Hartz IV: Nebenkosten werden nur bei aktueller Hilfebedürftigkeit übernommen
Seite 1 von 1
Hartz IV: Nebenkosten werden nur bei aktueller Hilfebedürftigkeit übernommen
Einem Urteil des Sozialgerichts Mainz (SG) zufolge muss die von ehemaligen ALG II Empfängern geltend gemachte, sich auf den Zeitraum der Hilfebedürftigkeit beziehende Nebenkostennachzahlung nicht mehr vom zuständigen Leistungsträger gezahlt werden (Az.: S 10 AS 200/12 ER).
Im verhandelten Fall ging es um eine ehemalige Hartz IV Empfängerin, die für eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 400 Euro nicht aufkommen wollte. Da die Forderung auf den Zeitraum des Leistungsbezugs gerichtet war, forderte sie vielmehr das Jobcenter zur Kostenübernahme auf.
Das SG machte jedoch deutlich, dass ein früherer Leistungsempfänger eine nachträglich geltend gemachte Forderung grundsätzlich selber zahlen müsse. Dies gelte auch dann, falls sich eben diese auf den Zeitraum des Leistungsbezugs bezieht. Schließlich würden Leistungen im Sinne des SGB II grundsätzlich nur bei aktueller Hilfebedürftigkeit bewilligt.
Quelle
In braunschweig geht das noch ganz anders, da werden Regelleistungen geklaut wie man im Fall Luzi deutlich erkennen kann.In braunschweig spielt es keine Rolle ob man krank ist oder nicht.Wer Krank ist wird daran gehindert wieder fit zu werden oder am täglichen Leben teil zunehmen und wird dann noch beklaut vom Jobcenter, unter den augen der Justiz sogar.
Im verhandelten Fall ging es um eine ehemalige Hartz IV Empfängerin, die für eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 400 Euro nicht aufkommen wollte. Da die Forderung auf den Zeitraum des Leistungsbezugs gerichtet war, forderte sie vielmehr das Jobcenter zur Kostenübernahme auf.
Das SG machte jedoch deutlich, dass ein früherer Leistungsempfänger eine nachträglich geltend gemachte Forderung grundsätzlich selber zahlen müsse. Dies gelte auch dann, falls sich eben diese auf den Zeitraum des Leistungsbezugs bezieht. Schließlich würden Leistungen im Sinne des SGB II grundsätzlich nur bei aktueller Hilfebedürftigkeit bewilligt.
Quelle
In braunschweig geht das noch ganz anders, da werden Regelleistungen geklaut wie man im Fall Luzi deutlich erkennen kann.In braunschweig spielt es keine Rolle ob man krank ist oder nicht.Wer Krank ist wird daran gehindert wieder fit zu werden oder am täglichen Leben teil zunehmen und wird dann noch beklaut vom Jobcenter, unter den augen der Justiz sogar.
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
» Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werden
» BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
» Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werden
» BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy