Frauen mussten Liebeslohn an Zuhälterbande zahlen
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Frauen mussten Liebeslohn an Zuhälterbande zahlen
Vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts hat der Prozess gegen eine 32 Jahre alte Ungarin begonnen, die Frauen zur Prostitution gezwungen haben soll.
Sie soll als führender Kopf einer international agierenden Bande junge ungarische Frauen zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet haben. Die Anklage lautet auf Zuhälterei und Menschenhandel. Sechs Verhandlungstermine sind bis Ende April angesetzt. Mehrere Zeuginnen sollen gehört werden.
Zum Prozessauftakt verlas heute Oberstaatsanwältin Anette Schoreit die umfangreiche Anklageschrift. Sie wirft der Angeklagten neun Straftaten im Zeitraum von Oktober 2007 bis Juli 2009 vor. Tatort in Braunschweig soll ein Etablissement in der Bruchstraße gewesen sein, wo sechs junge Ungarinnen zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Die Angeklagte bestreitet die ihr zur Last gelegten Taten. Sie habe „nichts gemacht“. Mit diesen Worten lehnte sie ein von Richterin Renate Reupke angeregtes, sich strafmildernd auswirkendes Geständnis ab. „Dann müsste ich lügen.“
Reupke machte deutlich, dass ihrer Meinung nach die Beweislage „sehr gut“ sei. Sie verwies auf Hunterte von Telefonaten, die über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet und ausgewertet worden seien. Aus ihnen geht laut Anklageschrift hervor, dass die jungen, meist erst 18 Jahre alten Frauen durch Drohungen gefügig gemacht wurden.
Die Zuhälterbande soll vom südungarischen Pecs aus agiert haben. Zur ihr sollen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Lebensgefährte der 32-Jährigen, die Schwiegermutter, Onkel, Bruder und auch die Eltern gehört haben.
Die Opfer habe man in Ungarn angeworben und ihnen versichert, sie könnten die Hälfte des Prostituiertenlohns behalten. Tatsächlich hätten sie dann jedoch ihre Tageseinnahmen in Höhe von bis zu 1250 Euro täglich nach Ungarn überweisen müssen – auf das Konto der Angeklagten. Diese will es dann an ihren Lebensgefährten weitergegeben haben, der er verspielt habe.
Die Opfer seien davon ausgegangen, das Geld werde für sie in ihrer Heimat professionell verwaltet. Tatsächlich habe die Familie jedoch damit Immobilien erworben.
Der Lebensgefährte, so Oberstaatsanwältin Schorei, sei es gewesen, der den Opfern Liebesbeziehungen vorgespielt habe, während die Angeklagte ihnen gezeigt habe, zu welchem Luxus sie es durch Prostitution bringen können. Die Schwiegermutter habe die jungen Frauen mit falschen Pässen nach Deutschland gefahren, wo sie vorwiegend in Braunschweig, Dortmund, Stuttgart, Essen und Bochum arbeiteten.
In einem Fall soll der Lebensgefährte eine 18-Jährige nach Holland gelockt haben, wo man ein billiges Hotel bezog. Schon nach kurzer Zeit habe er der Frau dann erklärt, dass kein Geld mehr da sei und sie ihm Hotelkosten schulde. Der mutmaßliche Zuhälter habe sie gezwungen, als Prostituierte zu arbeiten. Zurück in Ungarn habe er sie dann erneut gezwungen, für ihn anzuschaffen, sonst würde er alles ihren Eltern erzählen.
In der Bruchstraße hatte sie zwei Monate gearbeitet, täglich von 14 bis 6 Uhr. Von dem Lohn, bis zu 700 Euro täglich, hatte sie nur 30 Euro behalten dürfen.
Der Prozess wird am 22. März fortgesetzt.
Quelle
Sie soll als führender Kopf einer international agierenden Bande junge ungarische Frauen zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet haben. Die Anklage lautet auf Zuhälterei und Menschenhandel. Sechs Verhandlungstermine sind bis Ende April angesetzt. Mehrere Zeuginnen sollen gehört werden.
Zum Prozessauftakt verlas heute Oberstaatsanwältin Anette Schoreit die umfangreiche Anklageschrift. Sie wirft der Angeklagten neun Straftaten im Zeitraum von Oktober 2007 bis Juli 2009 vor. Tatort in Braunschweig soll ein Etablissement in der Bruchstraße gewesen sein, wo sechs junge Ungarinnen zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Die Angeklagte bestreitet die ihr zur Last gelegten Taten. Sie habe „nichts gemacht“. Mit diesen Worten lehnte sie ein von Richterin Renate Reupke angeregtes, sich strafmildernd auswirkendes Geständnis ab. „Dann müsste ich lügen.“
Reupke machte deutlich, dass ihrer Meinung nach die Beweislage „sehr gut“ sei. Sie verwies auf Hunterte von Telefonaten, die über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet und ausgewertet worden seien. Aus ihnen geht laut Anklageschrift hervor, dass die jungen, meist erst 18 Jahre alten Frauen durch Drohungen gefügig gemacht wurden.
