Hartz IV-Empfänger: Jobcenter zahlt PKV-Beiträge ab April direkt an Versicherung
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Hartz IV-Empfänger: Jobcenter zahlt PKV-Beiträge ab April direkt an Versicherung
Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht muss sich jeder in Deutschland lebende Bürger krankenversichern. Privat versichern müssen sich all diejenigen, die vor dem Bezug von ALG II weder gesetzlich noch privat versichert und selbstständig oder ohne Krankenversicherung waren.
Halber Beitragssatz für Bezieher von Hartz IV
Die privaten Krankenversicherer dürfen den Beziehern von Arbeitslosengeld II weder kündigen noch die Aufnahme in den Basistarif verweigern, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Versicherer orientiert und nicht über deren Höchstsatz liegen darf. Natürlich müssen die Versicherungsbeiträge auch im Falle von Arbeitslosigkeit entrichtet werden.
Aktueller Rechtsprechung zufolge müssen Jobcenter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernehmen, wenn der Versicherte ALG II oder Sozialgeld bezieht. Privat Versicherte, die nicht in den Basistarif wechseln wollen, müssen Versicherungsbeiträge, die darüber hinaus anfallen, selbst bezahlen.
Für hilfebedürftige Personen wird jedoch der Beitrag für den Basistarif halbiert. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt Hilfebedürftigkeit vor, wenn ALG II oder Sozialgeld bezogen wird. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen, überweisen die Jobcenter ab dem 1. April unmittelbar an die jeweilige Versicherungsgesellschaft, um künftige Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Antrag auf Schuldenerlass möglich
Beitragslücken, die zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 31. Januar 2011 entstanden sind können Hilfebedürftigen erlassen werden. Die privaten Krankenversicherer haben sich bereit erklärt, auf formlosen Antrag hin die Schulden zu erlassen, wenn sie ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen können.
Quelle
Halber Beitragssatz für Bezieher von Hartz IV
Die privaten Krankenversicherer dürfen den Beziehern von Arbeitslosengeld II weder kündigen noch die Aufnahme in den Basistarif verweigern, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Versicherer orientiert und nicht über deren Höchstsatz liegen darf. Natürlich müssen die Versicherungsbeiträge auch im Falle von Arbeitslosigkeit entrichtet werden.
Aktueller Rechtsprechung zufolge müssen Jobcenter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernehmen, wenn der Versicherte ALG II oder Sozialgeld bezieht. Privat Versicherte, die nicht in den Basistarif wechseln wollen, müssen Versicherungsbeiträge, die darüber hinaus anfallen, selbst bezahlen.
Für hilfebedürftige Personen wird jedoch der Beitrag für den Basistarif halbiert. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt Hilfebedürftigkeit vor, wenn ALG II oder Sozialgeld bezogen wird. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen, überweisen die Jobcenter ab dem 1. April unmittelbar an die jeweilige Versicherungsgesellschaft, um künftige Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Antrag auf Schuldenerlass möglich
Beitragslücken, die zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 31. Januar 2011 entstanden sind können Hilfebedürftigen erlassen werden. Die privaten Krankenversicherer haben sich bereit erklärt, auf formlosen Antrag hin die Schulden zu erlassen, wenn sie ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen können.
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