Schwangere dürfen nicht auf Behindertenparkplatz stehen
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Schwangere dürfen nicht auf Behindertenparkplatz stehen
Obwohl eine Frau in der Schwangerschaft in manchen Situationen stark beeinträchtigt ist, rechtfertigt dies nicht das Parken auf einem Behinderten-Parkplatz (BayVGH, 10 ZB 1052/09).
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