Urteil zu Mietkaution: Jobcenter Plön handelte rechtswidrig
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Urteil zu Mietkaution: Jobcenter Plön handelte rechtswidrig
Das Jobcenter Plön hat in der Vergangenheit im Umgang mit Mietkautionen von Hartz-IV-Empfängern rechtswidrig gehandelt. Das Bundessozialgericht in Kassel stellte sich mit einem Urteil hinter einen heute 61-jährigen Plöner, von dessen Regelleistung das Jobcenter die Mietkaution in Raten zurückforderte.
Plön. Nach Angaben seines Rechtsanwalts Thilo Zimmermann stand seinem Mandanten 347 Euro an Hartz-IV-Leistung zu. Da er seine Mietkaution nicht aus eigener Tasche begleichen konnte, sprang die Behörde ein und legte das Geld aus. In den Folgemonaten zog sie ihm aber 35 Euro im Monat für die Rückzahlung der Kaution ab. Später sank die einbehaltene Summe auf 17 Euro. Als rechtliche Grundlage für die Rückzahlung legte das Jobcenter eine „freiwillige“ Vereinbarung mit dem Plöner zugrunde. Allerdings: Wer nicht unterschrieb, bekam auch kein Geld. Diese Praxis, die bundesweit anzutreffen war, erklärte das Bundessozialgericht nun für unzulässig.
Zimmermann stellte allerdings klar: Der Gesetzgeber hat 2011 den Weg frei gemacht, dass Mietkautionen aus der Regelleistung abgestottert werden können. Das Urteil betreffe nur Altfälle vor diesem Datum.
Quelle
Plön. Nach Angaben seines Rechtsanwalts Thilo Zimmermann stand seinem Mandanten 347 Euro an Hartz-IV-Leistung zu. Da er seine Mietkaution nicht aus eigener Tasche begleichen konnte, sprang die Behörde ein und legte das Geld aus. In den Folgemonaten zog sie ihm aber 35 Euro im Monat für die Rückzahlung der Kaution ab. Später sank die einbehaltene Summe auf 17 Euro. Als rechtliche Grundlage für die Rückzahlung legte das Jobcenter eine „freiwillige“ Vereinbarung mit dem Plöner zugrunde. Allerdings: Wer nicht unterschrieb, bekam auch kein Geld. Diese Praxis, die bundesweit anzutreffen war, erklärte das Bundessozialgericht nun für unzulässig.
Zimmermann stellte allerdings klar: Der Gesetzgeber hat 2011 den Weg frei gemacht, dass Mietkautionen aus der Regelleistung abgestottert werden können. Das Urteil betreffe nur Altfälle vor diesem Datum.
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