Urteil: Jobcenter müssen nicht für Nahrungsergänzung zahlen
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Urteil: Jobcenter müssen nicht für Nahrungsergänzung zahlen
Wer Grundsicherung vom Staat bezieht, bekommt nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kein zusätzliches Geld vom Jobcenter für Nahrungsergänzungsmittel. Diese Mittel wie hoch dosierte Vitamin- oder Mineralstoffe gelten nicht als medizinisch notwendige Ernährung, teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit. (Az: L 9 AS 585/08)
Ein Mann hatte den Angaben zufolge vom Jobcenter zusätzliche Unterstützung verlangt und zunächst Klage beim Sozialgericht Braunschweig eingelegt. Der behandelnde Arzt habe die Nahrungsergänzungsmittel wegen verschiedener Erkrankungen wie Fettsucht und Bluthochdruck für erforderlich gehalten. Dadurch habe er mehr Ausgaben, argumentierte der Kläger.
Das Landessozialgericht konnte dem nicht folgen. Bei den Erkrankungen des Mannes sei keine besondere Diät oder Ernährung notwendig. Es reiche, wenn er sich ausgewogen ernähre. Die Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel übernehme die Krankenkasse. epd
Quelle
Wieder mal richtig angeschießen,unglaublich!
Ein Mann hatte den Angaben zufolge vom Jobcenter zusätzliche Unterstützung verlangt und zunächst Klage beim Sozialgericht Braunschweig eingelegt. Der behandelnde Arzt habe die Nahrungsergänzungsmittel wegen verschiedener Erkrankungen wie Fettsucht und Bluthochdruck für erforderlich gehalten. Dadurch habe er mehr Ausgaben, argumentierte der Kläger.
Das Landessozialgericht konnte dem nicht folgen. Bei den Erkrankungen des Mannes sei keine besondere Diät oder Ernährung notwendig. Es reiche, wenn er sich ausgewogen ernähre. Die Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel übernehme die Krankenkasse. epd
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