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Stinksauer zum Jobcenter Wuppertal: Brennender Teppich nach Regelsatzkürzung. Urteil erwartet

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Stinksauer zum Jobcenter Wuppertal: Brennender Teppich nach Regelsatzkürzung. Urteil erwartet Empty Stinksauer zum Jobcenter Wuppertal: Brennender Teppich nach Regelsatzkürzung. Urteil erwartet

Beitrag  checker Mo März 19, 2012 10:21 am

Am heutigen Dienstag spricht das Wuppertaler Landgericht voraussichtlich das Urteil gegen Holger W. Der Angeklagte hat am 1. September vergangenen Jahres Feuer im Jobcenter Wuppertal-Üllendahl gelegt. Seitdem sitzt der 51jährige in Untersuchungshaft. W., der noch am gleichen Tag gestanden hatte, droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen schwerer Brandstiftung. Vorausgegangen sind vier Verhandlungstage, bei denen 25 Zeuginnen und Zeugen gehört wurden.

Verletzen wollte W. offensichtlich niemanden. Am Nachmittag des 1. September 2011 hatte er die Mitarbeiter und »Kunden« in der vierten Etage des Wuppertaler Jobcenters rausgeschickt, die Büros auf anwesende Personen kontrolliert und anschließend Feuer im Flur der Wartezone gelegt. Holger W. war nach eigenen Angaben bereits morgens »stinksauer« zum Jobcenter Üllendahl gegangen. Für den Monat September hatte er gerade mal 54 Euro »Hartz IV« überwiesen bekommen. Ein Vorschuß auf Fahrgeld zum Probearbeiten und das vermutete Einkommen dieser Nebentätigkeit, das er noch gar nicht erhalten hatte, waren ihm abgezogen worden. Im Jobcenter verlangte er von Standortleiterin Annette Fusch in der vierten Etage, daß er das fälschlich abgezogene Geld sofort ausgezahlt bekomme. Fusch vertröstete ihn. Sie werde den Vorgang gemeinsam mit der Teamleiterin der Leistungsabteilung Christa Berghaus prüfen, hätte aber zuvor eine Hausbegehung. Es wurde laut. W. fühlte sich nicht ernstgenommen und »von oben herab behandelt«. »Wenn ich mein Geld nicht bekomme, dann brenn’ ich Euch die Hütte ab«, soll er gesagt haben.

Später lieh sich W. von einem ehemaligen Nachbarn einen Reservekanister, besorgte sich an der Tankstelle etwas mehr als einen Liter Sprit und ging zurück in das Jobcenter. »Donnerstag nachmittag ist in der Arge kaum was los«, berichtete W. vor Gericht. Er kennt die vierte Etage gut. Im vorderen Büro hat er Berichten zufolge den Sachbearbeiter Jörg-Rheinhard Platzek aufgefordert: »Tun Sie die Leute raus, ich steck’ den Laden an.« Dann soll er alle weiteren Büros auf eventuell noch anwesende Personen geprüft und am Ende des Flures mit dem Benzin eine Spur in der Gangmitte gelegt und angezündet haben. Er habe darauf geachtet, das Benzin tief gebückt auszugießen, und direkt anzuzünden damit es zu keiner Verpuffung kommt. Dann verließ er das Gebäude. Ohne jede Hektik, so die Zeugen übereinstimmend. Ein Arbeitsloser schnappte sich einen Feuerlöscher und bekämpfte den Brand. Die zehn Minuten später eintreffende Feuerwehr mußte nach eigener Aussage nur noch einige Glutnester auf dem Teppich austreten.

Holger W. erklärte, er habe niemanden gefährden wollen. Mit seiner Brandschutzausbildung wisse er, wie sich ein Feuer auf einem schwer entflammbaren Teppich verhalte. Er wollte vielmehr der Arge einen Denkzettel verpassen. Denn er wisse, so wie ihm gehe es vielen. Die Schikane gegen ihn sei kein Einzelfall.

Nach vier Verhandlungstagen bilanzierte auch der Vorsitzende Richter, Jochen Kötter, daß es von Seiten des Jobcenters »zumindest eine Beratungslücke« gegeben habe. W. hatte im August 2011 eine Einladung zum Vorstellungsgespräch inklusive Probearbeiten von der Firma Müller in Wuppertal-Langerfeld bekommen. Aber »die wollten mir alles kaputtmachen«, erklärte W.

Seine Sachbearbeiterin habe ihn belehrt, er könne ohne Zustimmung des Jobcenters nicht einfach eine Nebentätigkeit aufnehmen. Das Fahrgeld wurde nur als Vorschuß auf sein September-Geld gewährt, ohne ihn aufzuklären, daß er das nach erfolgtem Antrag erstattet bekommt. Die Anrechnung seines Probearbeitens als 400-Euro-Minijob mit maximalem Abzug von 240 Euro vorab käme immer wieder vor, widerspreche aber dem eigentlich geltenden »Zuflußprinzip«, erklärte Standortleiterin Fusch dem Gericht. Demnach dürfe ein Einkommen erst angerechnet werden, wenn es tatsächlich überwiesen worden sei. »Wir machen das um Überzahlungen zu vermeiden. – die wären auch für den Kunden unangenehm«, so Fusch im Zeugenstand.

Fragezeichen gibt es auch bei der reklamierten Schadenssumme. Wuppertals Jobcenter-Chef Thomas Lenz spricht von etwa 100000 Euro. Belegt sind nur 18000. Frau Fusch sagte, daß im Zuge der zweimonatigen Renovierung einige zusätzliche Umbauten im Wartebereich vorgenommen wurden.

Quelle
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