Arbeitsagenturen strafen so häufig wie nie
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Arbeitsagenturen strafen so häufig wie nie
Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie nie zuvor. Einem Zeitungsbericht zufolge ist die Zahl der Sanktionen auf mehr als 900.000 angestiegen. Besonders oft aktiv wurden die Jobcenter in Berlin.
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Berlin - Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sogenanntes Hartz-IV, der muss eine Reihe von Auflagen einhalten. Tut er das nicht, muss er mit Sanktionen rechnen. Im vergangenen Jahr haben die Arbeitsagenturen in Deutschland so viele Strafen verhängt wie nie zuvor - das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit.
Dem Bericht zufolge ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen: Von 829.375 auf 912.377 Fälle. Die meisten Strafen wurden demnach verhängt, weil die ALG-II-Empfänger Meldefristen nicht eingehalten haben, also zum Beispiel trotz Einladung nicht beim Jobcenter erschienen sind - insgesamt in 582.253 Fällen.
In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Arbeitslosen gegen Pflichten der sogenannten Eingliederungsvereinbarung verstießen, 138.312 Mal wurden Strafen verhängt, weil die Betroffenen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme verweigerten.
Die meisten Strafen, ein Anteil von 4,4 Prozent wurden in Berlin verhängt, dicht gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 4,1 Prozent und Hamburg mit 3,8 Prozent. Die wenigsten Sanktionen sprachen die Jobcenter in Bremen aus, hier waren insgesamt 2,7 Prozent.
Im Dezember bekamen die 3,3 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 807,29 Euro. Das ist so wenig, wie nie zuvor in einem Dezember seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Im Dezember 2010 lag die Hilfssumme im Schnitt noch bei 839,69 Euro, im Dezember 2006 sogar bei 870,26 Euro.
nck/dapd
Quelle
Das dieses Rechtswidrig ist dürfte auch der letzte schon mitbekommen haben.Es wird zeit das dort mal etwas passiert.
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Berlin - Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sogenanntes Hartz-IV, der muss eine Reihe von Auflagen einhalten. Tut er das nicht, muss er mit Sanktionen rechnen. Im vergangenen Jahr haben die Arbeitsagenturen in Deutschland so viele Strafen verhängt wie nie zuvor - das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit.
Dem Bericht zufolge ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen: Von 829.375 auf 912.377 Fälle. Die meisten Strafen wurden demnach verhängt, weil die ALG-II-Empfänger Meldefristen nicht eingehalten haben, also zum Beispiel trotz Einladung nicht beim Jobcenter erschienen sind - insgesamt in 582.253 Fällen.
In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Arbeitslosen gegen Pflichten der sogenannten Eingliederungsvereinbarung verstießen, 138.312 Mal wurden Strafen verhängt, weil die Betroffenen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme verweigerten.
Die meisten Strafen, ein Anteil von 4,4 Prozent wurden in Berlin verhängt, dicht gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 4,1 Prozent und Hamburg mit 3,8 Prozent. Die wenigsten Sanktionen sprachen die Jobcenter in Bremen aus, hier waren insgesamt 2,7 Prozent.
Im Dezember bekamen die 3,3 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 807,29 Euro. Das ist so wenig, wie nie zuvor in einem Dezember seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Im Dezember 2010 lag die Hilfssumme im Schnitt noch bei 839,69 Euro, im Dezember 2006 sogar bei 870,26 Euro.
nck/dapd
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Andy- Admin
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Jobcenter bestrafen 900.000 Hartz-IV-Empfänger
Noch nie wurden bundesweit so viele Hartz-IV-Empfänger bestraft wie im vergangenen Jahr. Spitzenreiter ist Berlin. Gleichzeitig erhalten Bedürftige immer weniger Geld vom Staat.
Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie nie zuvor. Die "Bild-Zeitung" berichtete unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit, die Zahl sei von 829.375 auf 912.377 gestiegen.
Im Durchschnitt seien die Leistungen wegen der Sanktionen um 115,99 Euro im Monat gekürzt worden.
Die meisten Strafen wurden dem Blatt zufolge verhängt, wenn jemand trotz Einladung nicht beim Jobcenter erschien und zwar in 582.253 Fällen. In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Arbeitslosen gegen Pflichten der Eingliederungsvereinbarung verstießen. 138.312 Mal wurden Strafen verhängt, weil die Betroffenen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme verweigerten.
Berlin mit den meisten Strafen
Die meisten Strafen wurden in Berlin (4,4 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger), Rheinland-Pfalz (4,1 Prozent) und Hamburg (3,8 Prozent) verhängt. Am wenigsten Hartz-IV-Empfänger wurde in Bremen (2,7 Prozent) bestraft. Im Dezember bekamen die 3,3 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 807,29 Euro. Das ist so wenig, wie nie zuvor in einem Dezember seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II.
Im Dezember 2010 lag die Hilfssumme im Schnitt noch bei 839,69 Euro, im Dezember 2006 sogar bei 870,26 Euro.
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Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie nie zuvor. Die "Bild-Zeitung" berichtete unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit, die Zahl sei von 829.375 auf 912.377 gestiegen.
Im Durchschnitt seien die Leistungen wegen der Sanktionen um 115,99 Euro im Monat gekürzt worden.
Die meisten Strafen wurden dem Blatt zufolge verhängt, wenn jemand trotz Einladung nicht beim Jobcenter erschien und zwar in 582.253 Fällen. In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Arbeitslosen gegen Pflichten der Eingliederungsvereinbarung verstießen. 138.312 Mal wurden Strafen verhängt, weil die Betroffenen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme verweigerten.
Berlin mit den meisten Strafen
Die meisten Strafen wurden in Berlin (4,4 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger), Rheinland-Pfalz (4,1 Prozent) und Hamburg (3,8 Prozent) verhängt. Am wenigsten Hartz-IV-Empfänger wurde in Bremen (2,7 Prozent) bestraft. Im Dezember bekamen die 3,3 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 807,29 Euro. Das ist so wenig, wie nie zuvor in einem Dezember seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II.
Im Dezember 2010 lag die Hilfssumme im Schnitt noch bei 839,69 Euro, im Dezember 2006 sogar bei 870,26 Euro.
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