Facebook unterliegt Verbraucherschützern vor Gericht
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Facebook unterliegt Verbraucherschützern vor Gericht
Das Landgericht Berlin hat den Facebook-Freundefinder kritisiert. Nutzer würden zum Import von Daten verleitet. Datenschützer sprechen von einem Meilenstein.
Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen die Freundesuche des Online-Netzwerks Facebook durchgesetzt. Das Landgericht Berlin kritisierte, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV), der die Klage eingereicht hatte, sprach von einem "Meilenstein". Das Gericht habe geurteilt, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt werde, teilte der Verband mit.
Zudem hätten die Richter entschieden, Facebook dürfe sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht ein weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen, einräumen lassen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.
Das Online-Netzwerk kündigte in einer ersten Reaktion an, man werde sich die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden. Facebook halte sich an die europäischen Datenschutz-Richtlinien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen die Freundesuche des Online-Netzwerks Facebook durchgesetzt. Das Landgericht Berlin kritisierte, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV), der die Klage eingereicht hatte, sprach von einem "Meilenstein". Das Gericht habe geurteilt, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt werde, teilte der Verband mit.
Zudem hätten die Richter entschieden, Facebook dürfe sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht ein weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen, einräumen lassen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.
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