Gerichtsposse um Vogelschutz: Tempolimit pro Uhu ist
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Gerichtsposse um Vogelschutz: Tempolimit pro Uhu ist
Uhu-Urteil: Ein zum Schutz des Eulenvogels eingeführtes Tempolimit in der Eifel ist unzulässig. Das entschied ein Gericht in Aachen. Die Begründung ist bizarr: Das Tempolimit geht in Ordnung - es hätte nur anders beschlossen werden müssen.
Aachen - Uhus sind possierliche Tierchen - und verdienen Schutz. Weil besonders viele der Eulen-Vögel auf den Straßen des Landkreises Düren durch Autos getötet wurden, verhängten die Verantwortlichen nach nebulösen Verhandlungen mit Naturschützern flugs ein Tempolimit. Und installierten passenderweise eine Radarkontrolle vom Typ Starenkasten. Davon profitierten die Eulen - und die Staatskasse.
Doch der Deal von Düren ist nicht Rechtens, entschied das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag. Eine geblitzte Autofahrerin hatte sich gegen ein Knöllchen gewehrt und geklagt. Die im Frühjahr 2011 aufgestellte Radarfalle hat bereits Tausende Raser dingfest gemacht. Gegen den verhassten Starenkasten an der Landstraße gab es massiven Protest und sogar mehrere Anschläge, zuletzt wurde er von einem Traktor umgefahren.
Welche Auswirkungen das Urteil auf die zahlreichen Bußgeldverfahren gegen zu schnelle Autofahrer haben wird, soll das Amtsgericht Düren entscheiden. Noch ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig.
Brisanter Deal
Auf der rund 900 Meter langen Strecke bei Heimbach durfte man nach dem verhängten Tempolimit nur noch 50 statt vorher 70 Stundenkilometer fahren, nachdem sich der Kreis in Absprache mit Naturschützern für das neue Tempolimit entschieden hatte.
Brisant und letztlich entscheidend für den Absturz des Projektes: Im Gegenzug sahen die Naturschützer von einer Klage gegen den geplanten Ausbau der Landstraße ab. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kreis aber nur nach eigenem Ermessen befinden und eine "eigene freie Entscheidung" treffen müssen.
Und jetzt wird es wirklich bizarr: Die Geschwindigkeitsbegrenzung an sich wurde nicht beanstandet. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Uhus sei durchaus vertretbar, urteilte das Gericht. Ob in Zukunft die Höchstgeschwindigkeit 30, 50 oder 70 km/h betragen wird, bleibe dem Kreis Düren überlassen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sprach von "keinem glücklichen Tag für den Uhu". Das Gebiet in der Eifel zähle zu den letzten Lebensräumen des Uhus, sagte der Sprecher des nordrhein-westfälischen Landesverbandes, Dirk Jansen. "Klettersport ist dort verboten worden, Autos dürfen aber Vollgas geben." Dabei könne das Tier einem Auto, das 50 Stundenkilometer fährt, besser ausweichen als einem mit 70 Stundenkilometern.
Der BUND befürchtet nun, dass sich Verbände und Staat bei Verkehrsprojekten künftig schwieriger einig werden könnten, wenn ein Kompromiss vor Gericht keine Gültigkeit besitzt. Der BUND hatte den Deal damals mit ausgehandelt.
Az. 2 K 1352/11
Quelle
Aachen - Uhus sind possierliche Tierchen - und verdienen Schutz. Weil besonders viele der Eulen-Vögel auf den Straßen des Landkreises Düren durch Autos getötet wurden, verhängten die Verantwortlichen nach nebulösen Verhandlungen mit Naturschützern flugs ein Tempolimit. Und installierten passenderweise eine Radarkontrolle vom Typ Starenkasten. Davon profitierten die Eulen - und die Staatskasse.
Doch der Deal von Düren ist nicht Rechtens, entschied das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag. Eine geblitzte Autofahrerin hatte sich gegen ein Knöllchen gewehrt und geklagt. Die im Frühjahr 2011 aufgestellte Radarfalle hat bereits Tausende Raser dingfest gemacht. Gegen den verhassten Starenkasten an der Landstraße gab es massiven Protest und sogar mehrere Anschläge, zuletzt wurde er von einem Traktor umgefahren.
Welche Auswirkungen das Urteil auf die zahlreichen Bußgeldverfahren gegen zu schnelle Autofahrer haben wird, soll das Amtsgericht Düren entscheiden. Noch ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig.
Brisanter Deal
Auf der rund 900 Meter langen Strecke bei Heimbach durfte man nach dem verhängten Tempolimit nur noch 50 statt vorher 70 Stundenkilometer fahren, nachdem sich der Kreis in Absprache mit Naturschützern für das neue Tempolimit entschieden hatte.
Brisant und letztlich entscheidend für den Absturz des Projektes: Im Gegenzug sahen die Naturschützer von einer Klage gegen den geplanten Ausbau der Landstraße ab. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kreis aber nur nach eigenem Ermessen befinden und eine "eigene freie Entscheidung" treffen müssen.
Und jetzt wird es wirklich bizarr: Die Geschwindigkeitsbegrenzung an sich wurde nicht beanstandet. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Uhus sei durchaus vertretbar, urteilte das Gericht. Ob in Zukunft die Höchstgeschwindigkeit 30, 50 oder 70 km/h betragen wird, bleibe dem Kreis Düren überlassen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sprach von "keinem glücklichen Tag für den Uhu". Das Gebiet in der Eifel zähle zu den letzten Lebensräumen des Uhus, sagte der Sprecher des nordrhein-westfälischen Landesverbandes, Dirk Jansen. "Klettersport ist dort verboten worden, Autos dürfen aber Vollgas geben." Dabei könne das Tier einem Auto, das 50 Stundenkilometer fährt, besser ausweichen als einem mit 70 Stundenkilometern.
Der BUND befürchtet nun, dass sich Verbände und Staat bei Verkehrsprojekten künftig schwieriger einig werden könnten, wenn ein Kompromiss vor Gericht keine Gültigkeit besitzt. Der BUND hatte den Deal damals mit ausgehandelt.
Az. 2 K 1352/11
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