Die Zuhälterbande soll vom südungarischen Pecs aus agiert haben. Zur ihr sollen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Lebensgefährte der 32-Jährigen, die Schwiegermutter, Onkel, Bruder und auch die Eltern gehört haben.
Die Opfer habe man in Ungarn angeworben und ihnen versichert, sie könnten die Hälfte des Prostituiertenlohns behalten. Tatsächlich hätten sie dann jedoch ihre Tageseinnahmen in Höhe von bis zu 1250 Euro täglich nach Ungarn überweisen müssen – auf das Konto der Angeklagten. Diese will es dann an ihren Lebensgefährten weitergegeben haben, der er verspielt habe.
Die Opfer seien davon ausgegangen, das Geld werde für sie in ihrer Heimat professionell verwaltet. Tatsächlich habe die Familie jedoch damit Immobilien erworben.
Der Lebensgefährte, so Oberstaatsanwältin Schorei, sei es gewesen, der den Opfern Liebesbeziehungen vorgespielt habe, während die Angeklagte ihnen gezeigt habe, zu welchem Luxus sie es durch Prostitution bringen können. Die Schwiegermutter habe die jungen Frauen mit falschen Pässen nach Deutschland gefahren, wo sie vorwiegend in Braunschweig, Dortmund, Stuttgart, Essen und Bochum arbeiteten.
In einem Fall soll der Lebensgefährte eine 18-Jährige nach Holland gelockt haben, wo man ein billiges Hotel bezog. Schon nach kurzer Zeit habe er der Frau dann erklärt, dass kein Geld mehr da sei und sie ihm Hotelkosten schulde. Der mutmaßliche Zuhälter habe sie gezwungen, als Prostituierte zu arbeiten. Zurück in Ungarn habe er sie dann erneut gezwungen, für ihn anzuschaffen, sonst würde er alles ihren Eltern erzählen.
In der Bruchstraße hatte sie zwei Monate gearbeitet, täglich von 14 bis 6 Uhr. Von dem Lohn, bis zu 700 Euro täglich, hatte sie nur 30 Euro behalten dürfen.
Der Prozess wird am 22. März fortgesetzt.
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Zuhälterin muss knapp vier Jahre hinter Gitter
Das Landgericht hat eine 32-jährige Ungarin wegen Menschenhandels und Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Insgesamt neun Straftaten, verübt an vier Opfern, waren angeklagt, und ein weit höheres Strafmaß bis zu zehn Jahren sieht das Gesetz für schweren Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung eigentlich vor.
Das Urteil wäre härter ausgefallen, sagte Vorsitzende Richterin Renate Reupke bei der Verkündung, hätte die Angeklagte nicht ein umfassendes Geständnis abgelegt, nachdem sie anfangs noch geleugnet hatte.
Der Richterspruch wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig, weil die Verteidigung erklärte, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Damit endete bereits am zweiten Verhandlungstag der groß aufgerollte Zuhälterei-Prozess vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts. Vorausgegangen war eine Einigung zwischen den Beteiligten. Richterin Reupke hatte klargemacht, dass die Beweislage erdrückend sei und ein Geständnis das Strafmaß verringern könnte. Die Angeklagte räumte daraufhin ein, alle ihr zur Last gelegten Taten begangen zu haben.
Danach gilt als gesichert: Die 32-Jährige, die in Ungarn selbst als Prostituierte gearbeitet hatte, agierte vom süd ungarischen Pecs aus als Kopf einer Familienbande. Ihr gehörten Lebensgefährte, Eltern, Bruder, Onkel und Schwiegermutter an. Sie sprach junge, mittellose Ungarinnen an, malte ihnen ein Leben in Luxus aus, wenn sie in Deutschland als Prostituierte arbeiteten. Die Hälfte des Lohns könnten sie für sich behalten.
Die Schwiegermutter brachte die jungen Frauen anschließend zu ihren Arbeitsstätten. Einige mieteten sich in der Bruchstraße ein.
Doch schon bald wurde klar, was man von ihnen erwartete: Praktisch rund um die Uhr sollten sie arbeiten, bis zu 18 Stunden täglich. Den Hurenlohn – nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft kamen allein bei den angeklagten Taten grob geschätzt rund 300 000 Euro zusammen – überwies ein Bandenmitglied nach Ungarn, auf das Konto der 32-jährigen Angeklagten, die das Geld für die Abbezahlung von Immobilien verwendete.
Bis zu 1200 Euro täglich schafften die jungen Frauen an – doch die Arbeit im fremder Umgebung wurde ihnen schnell zuviel. Immer wieder weigerten sich die 18, 19 und 20 Jahre alten Frauen, wollten wieder zurück in ihre Heimat.
