Wer richtig schummelt, ist nicht zu fassen

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Flensburg-Punkte: Wer richtig schummelt, ist nicht zu fassen Empty Flensburg-Punkte: Wer richtig schummelt, ist nicht zu fassen

Beitrag  Andy Mo Feb 27, 2012 10:23 pm

Die Reform des Verkehrssünderregisters in Flensburg könnte einem speziellen Service zur Renaissance verhelfen: Autofahrer mit wenigen Punkten auf dem Konto stellen sich Rasern oder Ampelsündern als Sündenböcke zur Verfügung und nehmen die Strafe auf sich - die Behörden sind weitgehend machtlos.

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Berlin - Tatort Autobahn Köln, kurz vor dem Heumarer Dreieck: Knapp 150 Sachen hat Hannes Urban* mit seinem dunkelgrünen Ford Focus drauf, als die Radarfalle zuschnappt. Die Geschwindigkeit ist auf diesem Streckenabschnitt auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt. "Das hätte für mich einen Monat Fahrverbot bedeutet", erinnert sich der 33-Jährige. "Ich hätte den Job, den ich gerade bekommen hatte, direkt wieder verloren."

Die Schuld nahm deshalb sein Bruder auf sich, der ihm zum Verwechseln ähnlich sieht. Ihm fiel der Verzicht leicht - er steckte damals mitten im Examen und saß ohnehin nur am Schreibtisch. "Den Trick hat mir mein Anwalt verraten", rechtfertigt sich der Kölner Architekt. "Stolz darauf bin ich nicht".

Ein schlechtes Gewissen plagt bei solch zweifelhaften Aktionen jedoch die wenigsten. Im Gegenteil - den Straßenverkehrsbehörden auf diese Weise ein Schnippchen zu schlagen, gilt oft als Ausweis besonderer Schliche. Der Trick ist ganz einfach: Der Bruder oder Bekannte gibt an, dass er das Auto zum Zeitpunkt des Vergehens gefahren hat und nimmt so die Strafe auf sich. Wenn Alter und Geschlecht des echten und des falschen Sünders einigermaßen übereinstimmen und eine gewisse Ähnlichkeit beim Aussehen hinzukommt, fällt der Polizei bei der Rücksendung des Anhörungsbogens höchstwahrscheinlich nicht auf, dass etwas nicht in Ordnung ist. Die Geldbuße wird bezahlt, die Punkte landen auf dem Konto des Strohmanns, die Sache ist erledigt.

"Ich werde oft gefragt, welche juristischen Feinheiten man in solchen Fällen beachten muss", sagt auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Demuth. Wahrscheinlich werde sich der Trend zur Punktevermeidung wieder verstärken, wenn die Reform der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg wirksam werde.

Acht-Punkte-Schwelle animiert zum Punktesparen

Denn Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will das Punktesystem von Flensburg massiv entrümpeln und die Obergrenze für den Führerscheinentzug von 18 auf 8 Punkte senken. Ob die Neuregelung für die Autofahrer eine Verschärfung oder Erleichterung darstellt, lässt sich derzeit zwar im Einzelnen noch nicht beurteilen. Doch zumindest dem Gefühl nach sind die Grenzen damit deutlich enger gezogen. Der Wunsch, sich die lästigen Punkte vom Hals zu schaffen, dürfte wachsen, da sind sich die Experten sicher.

Eine Zeitlang hatten Geschäftemacher versucht, im Internet mit der Vermittlung von Sündenböcken Geld zu verdienen. Gegen üppige Honorare boten sie an, Flensburger Punkte aus schwebenden Verfahren an Strohmänner zu verteilen, die ihr Punktekonto noch nicht ausgereizt hatten und zur Not auch eine Weile auf ihren Führerschein verzichten konnten. Die Verkehrssünder bezahlten dafür zwischen 100 und 1000 Euro pro Punkt. Viele nutzten dafür auch die Plattform des Internet-Auktionshauses Ebay.

Das Kraftfahrtbundesamt machte dem Treiben schließlich ein Ende, indem es etliche Ermittlungsverfahren gegen Punktehändler anstrengte. Insgesamt waren zeitweise 60 Verfahren anhängig. Sie führten jedoch in keinem Fall zu einer Verurteilung.

Aktuell findet sich lediglich noch eine Seite im Netz, die den zweifelhaften Service anbietet. Allerdings hält sich ihr Geschäftserfolg offensichtlich in Grenzen: Gegenüber dem NDR sprach der Betreiber von ein bis zwei Anfragen pro Woche. Neben etlichen Internetforen taucht noch eine andere Website namens www.punktelos.com in den Ergebnislisten der Suchmaschinen auf. Sie führt aber direkt auf die Internetseite der Hamburger Anwaltskanzlei Borstelmann, Eymers, Müsse. Deren Verkehrsrechtsexperte Torsten Müsse will jedoch mit den Punktehändlern auf keinen Fall in einen Topf geworfen werden: "Wir raten unseren Mandanten, zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", bekräftigt er. "Oft lässt sich auf diesem Wege erstaunlich viel erreichen".

Hohe Dunkelziffer, geringes Risiko

Im privaten Kreis kommen die Punkteschiebereien nach Überzeugung von Juristen jedoch bereits jetzt sehr häufig vor, wobei die Dunkelziffer enorm hoch ist. Denn das Risiko erwischt zu werden, ist denkbar gering.

Dabei spielt den Verkehrssündern die Tatsache in die Hände, dass die Behörden mit der Bearbeitung der Bußgeldverfahren überfordert sind. Denn die Flut der Einzelfälle lässt oft nur die Beurteilung nach Schema F zu. So erklärt sich, dass in der Regel nicht näher nachgehakt wird, solange der vermeintliche Verkehrssünder nicht auf den ersten Blick erkennbar anders aussieht als auf dem verschwommenen Blitzerfoto.

Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle doch mal Verdacht schöpft, kann er sich bei der zuständigen Meldebehörde ein Passfoto zum genaueren Abgleich besorgen. Doch das muss dann schon schnell gehen, denn insgesamt bleiben nur drei Monate Zeit, um das Verfahren gegen den eigentlichen Verkehrssünder zu eröffnen. Danach blockiert die Verjährung jede weitere Verfolgung.

Zwar leitet die Staatsanwaltschaft immer mal wieder ein Verfahren wegen "falscher Verdächtigung" ein, wenn der Schwindel aufliegt. Doch die Ankläger erreichen damit kaum mehr, als den Betroffenen einen gehörigen Schrecken einzujagen. Richter und Professoren sind nämlich inzwischen einig, dass dieser Vorwurf juristisch nicht haltbar ist, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht.

Ohnehin lässt sich das Problem ganz einfach dadurch umgehen, dass der vermeintliche Sünder den Anhörungsbogen eigenhändig ausfüllt. Für eine solche Selbstbezichtigung kann man nämlich nicht bestraft werden.

Auch der Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung hört sich bedrohlicher an als er tatsächlich ist. Danach macht sich strafbar, wer sich gegenüber einer Bußgeldbehörde fälschlich als Verkehrssünder ausgibt und danach ins Verkehrszentralregister eingetragen wird. Doch dazu müsste dieses Register öffentlich sein, und das ist es nach übereinstimmender Auffassung nicht.

Allerdings sollte der Übernehmer einen gültigen Führerschein besitzen, wenn er fälschlich einen Tempoverstoß oder eine rote Ampel eingesteht. Denn sonst macht er sich womöglich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Und ein solches Delikt ahnden die Behörden ohne Nachsicht.

*Name von der Redaktion geändert

Quelle
Andy
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