Sie durften nicht. Ein Onkel der Angeklagten machte ihnen klar, was geschehen werde, wenn sie aussteigen wollen. „Er zeigte ihnen einen Elektroschocker und drohte ihnen, den Kopf abzuschneiden, wenn sie nicht endlich kapierten, was sie zu tun hätten“, erklärte Oberstaatsanwältin Anette Schoreit in ihrem Plädoyer. Einem Opfer habe er einen halben Zahn im Unterkiefer ausgeschlagen.
Vier Ungarinnen vertrauten sich schließlich der Polizei an – und brachten eine mehrwöchige Abhöraktion ins rollen, die schließlich zur Überführung der 32-Jährigen führte.
Verteidiger Michael Hoppe hob in seinem Plädoyer hervor, das Geständnis seiner Mandantin habe zu einer erheblichen Entlastung der deutschen Justiz geführt. Die Staatsanwaltschaft habe zahlreiche Beweise beigebracht. Allein die Abhörprotokolle der Telefonate füllten mehrere Umzugskartons. Die Sichtung bleibe allen jetzt erspart.
Seine Mandantin, versicherte Hoppe, habe sich entschieden, nach Verbüßung ihrer Haftstrafe einen „neuen Weg“ zu gehen. Sie war bereits von einem ungarischen Gericht vor Jahren verurteilt worden – unter anderem wegen Zuhälterei.
Quelle
Insgesamt neun Straftaten, verübt an vier Opfern, waren angeklagt, und ein weit höheres Strafmaß bis zu zehn Jahren sieht das Gesetz für schweren Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung eigentlich vor.
Das Urteil wäre härter ausgefallen, sagte Vorsitzende Richterin Renate Reupke bei der Verkündung, hätte die Angeklagte nicht ein umfassendes Geständnis abgelegt, nachdem sie anfangs noch geleugnet hatte.
Der Richterspruch wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig, weil die Verteidigung erklärte, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Damit endete bereits am zweiten Verhandlungstag der groß aufgerollte Zuhälterei-Prozess vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts. Vorausgegangen war eine Einigung zwischen den Beteiligten. Richterin Reupke hatte klargemacht, dass die Beweislage erdrückend sei und ein Geständnis das Strafmaß verringern könnte. Die Angeklagte räumte daraufhin ein, alle ihr zur Last gelegten Taten begangen zu haben.
Danach gilt als gesichert: Die 32-Jährige, die in Ungarn selbst als Prostituierte gearbeitet hatte, agierte vom süd ungarischen Pecs aus als Kopf einer Familienbande. Ihr gehörten Lebensgefährte, Eltern, Bruder, Onkel und Schwiegermutter an. Sie sprach junge, mittellose Ungarinnen an, malte ihnen ein Leben in Luxus aus, wenn sie in Deutschland als Prostituierte arbeiteten. Die Hälfte des Lohns könnten sie für sich behalten.
Die Schwiegermutter brachte die jungen Frauen anschließend zu ihren Arbeitsstätten. Einige mieteten sich in der Bruchstraße ein.
Doch schon bald wurde klar, was man von ihnen erwartete: Praktisch rund um die Uhr sollten sie arbeiten, bis zu 18 Stunden täglich. Den Hurenlohn – nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft kamen allein bei den angeklagten Taten grob geschätzt rund 300 000 Euro zusammen – überwies ein Bandenmitglied nach Ungarn, auf das Konto der 32-jährigen Angeklagten, die das Geld für die Abbezahlung von Immobilien verwendete.
Bis zu 1200 Euro täglich schafften die jungen Frauen an – doch die Arbeit im fremder Umgebung wurde ihnen schnell zuviel. Immer wieder weigerten sich die 18, 19 und 20 Jahre alten Frauen, wollten wieder zurück in ihre Heimat.
Sie durften nicht. Ein Onkel der Angeklagten machte ihnen klar, was geschehen werde, wenn sie aussteigen wollen. „Er zeigte ihnen einen Elektroschocker und drohte ihnen, den Kopf abzuschneiden, wenn sie nicht endlich kapierten, was sie zu tun hätten“, erklärte Oberstaatsanwältin Anette Schoreit in ihrem Plädoyer. Einem Opfer habe er einen halben Zahn im Unterkiefer ausgeschlagen.
Vier Ungarinnen vertrauten sich schließlich der Polizei an – und brachten eine mehrwöchige Abhöraktion ins rollen, die schließlich zur Überführung der 32-Jährigen führte.
Verteidiger Michael Hoppe hob in seinem Plädoyer hervor, das Geständnis seiner Mandantin habe zu einer erheblichen Entlastung der deutschen Justiz geführt. Die Staatsanwaltschaft habe zahlreiche Beweise beigebracht. Allein die Abhörprotokolle der Telefonate füllten mehrere Umzugskartons. Die Sichtung bleibe allen jetzt erspart.
Seine Mandantin, versicherte Hoppe, habe sich entschieden, nach Verbüßung ihrer Haftstrafe einen „neuen Weg“ zu gehen. Sie war bereits von einem ungarischen Gericht vor Jahren verurteilt worden – unter anderem wegen Zuhälterei.
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